Informationen zur Lebensmittelhygiene
Seit 2006 müssen sich alle Betriebe, die neu mit Lebensmitteln zu tun haben, aktiv bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.
Die Lebensmittelüberwachung verzichtet auf eine Meldung/Registrierung, soweit das Gewerbe ordnungsgemäß angezeigt wurde, da mit Vornahme der Gewerbeanmeldung verschiedene Behörden in Form von Durchschriften über die Aufnahme des Betriebes informiert werden. Hierzu gehört auch die Lebensmittelüberwachung. Die verschiedenen Ämter werden u. a. zur Beschauung des Objekts Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Für den Umgang bzw. Handel mit bestimmten Lebensmitteln (leicht verderbliche Lebensmittel, insbesondere Lebensmittel tierischer Herkunft wie Fleisch, Eier, Milch) ist eine einmalige Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig. Diese darf bei Betriebsaufnahme nicht älter als drei Monate sein.
Die hygienischen Anforderungen an die Betriebsräume werden im Anhang II der Lebensmittelhygieneverordnung definiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Lebensmittelüberwachungsbehörde bei der Beurteilung der Frage, was "geeignet", "erforderlich" und "angemessen" im Sinne der Lebensmittelhygieneverordnung, Anhang II, Kapitel I, II und III (regelt v. a. die räumlichen Anforderungen an die Betriebsstätte) ist, ein Ermessen zusteht. Wir können daher nicht vorhersagen, wie die Behörde dieses Ermessen ausübt und welche Anforderungen von Seiten der Behörde konkret gestellt werden. Grundsätzlich ist es daher ratsam, vor Betriebsbeginn Kontakt mit dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur aufzunehmen, um bereits im Vorfeld entsprechende Hinweise und Tipps für die mögliche Umsetzung zu erhalten.
Nach unserem Kenntnisstand setzt die Lebensmittelüberwachung für die Herstellung von Lebensmitteln zwecks Verkauf eine gewerbliche, nicht gleichzeitig privat genutzte Küche voraus, welche den geltenden hygienischen Standards entsprechen muss. Bitte klären Sie den Sachverhalt vor Betriebsaufnahme direkt mit dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur. Von diesem können Sie nach Besichtigung der Betriebsräume auch konkrete Hinweise und Tipps für die mögliche Umsetzung Ihres Vorhabens erhalten.
Landratsamt Karlsruhe
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Gesundheitsamt
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Tel.: 0721 936-5935
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Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Tel.: 0721 936-5935
Landratsamt Karlsruhe
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Tel.: 0721 936-6829
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Tel.: 0721 936-6829