Nr. 2851

Prüfungen im Verkehr

Alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Die Prüfung hierzu nimmt die IHK ab. Alle Informationen haben wir für Sie zusammengefasst.

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre. Die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens ist in der Regel durch eine Prüfung bei der IHK zu erbringen.

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Verkehre. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.

Wer ein Güterkraftverkehrsunternehmens führen möchte, muss dazu fachlich geeignet sein. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen. Alle Informationen dazu lesen Sie hier.

Wenn Sie sich im Bereich Taxi- und/oder Mietwagenverkehr selbstständig machen möchten, unterliegt dies der Genehmigungspflicht. Die IHK führt Prüfungen für künftige Mietwagenunternehmer durch.

Speziell geschulte und geprüfte Personen dürfen als Gefahrgutbeauftragte in den Unternehmen bestellt werden. Die Schulungen werden von Veranstaltern durchgeführt, die von der IHK zugelassen sind.

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung schreibt die Bestellung und berufliche Befähigung von Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher Güter vor.

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen grundsätzlich im Besitz einer ADR-Card sein. Die ADR-Card wird von der IHK für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat. Lesen Sie alle Informationen dazu hier.

IHK Karlsruhe
Bereich Verkehr
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