Elektrofachkraft & DGUV Vorschrift 3: Alle wichtigen Fragen und Antworten für deine Weiterbildung

Du möchtest alles zur Elektrofachkraft, der DGUV Vorschrift 3, Weiterbildungen und Verantwortlichkeiten wissen? Im Folgenden findest du unsere häufigsten Anfragen:

Was ist eine Elektrofachkraft?

Als Elektrofachkraft (EFK) darfst du selbstständig elektrotechnische Arbeiten durchführen, prüfen und überwachen. Das setzt eine fachliche Ausbildung im Bereich Elektrotechnik, praktische Erfahrung und aktuelle Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften voraus (z. B. DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100).

Typische Aufgaben:

  • Installation, Wartung, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Durchführung und Dokumentation der DGUV-Prüfungen
  • Umsetzung von Sicherheitsvorgaben und Schutzmaßnahmen

Was ist die DGUV Vorschrift 3 und warum ist sie wichtig?

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die Sicherheit beim Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Sie gilt bundesweit, auch in Baden-Württemberg, und sorgt dafür, dass Mitarbeiter und Betrieb vor elektrischen Gefahren bestmöglich geschützt werden.
Wichtige Pflichten nach DGUV V3:
  • Elektrische Anlagen/Betriebsmittel müssen regelmäßig auf Sicherheit geprüft werden.
  • Die Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen (Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht) durchgeführt werden.
  • Mängel müssen sofort behoben werden – bei Gefahr ist die Anlage sofort stillzulegen.

Wer darf die Elektroprüfung nach DGUV V3 durchführen?

Nur Personen mit ausreichender elektrotechnischer Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der relevanten Normen – also Elektrofachkräfte oder befähigte Personen nach TRBS 1203 (siehe auch Anforderungen in der Betriebssicherheitsverordnung). Berufserfahrung und Fortbildungen sind Pflicht. Die Prüfungen sind Aufgaben für echte Profis!

Welche Ausbildungswege und Weiterbildungen gibt es zur Geprüften Elektrofachkraft (IHK)?

Klassischer Weg: Facharbeiter- oder Meisterabschluss im elektrotechnischen Bereich. Auch Quereinsteiger mit technischer Ausbildung und spezieller Zusatzqualifikation können befähigt werden. Das IHK-Bildungshaus der IHK Region Stuttgart bietet entsprechende Lehrgänge an, inklusive Vorbereitung auf die IHK-Prüfung.
Weiterbildungen:
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: Für Personen, die einfache elektrotechnische Aufgaben übernehmen wollen (z. B. in Handwerk oder Wartung).
  • Jahresunterweisung: Fortbildungspflicht, damit das Wissen aktuell bleibt.

Was ist die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)?

Die VEFK übernimmt – im Auftrag der Unternehmensleitung – die Fach- und Aufsichtsverantwortung für den Elektrobereich eines Betriebs. Vor allem in Unternehmen, in denen die Geschäftsführung selbst keine elektrotechnische Ausbildung hat, ist die Benennung einer VEFK zwingend erforderlich.

Was sind die Aufgaben der VEFK?

  • Überwachung aller elektrotechnischen Abläufe und Sicherheitseinrichtungen im Unternehmen
  • Organisation von Prüfungen und Unterweisungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen & Organisation der Mitarbeiterqualifizierung
  • Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen und normativen Vorgaben

Ausbildung und Anforderungen für die VEFK

  • Um VEFK zu werden, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Abgeschlossene Ausbildung (keine Weiterbildung) als Elektrofachkraft (z.B. staatlich geprüfter Elektroniker, Elektromeister, Elektrotechniker oder eine vergleichbare Qualifikation)
  • Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Elektrotechnik
  • Umfassende Kenntnisse der relevanten Normen (z.B. DIN VDE, DGUV Vorschrift 3, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz)
  • Meist zusätzliche Weiterbildung zur „verantwortlichen Elektrofachkraft“ – zum Beispiel durch spezielle Fachseminare, oft angeboten von Handwerkskammern, IHK, TÜV, Dekra oder anderen Weiterbildungsträgern
  • Führungs-, Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten, da die VEFK die elektrotechnische Verantwortung im Unternehmen übernimmt

Ist eine Geprüfte Elektrofachkraft (IHK) das gleiche wie eine VEFK?

Nein, eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) ist nicht das gleiche wie eine Geprüfte Elektrofachkraft (EFK). Beide Rollen unterscheiden sich deutlich hinsichtlich ihrer Qualifikation und ihrer Verantwortlichkeiten:

Unterschied zwischen EFK und VEFK

  • Geprüfte Elektrofachkraft (EFK):
    • Hat eine abgeschlossene Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich (z.B. Elektroniker, Elektrotechniker, Meister, Techniker) sowie praktische Erfahrung.
    • Kennt die relevanten Normen, Vorschriften und arbeitet selbstständig an elektrischen Anlagen.
    • Führt Installationen, Wartungen, Prüfungen und Reparaturen im eigenen Verantwortungsbereich aus.
    • Trägt Verantwortung für die fach- und sicherheitsgerechte Ausführung der eigenen Tätigkeiten.
  • Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK):
    • Ist eine besonders qualifizierte Elektrofachkraft, die zusätzlich zur eigenen Fachqualifikation die Fach- und Aufsichtsverantwortung für den gesamten Elektrobereich eines Unternehmens übernimmt.
    • Sie wird vom Unternehmen schriftlich bestellt und trägt die Verantwortung für Organisation, Kontrolle und Einhaltung aller elektrotechnischen Vorschriften.
    • Die VEFK organisiert Abläufe, weist Personal an, führt Gefährdungsbeurteilungen durch, sorgt für Unterweisungen und kann Aufgaben an andere EFKs delegieren – bleibt dabei aber übergeordnet verantwortlich.

Ist eine geprüfte Elektrofachkraft (IHK) das selbe wie eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3?

Nein, eine geprüfte Elektrofachkraft (IHK) ist nicht das gleiche wie eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nach DGUV Vorschrift 3. Beide Begriffe beschreiben unterschiedliche Qualifikations- und Verantwortungsstufen im elektrotechnischen Bereich:
Geprüfte Elektrofachkraft (IHK)
  • Ist eine vollwertige Elektrofachkraft mit umfassender elektrotechnischer Ausbildung und Erfahrung.
  • Übernimmt die Organisation, Fach- und Aufsichtsverantwortung für den gesamten Elektrobereich eines Unternehmens oder Betriebsteils.
  • Delegiert Aufgaben, sorgt für die Einhaltung von Vorschriften und Sicherheitsregeln, führt Gefährdungsbeurteilungen durch und schult das Personal.
  • Wird in größeren Betrieben vom Unternehmer offiziell benannt und trägt die übergeordnete Verantwortlichkeit für Sicherheit, Technik und Organisation im Elektrosektor.
  • Die geprüfte Elektrofachkraft kann Aufgaben an EFKs oder EFKffT delegieren, bleibt für die Sicherheit und Einhaltung der Gesetze aber verantwortlich.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
  • Hat eine zusätzliche, praxisorientierte Qualifikation erworben, oft als Weiterbildungsmaßnahme für Handwerker ohne Grundausbildung in Elektrotechnik.
  • Darf nur genau definierte, sich wiederholende elektrotechnische Aufgaben selbstständig durchführen. Diese Aufgaben sind im Betrieb vom Arbeitgeber und in der Ausbildung genau festgelegt (z.B. Austausch von Steckdosen, Montage einfacher Geräte, Instandhaltung bestimmter Betriebsmittel, meist im spannungsfreien Zustand).
  • Die Befugnisse sind stark eingeschränkt und gelten nur für die Aufgaben, für die sie speziell ausgebildet wurde.
  • Ist keine vollständige Elektrofachkraft im rechtlichen Sinne und trägt keine umfassende Fach- und Aufsichtsverantwortung.

Was mache ich, wenn ich keine Elektrofachkraft im Unternehmen habe. Wer ist verantwortlich?

Wenn du in deinem Unternehmen keine Elektrofachkraft hast, bleibt die Verantwortung für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel grundsätzlich beim Arbeitgeber (also bei dir als Unternehmer oder der Unternehmensführung). Das gilt auch für die Umsetzung der DGUV Vorschrift 3 und anderer gesetzlicher Pflichten im Bereich Elektrosicherheit.
Was bedeutet das konkret?
  • Du darfst elektrotechnische Arbeiten (wie Installation, Wartung, Prüfung) nicht eigenständig durchführen oder anweisen, wenn du keine entsprechende elektrotechnische Qualifikation hast.
  • Die Verantwortung für den sicheren Betrieb und die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen bleibt dennoch bei dir als Unternehmer, auch wenn du Laie bist.
  • Damit du deinen gesetzlichen Pflichten nachkommen kannst, musst du entweder:
    • eine qualifizierte externe Elektrofachkraft bzw. eine „verantwortliche Elektrofachkraft“ (VEFK) schriftlich benennen und beauftragen,
    • oder geeignete Dienstleister (Fachfirmen, externe VEFK) hinzuziehen, die die nötigen Arbeiten übernehmen und dokumentieren.
Wichtige Punkte:
  • Ohne bestellte Elektrofachkraft darfst du keine elektrotechnischen Arbeiten durchführen lassen.
  • Auch durch Beauftragung übernimmst du als Unternehmer weiterhin die Auswahl- und Kontrollverantwortung (Organisation muss nachvollziehbar und dokumentiert sein).
  • Kommt es ohne fachkundige Betreuung zu einem Unfall oder Schaden, haftest du persönlich und unter Umständen strafrechtlich, da du gegen arbeitsschutzrechtliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben verstoßen hast

Häufige Fragen zu DGUV und Elektrofachkraft

Wie oft ist eine Prüfung nach DGUV V3 durchzuführen?
  • Die Prüffrist richtet sich nach Art und Nutzung des Betriebsmittels, üblicherweise jährlich oder gemäß Herstellervorgabe/gesetzlicher Regel. Ortsveränderliche Geräte wie Werkzeuge: in der Regel jährlich. Ortsfeste Anlagen: meist alle 2 bis 4 Jahre – Details regeln die DGUV und BetrSichV.
Welche Ausbildungsberufe gelten als Elektrofachkraft?
  • Elektrotechniker, Elektroniker, Mechatroniker oder vergleichbare Berufe nach erfolgreichem Abschluss und entsprechender Berufserfahrung.
Gibt es lokale Kurse im Rems-Murr-Kreis und Stuttgart
  • Ja, das IHK-Bildungshaus ist einer der Anbieter, welche die geprüfte Elektrofachkraft (IHK) und die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3 anbieten. Die Abschlüsse gelten bundesweit. Hier findest du die entsprechenden Kurse zur Elektrofachkraft.
Welche Verantwortlichkeiten habe ich als Elektrofachkraft?
  • Antwort: Du bist nicht nur für die fachgerechte Ausführung deiner Arbeit, sondern auch für die Einhaltung aller sicherheitsrelevanter Vorgaben gemäß DGUV, VDE und BetrSichV verantwortlich. Bei Übernahme der Verantwortung als VEFK trägst du die gesamte Fach- und Aufsichtsverantwortung im Unternehmen.

Zusammengefasst:

Wenn du dich zur Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 qualifizieren willst oder als geprüfte Elektrofachkraft (IHK) arbeiten willst, profitiere von regionalen Bildungsangeboten, halte dich durch regelmäßige Weiterbildungen auf dem Laufenden und beachte die gesetzlichen Anforderungen. So sorgst du für Sicherheit und rechtssichere Abläufe im Unternehmen – in Stuttgart, Baden-Württemberg und deutschlandweit!
Hast du noch Fragen? Schreib uns – wir beantworten gern alles rund um Elektrofachkraft, Weiterbildung, DGUV und Verantwortlichkeit!
Hier geht es zur Terminübersicht für den Bereich Elektrotechnik
Hinweis: Am 06.11.2025 findet zu diesem Thema eine kostenfreie Infoveranstaltung im IHK-Bildungshaus zu Thema: Elektrosicherheit und Verantwortung statt.