29.01.2025
Formular W-8BEN-E im US-Geschäft
Seit einigen Jahren werden deutsche Unternehmen regelmäßig im Rahmen ihrer US-Geschäftstätigkeit von ihren US-Geschäftspartnern aufgefordert, das Formular W-8BEN-E auszufüllen.
Grundsätzlich unterliegen sogenannte FDAP-Einkünfte (fixed or determinable annual or periodic Income) in den USA einer Quellensteuer von 30 Prozent. Als FDAP- Einkünfte werden Dividenden, Zinsen, Miete und Lizenzgebühren sowie nicht gewerbliche Einkünfte bezeichnet, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer US-Geschäftstätigkeit stehen (kein effectively connected income sind beziehungsweise keine gewerblichen Einkünfte sind).
Die Quellensteuer wird allerdings durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert (hier ist dann zum Beispiel das Formular W-8BEN vorzulegen).
Hinweis
Es gibt zwei unterschiedliche Formulare:
- im Falle von natürlichen Personen und Einzelunternehmen das FormularW-8BEN
- im Falle anderer Unternehmen wie GmbH und AG dagegen das Formular W-8BEN-E.
Zudem ist gegebenenfalls im Falle des Formulars W-8BEN entweder
im Falle des Formulars W8-BEN-E
- die Federal Tax ID (EIN) anzugeben.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte W-8BEN-Formular und das W-8BEN-E-Formular sind wirksam beginnend mit dem Tag der Unterzeichnung bis zum Ende des darauffolgenden dritten Kalenderjahres, es sei denn, das Formular muss aus anderen Gründen geändert werden (zum Beispiel Änderung der Adresse, der Firmierung oder der Rechtsform der Gesellschaft).
Die Ausfüllanleitung für beide Formulare ist auf der Seite des Internal Revenue Service (IRS) veröffentlicht.
Darüber hinaus bietet die German American Chamber of Commerce Inc. New York (AHK New York) deutschen Unternehmen Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare an. Unternehmen, die Interesse an einer Inanspruchnahme dieser kostenpflichtigen Leistung haben, können sich direkt an die AHK New York wenden: legalservices@gaccny.com.
Quelle: GTAI