15.02.2023

Europäische Union oder Europäische Gemeinschaft?

Die Frage, ob der Begriff „Europäische Gemeinschaft“ oder „Europäische Union“ als Ursprungsangabe angegeben soll, gehört zum Bereich der eigentlich unnötigen Fragestellungen.
Seit 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft. Damit ist die Europäische Union Rechtsnachfolgerin unter anderem der Europäischen Gemeinschaft. Seitdem werden Abkommen zwischen der Europäischen Union und einem Drittland abgeschlossen. Dies war erstmals bei Südkorea der Fall.
Angabe auf Ursprungserklärungen oder Warenverkehrsbescheinigungen
Auf der Internetseite der deutschen Zollbehörde wird die Ursprungsangabe für jedes Präferenzabkommen angegeben. Eine Übersicht finden Sie unter  “Weitere Informationen”.
Angabe auf Lieferantenerklärungen
Mit Hilfe von Lieferantenerklärungen werden zahlreiche Präferenzbeziehungen abgebildet. Seit 1. Mai 2016 wird die alleinige Verwendung der Bezeichnung "Europäische Union" nicht mehr beanstandet, wenn sich die Lieferantenerklärung auf mehrere Abkommensländer bezieht, was eigentlich immer der Fall ist. Die Angabe eines Mitgliedsstaates der EU ist nur zusätzlich möglich.
Angabe auf Ursprungszeugnissen
Beim handelspolitischen Ursprung, also dem Ursprungszeugnis, muss seit 1. Mai 2019 „Europäische Union“ auf dem Ursprungszeugnis angegeben werden. Die Bezeichnung auf eventuellen Vorpapieren spielt keine Rolle. Eine genauere Angabe durch die Nennung des Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist möglich, wenn dies für das Zielland erforderlich ist. Wenn es für die Angabe in Akkreditiven erforderlich ist, wird auch noch die Angabe „Europäische Gemeinschaft“ akzeptiert.