Lang-Lkw
Aktuell wird die 14. Änderungsverordnung zur Lang-LKW Ausnahmeverordnung (LKWÜberlStVAusnV) vorbereitet. Auf diesem Wege können wieder Änderungen im Positivnetz vorgenommen werden bzw. neue geprüfte und freigegebene mit Lang-Lkw befahrbare Strecken an den Bund gemeldet werden.
Sollten Sie einen Streckenantrag stellen wollen, nutzen Sie bitte das unter “Weitere Informationen” eingestellte Formular und senden dieses inklusive Kartenanhang zeitnah an die Poststelle des Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (poststelle@vm.bwl.de). Nach positiver Bewertung werden die Strecken dann bis spätestens 31. Oktober 2025 vom Landesministerium für die 14. ÄnderungsVO beim Bund angemeldet.