Neue EU-Vorschriften über Emissionsgrenzwerte

Der Europäische Rat hat am 12. April die Euro-7-Verordnung angenommen, die Emissionsgrenzwerte für Straßenfahrzeuge und die Haltbarkeit von Batterien festlegt. Dies markiert den Abschluss des Beschlussfassungsprozesses.
Die Verordnung betrifft Personenkraftwagen sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge und zielt darauf ab, Schadstoffemissionen aus Abgasen und Bremsen zu reduzieren. Es werden strengere Anforderungen an die Lebensdauer festgelegt.
Die Euro-7-Verordnung umfasst Emissionsvorschriften für Straßenfahrzeuge, einschließlich Reifenabrieb und Bremspartikel. Zudem werden Grenzwerte für Batterielebensdauer festgelegt. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge unterliegen weiterhin den Emissionsgrenzwerten der Euro-6-Norm, mit verschärften Vorschriften für feste Partikel. Schwere Nutzfahrzeuge haben strengere Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe, einschließlich bisher unregulierter wie Distickstoffoxid (N2O). Die Euro-7-Norm führt auch strengere Grenzwerte für Partikelemissionen beim Bremsen ein, mit spezifischen Vorgaben für Elektrofahrzeuge. Die Anforderungen an die Lebensdauer von Fahrzeugen werden ebenfalls verschärft.
Nach der Billigung des Standpunkts des Europäischen Parlaments durch den Rat wird der Rechtsakt angenommen. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt nach 20 Tagen in Kraft.
Die Anwendung der Verordnung erfolgt je nach Fahrzeugtyp zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Euro-7-Verordnung wurde als Teil der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des Null-Schadstoff-Aktionsplans vorgelegt. Sie ergänzt die Verordnung zur CO₂-Emissionsnorm für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und bereitet die Branche auf das Verbot neuer Verbrennungsmotoren ab 2035 vor. Andere Vorschriften werden weiterhin für umweltfreundlichere Fahrzeuge gelten.
Weitere Informationen erhalten auf der Seite des Rates der EU.
Quelle: Rat der Europäischen Union