10.08.2015

Ehrung von Arbeitsjubilaren (Ehrenurkunden)

Arbeitsjubilare können eine kostenfreie Ehrenurkunde von der IHK Heilbronn-Franken erhalten.
Die IHK fertigt Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare aus. Arbeitsjubilare, die einer Ehrung würdig sind, können folgende Auszeichnungen erhalten: Die kostenfreie Ehrenurkunde der Industrie- und Handelskammer für 10-, 20-, 25-, 30-, 35-, 40-, 45-, 50- und 60-jährige Betriebszugehörigkeit.
Folgendes ist zu beachten:
  1. Die Betriebszugehörigkeit soll in der Regel ununterbrochen sein. Der Beginn wird berechnet vom Eintritt in das Unternehmen an einschließlich eventueller Ausbildungszeit. Kürzere Unterbrechungen infolge von Krankheit, vorübergehendem Arbeitsmangel, Fort- und Weiterbildung, Teilnahme an militärischen Übungen sowie zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht in der Bundeswehr und im Zivildienst werden eingerechnet.
  2. Der Antrag auf Verleihung einer Ehrenurkunde ist vom Arbeitgeber des Auszuzeichnenden möglichst frühzeitig zu stellen, mindestens jedoch 3 Wochen vor dem Tag, an dem die Ehrenurkunde übergeben werden soll.
  3. Zur Bearbeitung des Antrags auf Verleihung einer Ehrenurkunde benötigen wir folgende Angaben:
  • Anrede Frau / Herrn des auszuzeichnenden Mitarbeiters
  • Vorname und Name des Mitarbeiters
  • Eintrittsdatum in das Unternehmen
  • Genaue Unternehmens- / Firmenbezeichnung
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Funktion des Mitarbeiters sofern Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand
  • Angaben, ob der Jubilar bei der IHK Heilbronn-Franken Vollversammlungsmitglied ist oder war

Für Rückfragen geben Sie uns bitte den Namen und die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters an.
Bei einer Vielzahl von Mitarbeiterjubiläen bitten wir um Zusendung der Daten per E-Mail an info@heilbronn.ihk.de.
Die Ehrenurkunde wird von der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken ausgefertigt und der Firma zugeschickt.
 
Presseveröffentlichung
Die Lokalredaktionen nachfolgend aufgezählter Tageszeitungen haben sich bereit  erklärt, Arbeitsjubilare, die 25, 30, 35, 40, 45, 50 und mehr Jahre in ein und demselben Betrieb tätig sind, durch eine kurze Schilderung des beruflichen Werdegangs öffentlich zu ehren.

Telefonnummern der Redaktionen der regionalen Tageszeitungen
Lokalredaktion 
Telefonnummer
Fränkische Nachrichten (Red. Tauberbischofsheim) 
09341/83-105 
Fränkische Nachrichten (Red. Bad Mergentheim)
07931/547-20 
Fränkische Nachrichten (Red. Wertheim)
09342/901-133 
Haller Tagblatt 
0791/404-410 oder 411
Heilbronner Stimme 
07131/615-226
Hohenloher Zeitung 
07941/9161-31
Tauber Zeitung (Red. Bad Mergentheim)
07931/596-34 
Ehrung durch das Land Baden-Württemberg
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können als Dank und Anerkennung für eine 40-, 50- und 60-jährige Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber mit einer Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg geehrt werden. Den Antrag erhalten Sie bei dem für den Betrieb zuständigen Bürgermeisteramt. Er ist spätestens 6 Wochen vor dem Jubiläum einzureichen.
Unter “Weitere Informationen” erhalten Sie die Formulare zur Beantragung einer Ehrenurkunde.