02.04.2025

Helpdesk für Fragen zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)

Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) führt die EU neue Vorschriften zu entwaldungsfreien Lieferketten ein. Die Verordnung ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten; die Umsetzung erfolgt schrittweise.
Der bisherige Geltungsbeginn verschiebt sich um jeweils ein Jahr. Somit gelten folgende neue Umsetzungsfristen:
  • 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und Händler
  • 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen . Sie sieht zahlreiche Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang ihrer Lieferketten vor. Betroffen sind solche Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk wie auch deren Erzeugnisse. Sie dürfen nur dann in den Unionsmarkt eingeführt, aus diesem ausgeführt oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie ohne Entwaldung und Waldschädigung erzeugt wurden.
Viele Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung bzw. der Funktionsweise der Meldeplattform und der Erbringung der Nachweise für die entwaldungsfreie Erzeugung von Rohstoffen und Produkten stellen die Unternehmen vor neue Herausforderungen. Mehr dazu unter: BMEL - Wälder weltweit - EU-weit einheitliche Regelung für entwaldungsfreie Lieferketten.
Ansprechpartner Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung bietet mit ihrem Helpdesk kostenlose Beratung zu diesem Thema an. Unternehmensvertreter können sich unter kontakt@helpdeskwimr.de direkt an seine Berater wenden.
Weitere Informationen & Kontaktdaten
Telefon: +49 (0)30 2130 8430-0
Website: Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte

Tools für Unternehmen zum Thema EUDR

FAQs der EU-Kommission zur EUDR

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat die FAQs der EU-Kommission in deutscher Sprache veröffentlicht. Unter dem gleichen Link finden Sie auch die englische Originalversion:

Weiterführende Informationen

Quelle: Helpdesk Menschen und Wirtschaftsrechte, BLE, DIHK