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EU-Lieferkettenrichtlinie: Was kommt auf Unternehmen zu?

Veranstaltungsdetails

Am 24. April hat das Europäische Parlament der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) grünes Licht gegeben. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) ist bereits seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Das Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Menschenrechte entlang der Lieferkette durch klare gesetzliche Vorgaben für Unternehmen. Nach Inkrafttreten der Richtlinie ist eine Anpassung des LkSG an die neuen EU-Vorschriften erforderlich.

Das neue Regelwerk birgt viele Unsicherheiten für deutsche Unternehmen. Wo liegen die Unterschiede zwischen dem bestehenden Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz und der EU-Richtlinie? Was kommt auf kleine und mittlere Unternehmen zu und wie können sie die Anforderungen von Großkunden EU-weit erfüllen?

Antworten auf diese und weitere Fragen sowie praktische Tipps erhalten Sie in unserem Webinar"EU-Lieferkettenrichtlinie: Was kommt auf Unternehmen zu". Im Anschluss an das Webinar bieten wir auch individuelle Beratungsgespräche an.

Referentin:
Als Referentin haben wir Frau Dr. Heinze, externe Beraterin
beim/vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte gewinnen können. Als Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte hat Frau Dr. Jana Heinze mehr als 12 Jahre Erfahrung an der Schnittstelle zwischen Unternehmen, Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, Verbänden, Wissenschaft und Gewerkschaften.

HINWEIS:
Im Anschluss an diese Veranstaltung können
individuelle Beratungsgespräche mit Frau Dr. Heinze in Anspruch genommen werden – Bitte melden Sie sich hier für ein virtuelles Beratungsgespräch an.

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Weitere Informationen

Hinweise

Den Link zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie wenige Tage vor dem Webinar. Verwenden Sie Google Chrome, Opera oder den neuen Microsoft Edge als Browser.

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