18.12.2023

Sanktionen für Luxusgüter im Einzelhandel

Der Verkauf bestimmter Luxusgüter nach Russland ist verboten. Das gilt auch für Verkäufe über die Ladentheke, wenn die Ware zur Verwendung in Russland bestimmt ist.

1. Wann greift das Verkaufsverbot für Luxusgüter bei Ladenverkäufen?

Für bestimmte Luxusgüter gilt im Zusammenhang mit Russland ein umfassendes Verkaufs- und Lieferverbot. Bei Verkäufen über die Ladentheke greift das Verbot dann, wenn die Anschrift des Kunden bekannt ist und dieser in Russland ansässig ist.

2. Ausfuhrkassenzettel mit Adresse des Abnehmers

Die Adresse des Kunden erfährt der Verkäufer nur, wenn dieser um Ausstellung eines “Ausfuhrkassenzettels” (Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht-kommerziellen Reiseverkehr) bittet. 
Ist dem Verkäufer bekannt, dass die Anschrift des Kunden in Russland ist und handelt es sich um eine Ware aus dem Kreis der verbotenen Luxusgüter, dann ist der Verkauf verboten.

3. Welche Waren sind vom Verbot erfasst?

Zum Kreis der vom Verkaufsverbot erfassten Luxusgüter gehören:
  • PKW und Motorräder
  • bestimmte Lebensmittel wie zum Beispiel Kaviar und Trüffel
  • Kosmetika
  • Schmuck und Handtaschen mit einem Wert über 300 Euro pro Stück
  • Elektroartikel für den Haushalt
Waren also, die häufig im Ladengeschäft über die Theke verkauft werden. Es gelten je nach Produktart unterschiedliche Wertgrenzen.
Die Regelung und die vollständige Liste finden Sie in der Verordnung (EU) 833/2014 (Russland-Embargo-Verordnung, konsolidierte Fassung):
  • die Regelung zu den Luxusgütern in Artikel 3h 
  • die vollständige Liste der Luxusgüter in Anhang XVIII

4. Wie können sich Einzelhändler absichern?

Einzelhändler sollten ihr Verkaufspersonal auf diese Regelung hinweisen und die in der Embargo-Verordnung (Artikel 3h und Anhang XVIII) enthaltenen Listen der verbotenen Luxusgüter mit den jeweils gültigen Wertschwellen bereitstellen.
Stellt sich beim Ausfüllen des Ausfuhrkassenzettels heraus, dass der Käufer in Russland ansässig ist, dann muss geprüft werden, ob die fragliche Ware vom Luxusembargo erfasst ist. 
Trifft dies zu, ist der Verkauf verboten.

5. Was passiert, wenn verbotene Waren verkauft werden?

Ein Verstoß gegen EU-Sanktionen ist ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit und kann für ein Unternehmen zu Haftstrafen oder Bußgeldern führen. 
Mögliche Rechtsfolgen sind im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt.
Ausführliche Informationen finden Sie im Außenwirtschaftsgesetz (§§ 18,19) und in der Außenwirtschaftsverordnung (§ 82).