Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3
Veranstaltungsdetails
ETELFGV25_02
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Qualifikation kannst du bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln in deinem Unternehmen als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eingesetzt werden. Diese Tätigkeiten umfassen gleichartige, sich wiederholende Niederspannungsarbeiten bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC.
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VDE 1000-10) deines Unternehmens legt in einer Arbeitsanweisung nach dem DGUV Grundsatz 303-001 schriftlich fest, welche Tätigkeiten dazu gehören. Im definierten Tätigkeitsbereich darfst du dann Fehlersuche durchführen und die Spannungsfreiheit feststellen.
Du arbeitest ausschließlich im spannungsfreien Zustand und hältst dabei die 5 Sicherheitsregeln ein. Außerdem arbeitest du eigenverantwortlich in deinen festgelegten Tätigkeiten und solltest mögliche Gefahren durch elektrischen Strom erkennen sowie den Schutz vor elektrischer Gefährdung umsetzen können
Zielgruppe
Facharbeiter der Geräte-, Maschinen- und Anlagentechnik, Gebäudetechnik, Montagetechnik, Instandhaltung
Inhalt
Modul 1: Elektrotechnik
- Grundlagen und Stromkreisgesetze
- Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad
- Magnetismus
- Elektrisches Feld und Kondensator
- Bauelemente der Elektronik
- Wechselstrom- und Drehstromtechnik
- Messpraxis
Modul 2: Steuerungstechnik
- Transformatoren
- Elektrische Maschinen
- Elektrische Betriebsmittel der Steuerungstechnik
- Allgemeine Steuerungstechnik
- Sensorik, Prozessorik, Aktorik
- Schaltungstechnik
- Kontaktlose Steuerungstechnik
Modul 3: Sicherheitstechnik
- Gefahren und Schutzmaßnahmen
- Schutzeinrichtungen
- Elektrische Ausrüstung von Maschinen
- Theoretischer Test
Modul 4: Betriebspraxis (mind. 2 Wochen nach dem Modul 3, vor Ort im Unternehmen)
- Qualifizierung an der betrieblichen Anlage
- Betriebspraxis, Praktische Abnahme und Abschluss der Zertifikats (geprüft von einem Fachdozent des IHK-Bildungshauses
Die Bestimmung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten muss innerbetrieblich durch den Vorgesetzten bzw. den Fachvorgesetzten erfolgen.
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Qualifikation kannst du bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln in deinem Unternehmen als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eingesetzt werden. Diese Tätigkeiten umfassen gleichartige, sich wiederholende Niederspannungsarbeiten bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC.
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VDE 1000-10) deines Unternehmens legt in einer Arbeitsanweisung nach dem DGUV Grundsatz 303-001 schriftlich fest, welche Tätigkeiten dazu gehören. Im definierten Tätigkeitsbereich darfst du dann Fehlersuche durchführen und die Spannungsfreiheit feststellen.
Du arbeitest ausschließlich im spannungsfreien Zustand und hältst dabei die 5 Sicherheitsregeln ein. Außerdem arbeitest du eigenverantwortlich in deinen festgelegten Tätigkeiten und solltest mögliche Gefahren durch elektrischen Strom erkennen sowie den Schutz vor elektrischer Gefährdung umsetzen können
Zielgruppe
Facharbeiter der Geräte-, Maschinen- und Anlagentechnik, Gebäudetechnik, Montagetechnik, Instandhaltung
Inhalt
Modul 1: Elektrotechnik
- Grundlagen und Stromkreisgesetze
- Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad
- Magnetismus
- Elektrisches Feld und Kondensator
- Bauelemente der Elektronik
- Wechselstrom- und Drehstromtechnik
- Messpraxis
Modul 2: Steuerungstechnik
- Transformatoren
- Elektrische Maschinen
- Elektrische Betriebsmittel der Steuerungstechnik
- Allgemeine Steuerungstechnik
- Sensorik, Prozessorik, Aktorik
- Schaltungstechnik
- Kontaktlose Steuerungstechnik
Modul 3: Sicherheitstechnik
- Gefahren und Schutzmaßnahmen
- Schutzeinrichtungen
- Elektrische Ausrüstung von Maschinen
- Theoretischer Test
Modul 4: Betriebspraxis (mind. 2 Wochen nach dem Modul 3, vor Ort im Unternehmen)
- Qualifizierung an der betrieblichen Anlage
- Betriebspraxis, Praktische Abnahme und Abschluss der Zertifikats (geprüft von einem Fachdozent des IHK-Bildungshauses
Die Bestimmung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten muss innerbetrieblich durch den Vorgesetzten bzw. den Fachvorgesetzten erfolgen.