Initialförderung Betriebliches Mobilitätsmanagement

Mit dem Förderaufruf zum Schwerpunkt Initialförderung können sich ab dem 15. Mai 2023 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für eine Förderung von standortspezifischen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, erstellt durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beraterpools, bewerben.  

Wann:

– Antrag auf Feststellung der Eignung von Beratungsunternehmen und selbstständigen Beratenden: ab dem 2. Mai 2023
– Förderaufruf und Antragstellung für Förderinteressierte: ab dem 15. Mai 2023
– Für den Schwerpunkt Initialförderung werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes für die betriebsindividuelle Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements in Form eines Beratungsberichtes gefördert.
Die standardisierten Beratungen umfassen die Ermittlung der Ist-Situation, die Definition der Soll-Situation und die Formulierung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Es sind zudem realisierbare CO2-Einsparungen und Zeit- sowie Kostenrahmen zur Umsetzung anzugeben.
Antragsberechtigt im Schwerpunkt Initialförderung sind ausschließlich KMU.  
Weitere Infos auf dem Beratungspool 
 Zu den Antragsunterlagen
Noch mehr Infos zur Förderung finden Sie auf dem rechten Balken dieser Seite 

Stand 12.12.2023