23.04.2019

Italien: Verschärfung der Sanktionen bei einer Mitarbeiterentsendung

Die AHK Italien informiert über die zunehmende Sensibilität bei den italienischen Behörden und die Erhöhung der Geldbußen um 20%.
Die AHK Italien hat eine zunehmende Sensibilität bei den italienischen Behörden festgestellt, wenn es um die Einhaltung der Bestimmungen bei einer Mitarbeiterentsendung geht. Dafür spricht auch die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Verschärfung der Sanktionen bei Verletzungen der entsprechenden Regelungen: Die anfallenden Geldbußen wurden um 20% erhöht.
Weitere Informationen zur Höhe der Geldbußen und den einzuhaltenden Bestimmungen bei einer Mitarbeiterentsendung nach Italien finden Sie im beigefügten Merkblatt der AHK Italien. Die AHK in Mailand unterstützt deutsche Unternehmen bei den notwendigen Meldungen und Registrierungen und fungiert außerdem als Ansprechpartner für die zuständigen italienischen Behörden.