EU beschließt das 19. Sanktionspaket gegen Russland

Das am 23. Oktober verabschiedete Sanktionspaket erhöht den Druck auf die russische Kriegswirtschaft erheblich. Es zielt auf Schlüsselbereiche wie Energie, Finanzen, die militärische Industrie, Sonderwirtschaftszonen sowie auf Unterstützer und Profiteure des russischen Angriffskriegs ab.
Diese Maßnahmen stehen im Fokus des 19. EU-Sanktionspakets:

1. Energiesektor

  • Importverbot für russisches LNG: Dies gilt ab dem 1. Januar 2027 für langfristige Verträge. Für kurzfristige Verträge gilt eine Frist von sechs Monaten.
  • Vollständiges Transaktionsverbot für Rosneft und Gazprom Neft: Ausnahmen für Öl- und Gasimporte in die EU entfallen.
  • Sanktionen gegen Wirtschaftsakteure aus Drittstaaten: Zwei Chinesische Raffinerien und Händler, die russisches Öl beziehen, werden gelistet.
  • Verbot einer LPG-Variante: Dient der Schließung von Sanktionslücken.
  • Erweiterung der Schattenflotten-Sanktionen: 117 weitere Schiffe gelistet, insgesamt nun 557.
  • Maßnahmen gegen Schattenflotten-Unterstützer: Darunter Litasco Middle East DMCC und maritime Register, die Schiffe der Schattenflotte mit falschen Flaggen ausstatten.
  • Ausweitung des Hafeninfrastruktur-Verbots: Auch Drittstaatenhäfen können künftig sanktioniert werden.
  • Verbot energiebezogener Dienstleistungen: Etwa geologische Erkundung und technische Beratung.

2. Finanzbereich

  • Bankensektor: weitere russische Banken unterliegen einem vollständigen Transaktionsverbot. EU-Akteure dürfen keine direkten oder indirekten Geschäfte mit ihnen tätigen.
  • Zahlungssysteme: Die russischen Systeme Mir und SBP werden verboten. Auch vier Finanzinstitute in Belarus und Kasachstan, die das russische SPFS nutzen, sind betroffen.
  • Kryptowährungen: Es werden Sanktionen gegen den Entwickler und Emittenten der rubelgebundenen Stablecoin A7A5 sowie gegen eine große Handelsplattform verhängt. Die Nutzung dieser Kryptowährung ist nun erstmals ausdrücklich untersagt.
  • Kryptodienstleistungen: EU-Akteuren ist es verboten, Russland mit Krypto- und bestimmten Fintech-Diensten zu unterstützen, die zur Entwicklung eigener Finanzinfrastrukturen beitragen könnten.
  • Transaktionen: Fünf Banken aus Zentralasien, die Russlands Kriegswirtschaft fördern, unterliegen einem Transaktionsverbot für EU-Akteure.

3. Handel

  • Gezielte Sanktionen gegen Unternehmen und Einzelpersonen: Betroffen sind Wirtschaftsakteure aus Russland, den Vereinigten Arabischen Emiraten und China, die militärische Güter oder Dual-Use-Produkte herstellen oder an Russland liefern.
  • Erweiterte Ausfuhrbeschränkungen: Neue Einschränkungen gelten für fortschrittliche Technologien und Dual-Use-Güter, darunter spezielle Metalle für Waffensysteme sowie Produkte zur Treibstoffherstellung, die bislang nicht sanktioniert waren.
  • Neue Ausfuhrverbote: Güter wie Salze, Erze, Baumaterialien und Gummiwaren im Gesamtwert von rund 155 Millionen Euro (EU-Ausfuhren zu Preisen von 2024) dürfen künftig nicht mehr nach Russland exportiert werden.

4. Maßnahmen zur Bekämpfung der Umgehung bestehender Sanktionen

  • 45 neue Listungen: Die EU setzt 45 Organisationen auf die Sanktionsliste, die an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind oder Russlands Rüstungsindustrie unterstützen.
  • Geografische Verteilung:
    • 28 der gelisteten Unternehmen stammen aus Russland
    • 17 aus Drittstaaten, darunter
      • 12 aus China (inkl. Hongkong)
      • 3 aus Indien
      • 2 aus Thailand

5. Erweiterte Sanktionsliste

Das neue Paket umfasst 69 zusätzliche Listungen, die nun Vermögenssperren und Finanzierungsverbote unterliegen. Bei Einzelpersonen gilt zusätzlich ein Reiseverbot.
Betroffen sind:
  • Russische Oligarchen, Energieunternehmen, ein Goldproduzent und ein Betreiber der Schattenflotte
  • Eine petrochemische Firma und eine Raffinerie in China, die den Ölhandel mit Russland unterstützen
  • Ein großes chinesisches Staatsunternehmen sowie weitere juristische und natürliche Personen
Zudem werden 11 Personen gelistet, die an der Entführung, Zwangsassimilation und Indoktrination ukrainischer Kinder beteiligt sind. Ein neues Listungskriterium soll künftige Sanktionen gegen Verantwortliche solcher Praktiken erleichtern.

6. Weitere Maßnahmen

  • Sonderwirtschaftszonen (SEZs): EU-Unternehmen dürfen keine neuen Verträge mit Firmen in bestimmten russischen SEZs abschließen. Für die Zonen Alabuga und Technopolis Moskau gilt das Verbot auch für bestehende Verträge – ein Schritt, der faktisch einen Rückzug aus diesen Regionen erzwingt.
  • Dienstleistungsverbote: Russland wird der Zugang zu fortschrittlichen digitalen Diensten in der EU verwehrt, darunter weltraumgestützte Dienste und KI-Anwendungen. Dienstleistungen an die russische Regierung unterliegen künftig einer Genehmigungspflicht.
  • Rückversicherungsverbot: Rückversicherungsleistungen für Schiffe und Flugzeuge russischer Herkunft sind bis zu fünf Jahre nach deren Verkauf an Drittstaaten untersagt.

7. Belarus

Das Paket spiegelt bestehende Handels-, Finanz- und Dienstleistungsverbote im Belarus-Regime wider. Zusätzlich werden fünf neue Listungen im Zusammenhang mit dem belarussischen Militärsektor und dem Lukaschenko-Regime vorgenommen.
Quelle: Europäische Kommission