16.03.2023
Zusätzlich kann von den insgesamt 46 Vollversammlungsmitgliedern jeweils 1 Mitglied je Wahlgruppe hinzugewählt werden. Die Zuwahl dient dazu, die Spiegelbildlichkeit der regionalen Wirtschaft in der Vollversammlung ggf. zu verbessern.
Wahlgruppen der Vollversammlung und deren Sitzverteilung
Die Vollversammlung ist ein Spiegelbild der gewerblichen Wirtschaft, in der alle Branchen (mit Ausnahme reiner Handwerksbetriebe) nach ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung an der Willensbildung mitwirken.
Entsprechend der Wirtschaftsstruktur im Bezirk der IHK Heilbronn-Franken wählen die IHK-zugehörigen Unternehmen ihre Vertreter in sieben verschiedenen Wahlgruppen.
Nr.
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Wahlgruppen
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Anzahl der zu wählenden Mitglieder
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I
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Industrie/Verarbeitendes Gewerbe
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10
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II
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Absatzwirtschaft (Großhandel, Einzelhandel, Warenhandelsvertreter)
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9
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III
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Kreditgewerbe (Banken, Bausparkassen, Kreditgenossenschaften und Sparkassen), Versicherungen, Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
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4
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IV
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Transport und Logistik (Infrastruktur), Vermietung von beweglichen Gütern, Gastronomie, Tourismus, Gesundheits- und Sozialwesen, Personenbeförderung, Kur- und Freizeitbetriebe, Reisebüros, Reiseveranstalter, Kunst, Unterhaltung, Erholung
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4
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V
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Immobilienwirtschaft, Personaldienstleister, Entwicklungsdienstleister und sonstige Dienstleister
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9
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VI
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Information und Kommunikation, Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften
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5
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VII
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Bau, Energie, Umwelt, Entsorgung, Versorger, Urproduktion
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5
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Summe der Anzahl der zu wählenden Mitglieder
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46
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Zusätzlich kann von den insgesamt 46 Vollversammlungsmitgliedern jeweils 1 Mitglied je Wahlgruppe hinzugewählt werden. Die Zuwahl dient dazu, die Spiegelbildlichkeit der regionalen Wirtschaft in der Vollversammlung ggf. zu verbessern.