Innovationsförderung im Betrieblichen Mobilitätsmanagement

Der neue Förderaufruf zum Schwerpunkt Innovationsförderung im Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist gestartet. Damit setzt sich das Bundesministerium für Verkehr (BMV) weiterhin für zukunftsweisende Konzepte zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement ein. Mit dem jüngsten Förderaufruf stellt das BMV erneut Fördermittel in Aussicht.
Wer kann bewerben: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die innovative Ansätze für eine nachhaltige Mobilität ihrer Mitarbeitenden entwickeln und umsetzen möchten, können sich ab sofort für eine Förderung bewerben.
Wann: Die Einreichungsfrist für die Projektskizzen ist der 11.08.2025.

Bewerbungsschwerpunkte

Mit dem aktuellen Aufruf haben nun weitere Projekte die Möglichkeit, ihre Visionen in die Realität umzusetzen und einen spürbaren Beitrag zur Zukunft der Mobilität zu leisten.
Bewerben können sich Projekte, die nicht nur innovative Maßnahmen im Bereich des Betrieblichen Mobilitätsmanagements umsetzen, sondern auch übergreifenden Demonstrationscharakter haben, um als Vorbild für zukünftige Lösungen dienen zu können. Voraussetzung für die Förderung sind Mobilitätskonzepte oder konzeptionelle Überlegungen, die digitale Innovationen (z. B. Mobility-as-a-Service), prozessuale Innovationen (z. B. Mobilitätsbudget) oder Innovationen für Organisationen (z. B. Kooperationen mit der kommunalen Verkehrsplanung) enthalten.
Weitere Informationen zur Innovationsförderung, zum neuen Förderaufruf und zum zweistufigen Antragsverfahren finden Sie auf den Internetseiten der Initiative „mobil gewinnt“ sowie des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) .