18.12.2023

Fördermittel des Bundes, des Landes und der EU

Die Förderung der Außenwirtschaft ist ein weites Feld. Bund, Länder und die Europäische Union bieten Unternehmen vielfältige Programme an. Diese reichen von Finanzierungshilfen und Risikoübernahmen über Zuschüsse bei Messebeteiligungen und Exportberatungen bis hin zu konkreten Markterschließungsmaßnahmen wie Unternehmerreisen.

Schwerpunkt der Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen, deren Ressourcen für den Eintritt in internationale Märkte begrenzt sind. Einen vollständigen und aktuellen Überblick über Förderprogramme hält das Bundeswirtschaftsministerium in der Förderdatenbank bereit.

1. Ausgewählte Förderungen – durch den Bund

1.1. Auslandsvertretungen und Auslandsmessen

Der Bund setzt in der Außenwirtschaftsförderung auf drei Säulen - die Auslandsvertretungen, Germany Trade and Invest (GTAI) und die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs).
  • Die Auslandsvertretungen – Botschaften und Konsulate – unterstützen neben anderen Aufgaben konkrete Unternehmerinteressen gegenüber Regierungsstellen im Ausland.
  • GTAI berichtet regelmäßig über ausländische Märkte. Die Korrespondenten im Ausland liefern Artikel zu Wirtschaftsdaten, Rechts- und Zollinformationen, Projekt- und Ausschreibungshinweisen, Marktanalysen, Kontaktanschriften und einiges mehr.
  • Die AHKs als weltweites Netzwerk und verlängerter Arm der IHKs im Ausland leisten Hilfestellung durch 130 Büros in 90 Ländern. Sie fördern den wirtschaftlichen Austausch zwischen deutschen Unternehmen und Firmen vor Ort. Umfangreiche Serviceleistungen wie Geschäftspartnervermittlung, Marktanalysen und Rekrutierung von lokalen Mitarbeitern werden deutschen Firmen angeboten.
  • Auslandsmesseprogramm des Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA) – Auslandsmessen stellen ein wichtiges Orientierungs-, Informations- und Kontaktforum dar. Der AUMA unterstützt die Teilnahme deutscher Unternehmen an Auslandsmessen in der Regel durch die Organisation von Firmengemeinschaftsständen. Direkte Zuschüsse an die ausstellenden Unternehmen werden nicht gezahlt. 

1.2. Finanzierungshilfen

  • AKA-Exportfinanzierungskredite: Die Ausfuhrkredit-Gesellschaft unterstützt deutsche Unternehmen bei der Finanzierung von Exportgeschäften. Zu den Leistungen gehören Finanzierungen, Refinanzierungen und Risikoübernahmen sowie weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit mittel- und langfristigen Exportgeschäften und anderen internationalen Geschäften. 
  • Unternehmerkredit Ausland der KfW Mittelstandsbank: Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite bis maximal 10 Millionen Euro zur Finanzierung von Investitionen im Ausland.
  • ERP-Exportfinanzierungsprogramm: Zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von Investitionsgüterexporten und damit verbundener Leistungen in Entwicklungsländer.

1.3. Risikoabsicherung

2. Ausgewählte Förderungen – durch das Land Baden-Württemberg

3. Ausgewählte Förderungen – durch die Europäische Union

Gegenwärtig existieren etwa 200 EU-Förderprogramme. Diese Vielfalt spiegelt die Chancen für Unternehmen, aber auch die Komplexität der europäischen Förderlandschaft wider. Die EU fördert u.a. kleine und mittlere Unternehmen, Innovation und Forschung, Informations- und Kommunikationstechnologien, Energie, Verkehr, Umwelt, Bildung und Kultur. Eine umfassende Recherche ist unerlässlich, um die in Frage kommenden Programme zu identifizieren und damit die gegebenen Möglichkeiten tatsächlich nutzen zu können.
Die EU-Förderung im Bereich Außenwirtschaft ist überschaubarer. Sie richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die das Japan-Geschäft forcieren oder von Japan (in einem Fall auch Korea) lernen wollen. Die Programme AL-Invest III und Asia Invest III richten sich nicht direkt an Unternehmen, sondern an Wirtschaftsorganisationen.