Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen
Zum 1. August 2022 ist die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ in Kraft getreten. Der Beruf wurde nach 8 Jahren überarbeitet und modernisiert.
- Allgemeines
- Verordnung und Ausbildungsverträge
- Umsetzungshilfe für Ausbilder/-innen und Lehrkräfte
- Berufsbild
- Berufsschule
- Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1
- Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2
- Auszug aus der Ausbildungsordnung
- Formale Hinweise zur Erstellung des Reports
- Prüfungstermine
- Merkblätter
- Zusatzqualifikation „Privates Vermögensmanagement“
Allgemeines
Mit der Modernisierung dieses Klassikers der Berufsausbildung gehen folgende Neuerungen einher:
- Auf die ehemals auszuwählenden Fachrichtungen ist verzichtet worden. Die Finanzanlage ist Teil der Kernqualifikationen. Die Standardberufsbildpositionen wurden neu definiert
- Fokus auf eine Wahlqualifikation, u. a. auch bezüglich Verknüpfungen zu Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft
- Statt einer Produkt- und Spartenorientierung werden „Kundenbedarfsfelder“ in den Fokus genommen
- Die umfassende Kundenorientierung gewinnt unter den Aspekten Digitalisierung, Nachhaltigkeit und (agiles) Projektmanagement mehr Bedeutung
Weitere ausführlichere Informationen zum Ausbildungsberuf entnehmen Sie dem Dokument Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 253 KB) des DIHK.
Verordnung und Ausbildungsverträge
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ist am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 werden wir für Sie umschreiben. Aufgrund der Änderungen in den Wahlqualifikationen muss diese jedoch per Zusatzvereinbarung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 122 KB) nachgereicht werden.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 werden wir für Sie umschreiben. Aufgrund der Änderungen in den Wahlqualifikationen muss diese jedoch per Zusatzvereinbarung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 122 KB) nachgereicht werden.
Umsetzungshilfe für Ausbilder/-innen und Lehrkräfte
Eine kostenlose Umsetzungshilfe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angeboten. Sie beschreibt die Umsetzung der Ausbildungsordnung sowie des Rahmenlehrplans in die Praxis und gibt Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Ihre weitergehenden Fragen zur Einführung und Umsetzung des neuen Berufsbildes in Ihrem Ausbildungsbetrieb beantworten Ihnen gern die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.
Berufsbild
Weitere Informationen zu diesem Berufsbild finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.
Berufsschule
Friedrich-List-Schule Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 3
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 133-4905 oder -4906
Telefax: 0721 133-4909
E-Mail: Sekretariat@list.karlsruhe.de
Homepage: https://www.fls-ka.de/index.php
Ludwig-Erhard-Allee 3
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 133-4905 oder -4906
Telefax: 0721 133-4909
E-Mail: Sekretariat@list.karlsruhe.de
Homepage: https://www.fls-ka.de/index.php
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1
Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Sie erstreckt sich über den Ausbildungsrahmenplan und den zu vermittelnden Lehrstoff des Berufsschulunterrichtes der ersten 15 Monate.
Prüfungsbereich: Allgemeine Versicherungswirtschaft
- Prüfungszeit: 120 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
- Gewichtung: 20 Prozent der Gesamtbewertung
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet zum Ende der Ausbildung statt.
Prüfungsbereich: Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
- Prüfungszeit: 150 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
- Gewichtung: 30 Prozent
Prüfungsbereich: Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
- Prüfungszeit: 15 Minuten (Gesprächssimulation) plus 15 Minuten (Vorbereitungszeit)
- Prüfungsverfahren: Gesprächssimulation (Einstieg Zweitgespräch)
- Gewichtung: 20 Prozent
Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben, von denen dieser eine aus den folgenden Gebieten (Paragraf 12 Absatz 2) auswählt:
- Absicherung von Wohnen und Wohneigentum
- die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung
- die Absicherung von Mobilität und Reisen
- die Förderung der Gesundheit sowie die Absicherung von Krankheit und Pflege
- die Vorsorge für das Alter und die Vermögensbildung
- die Absicherung des Einkommens und die Hinterbliebenenversorgung
- die Absicherung von Nicht-Privatkunden
Prüfungsbereich: Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
- Prüfungszeit: 20 Minuten
- Prüfungsverfahren: fallbezogenes Fachgespräch
- Gewichtung: 20 Prozent
Hierfür muss der Prüfling einen Report, in einer nach Paragraf 4 Absatz 3 der Verordnung über die Berufsausbildung Kaufman/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ausgewählten Wahlqualifikation, erstellen und am ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 einreichen.
Wichtige und detailliertere Informationen finden Sie unter “Formale Hinweise zur Erstellung des Reports”
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Dies soll eine Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten und darf durch visualisierende Hilfsmittel unterstützt werden.
Auszug aus der Ausbildungsordnung
Im Prüfungsbereich Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Bearbeitung einer komplexen berufstypischen Aufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
- die Aufgabe nachvollziehbar darzustellen und in den betrieblichen Zusammenhang einzuordnen,
- unterschiedliche Lösungswege zu entwickeln, eine Auswahl zu treffen, diese zu begründen und dabei insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen,
- projektorientierte Arbeitsweisen in der Bearbeitung der Aufgabe anzuwenden
- Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, zu bewerten und
- den gewählten Lösungsweg sowie das gesamte Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung zu reflektieren.
Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch hat der Prüfling eigenständig eine praxisbezogene Aufgabe im Ausbildungsbetrieb durchzuführen. Zu dieser Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen.
Wahlqualifikation
Für die praxisbezogene Aufgabe muss der Prüfungsteilnehmer eine der nachfolgenden Wahlqualifikationen wählen (Paragraf 4 Absatz 3):
- Versicherungsfälle managen
- Risikomanagement durchführen
- Risken für Nicht-Privatkunden absichern
- im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten
- Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.
Formale Hinweise zur Erstellung des Reports
Der Report ist bis zum ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 in unserem Onlineportal hochzuladen. Hierfür versenden wir kurz nach dem Anmeldeschluss der jeweiligen Prüfung die Zugangsdaten.
Der Report darf zwei bis vier Seiten (ohne Deckblatt, Literatur-, Quellen,- Abkürzungsverzeichnis) umfassen. Der Prüfling hat in dem Report die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben und den Prozess zu reflektieren, der zum Ergebnis geführt hat.
Prüfungstermine
Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier.
Merkblätter
Siehe in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen”.
Zusatzqualifikation „Privates Vermögensmanagement“
Die Rechtsvorschrift für die Zusatzqualifikation “Privates Vermögensmanagement” finden Sie auf der Seite der Gesamtübersicht unserer Zusatzqualifikationen.