17.01.2024

Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG

Informationen nach der DSGVO – der Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG)

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG) bei der IHK Heilbronn-Franken. Im Rahmen dieses Antrages und der Beratung verarbeiten wir von Ihnen personenbezogene Daten. Die IHK Heilbronn-Franken benötigt diese Daten, um die Beratungen und die Antragserstellung mit Ihnen durchführen zu können.
Die IHKs sind gemäß § 10 IHKG zuständig für die Durchführung von Anerkenntnisverfahren ausländischer Ausbildungsabschlüsse, die sich den IHK-Berufen zuordnen lassen. Zu diesen zählen rund 350 Aus- und Fortbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. 
Kern einer Anerkennung ausländischer Qualifikationen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist die Gleichwertigkeitsfeststellung. 
Die IHKs haben zur Erfüllung ihrer Aufgabe gem. § 10 IHKG die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg als öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss gebildet. Die Zentralisierung der Anerkennung bei einem Kompetenzzentrum gewährleistet ein effizientes Verfahren mit einheitlichen Maßstäben und Grundsätzen.
Interessierte können sich per E-Mail oder Telefon-Hotline direkt bei der IHK FOSA über Antrag und Verfahren informieren. Eine individuelle Erstberatung zu Antragstellung, Verfahrensablauf, Kosten und Dauer bieten auch die örtlichen IHKs. Personen, die einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten, können eine erste Einschätzung durch IHK-Mitarbeiter wahrnehmen.
Das Verfahren und der Antrag (inkl. Bereitstellung der benötigten Unterlagen, u. a. ausländische Prüfungsunterlagen, Zeugnisse, berufsbiographische Unterlagen, Abschlussdokumente, Arbeitsverträge, Kontaktaufnahmen mit Arbeitgebern in Deutschland, Geschäftskonzepte und ein Visum) auf Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgen direkt bei der IHK FOSA. Bei der örtlichen IHK werden bis auf Kontaktdaten der Personen keine Daten erhoben und gespeichert.

Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle 

Industrie- und Handelskammer
Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
Tel.: 07131 9677-0
Fax: 07131 9677-199
E-Mail: info@heilbronn.ihk.de
Internet: www.heilbronn.ihk.de 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Dr. Jörn Vossbein
UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG
Otto-Hausmann-Ring 113
42115 Wuppertal
Tel.: 0202 9467726-200
E-Mail: datenschutz.ihk-heilbronn@uimc.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden verarbeitet, um Sie im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellung zu beraten und Ihren Antrag zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe lit. a (Einwilligung) der DSGVO in Verbindung mit § 5 und § 14 BQFG.
Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Die IHK Heilbronn-Franken verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
  •  Angaben zur Person 
  •  Kontaktdaten
  •  Familienstand
  •  Staatsangehörigkeit
  •  Angaben zur Berufsausbildung
  •  Angaben zur Schulbildung
  •  Angaben zu anderen Qualifikationen

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die IHK Heilbronn-Franken informiert und berät zum Prozess der Anerkennung. Hierfür verarbeitet die IHK Heilbronn-Franken personenbezogene Daten für die Beratung. Der Antragsteller übermittelt eigenständig seinen Antrag zur Gleichwertigkeitsfeststellung an die IHK FOSA in Nürnberg zur Prüfung und Bearbeitung des Antrages.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Datenlöschung erfolgt 1 Jahr nach Beratung des Antragstellers.

Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). 
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unser Informations- und Servicecenter unter Tel.: 07131 9677-444 oder per Mail unter datenschutz@heilbronn.ihk.de.

Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden

Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Hausanschrift:
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: 0711 615541-0
Fax: 0711 615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de