Veranstaltung "Einfach Mehrweg - Grundzüge der Mehrwegangebotspflicht"
Veranstaltungsdetails
Seit dem 1. Januar 2023 besteht für Letztvertreiber bzw. Befüller von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder Einweggetränkebechern mit Getränken die Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative neben den Einwegbehältnissen.
Für kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 m² und bis zu fünf Mitarbeitern besteht eine Ausnahme. Diese können alternativ von Verbrauchern selbst mitgebrachte Mehrwegverhältnisse befüllen.
Veranstaltungsprogramm
10:00 Uhr Begrüßung durch die IHK Heilbronn-Franken
10:15 Uhr Rechtlicher Rahmen des VerpackungsG und der Mehrwegangebotspflicht
- Brigitte Schindzielorz, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Ref. 25
- Sabina Drechsler, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Ref.35
- Martin Hrach, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Ref. 25
11:00 Uhr Vorstellung verschiedener Mehrwegalternativen
12:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.