26.06.2023
Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz - Hinweise und nützliche Weblinks
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni vom Bundestag verabschiedet und am 22. Juli 2021 offiziell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
In Kraft treten wird das Gesetz ab dem Jahr 2023. Das Gesetz soll Unternehmen künftig dazu verpflichten, ihrer Verantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen.
1. Hintergrund und gesetzliche Regelungen
2. Informationen für Unternehmen und Lieferanten
FAQs zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Sorgfaltspflichten:
- Fragen und Antworten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Fragen und Antworten auf dem CSR-Portal der Bundesregierung
- Fragen und Antworten zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beim: Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Weitere Informationen und Dokumente:
- Informationsportal der Bundesregierung zum Management und Berichtserstattung von CSR in Unternehmen
- Informationsportal des Deutschen Global Compact Netzwerks zur menschenrechtlichen Sorgfalt (mit konkreten Schritten und Handlungsfeldern)
- Kompass Nachhaltigkeit: Informationsportal zur Nachhaltigen Beschaffung
- Informationen zu Umwelt- und Sozialsiegeln
3. Tools und Instrumente für Unternehmen
- KMU-Kompass – Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und managen
- CSR Risiko-Check – Umwelt- Sozial und Governance-Themen in Entwicklungs- und Schwellenländern einschätzen
Praxisorientierte Leitfäden:
- 5 Schritte zum Management der menschenrechtlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens (Deutsches Global Compact Netzwerk)
- Leitlinie zur Sorgfaltspflicht von EU-Unternehmen zur Bekämpfung des Risikos von Zwangsarbeit in ihren Betrieben und Lieferketten (englisch)
- Weitere Leitfäden in der Bibliothek des Deutschen Global Compact Netzwerks
- EU-Portal: Due Diligence Ready! (mit Informationen, Tools und Schulungsmaterialien für Unternehmen zu Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Mineralien und Metalle)