Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gemäß 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Die ADR-Bescheinigung wird von der IHK für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.
Die Schulungen sind nach folgendem System gegliedert:

Basiskurs für Fahrzeugführer von

  • Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern, die im Stück- oder Schüttguttransport eingesetzt werden,
  • Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC deren Einzelfassungsraum drei Kubikmeter nicht übersteigt oder in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum bis zu einem Kubikmeter transportieren,
  • Batterie-Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern mit einem Gesamtfassungsraum bis zu einem Kubikmeter.

Aufbaukurs Tank für Fahrzeugführer von

  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC deren Einzelfassungsraum drei Kubikmeter übersteigt, transportiert werden,
  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als einem Kubikmeter, transportiert werden,
  • Batterie-Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als einem Kubikmeter.
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs!

Aufbaukurs Klasse 1 für Fahrzeugführer von

  • Fahrzeugen, mit denen - unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht - Stoffe und Gegenstände der Klasse 1 transportiert werden.
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs!

Aufbaukurs Klasse 7 für Fahrzeugführer von

  • Fahrzeugen, mit denen - unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht (sofern S12 nicht anwendbar ist) - Stoffe der Klasse 7 transportiert werden.
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs!

Auffrischungsschulung 

Jeweils vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der ADR-Bescheinigung ist der Besuch einer Auffrischungsschulung mit anschließender Prüfung erforderlich.

Anerkannte Schulungsveranstalter

Schulungsstätten im Bezirk der IHK Karlsruhe
Schulungsveranstalter
angebotene Kurse*
BK
AKT
AK 1
AK 7
AF
Bildungswerk des
Verkehrsgewerbes Baden
Weißerlenstr. 9, 79108 Freiburg
Tel 0761 7086-444
Fax 0761 7086-449
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X
X
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X
DEKRA Akademie GmbH
Bannwaldallee 46, 76185 Karlsruhe
Tel 0721 98746-0
Fax 0721 98746-66
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X
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Deubel GmbH
Killisfeldstr. 45, 76227 Karlsruhe
Tel 0721 626858-0
X
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Fahrschule Debatin GmbH
Durlacher Str. 95, 76646 Bruchsal
Tel 07251 300063
FAx  07251 81404
X
X
X
Gerd Harter Gefahrgutschulung
Eichenweg 17, 68753 Waghäusel
Tel 07254 95719-90
Fax 07254 95719-91
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X
X
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GGLK Management GmbH
Neuenbürger Str. 33, 75210 Keltern
Tel 07082 – 9492-90
Fax 07082 9496-91
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X
X
X
LOGAR Günther Hasel
Baden-Airpark / Toronto Avenue B 207, 77836 Rheinmünster
Tel 07229 1868-163
Fax 07229 1868-165
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Informationen über Termine und Kosten erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern.
* BK = Basiskurs
AKT = Aufbaukurs Tank
AK 1 = Aufbaukurs Klasse 1
AK 7 = Aufbaukurs Klasse 7
AF = Auffrischungsschulung (Fortbildungskurs)
Stand: Dezember 2023