09.05.2023
Klärung der Mitgliedschaft zur Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Üben Sie eine gewerbliche Tätigkeit aus?
Die Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken (IHK) aktualisiert in regelmäßigen Abständen ihren Mitgliederbestand aufgrund gewerblicher Mitteilungen des Finanzamtes (die Mitteilung erfolgt gemäß § 9 Absatz 2 IHK-Gesetz).
Mitglied der IHK Heilbronn-Franken ist kraft Gesetzes, wer objektiv gewerbesteuerpflichtig ist und in der Region Heilbronn-Franken eine Betriebsstätte unterhält. Besondere Regelungen gibt es für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die Land- und Forstwirtschaft sowie das Handwerk.
- Wir möchten zuerst Ihre Zugehörigkeit klären. Sie können dazu beitragen, indem Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen und die folgenden Fragen beantworten. Vielen Dank.
- Die von Ihnen über dieses Online-Formular angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.