Helpdesk für Fragen zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) führt die EU neue Vorschriften zu entwaldungsfreien Lieferketten ein. Die Verordnung ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten; die Umsetzung erfolgt schrittweise.
Der Anwendungsbeginn der EUDR wurde erneut verschoben, diesmal auf den 30. Dezember 2026. Mit Ausnahme des Holzhandels, für den bereits die EU-Holzhandelsverordnung gilt, erhalten kleine Unternehmen eine weitere Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2027.
Zusammen mit den neuen Umsetzungsfristen der EUDR wurden einige Vereinfachungen verabschiedet, darunter der Wegfall der Verpflichtung zur Sammlung von Referenznummern entlang der EU-Lieferkette sowie die Herausnahme von Büchern, Zeitungen und anderen Druckerzeugnissen aus dem Geltungsbereich der EUDR. Darüber hinaus gibt es Erleichterungen für kleine Primärerzeuger aus Ländern ohne Entwaldungsprobleme.
Viele Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung bzw. der Funktionsweise der Meldeplattform und der Erbringung der Nachweise für die entwaldungsfreie Erzeugung von Rohstoffen und Produkten stellen die Unternehmen vor neue Herausforderungen. Mehr dazu unter: BMEL - Wälder weltweit - EU-weit einheitliche Regelung für entwaldungsfreie Lieferketten.
Ansprechpartner Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung bietet mit ihrem Helpdesk kostenlose Beratung zu diesem Thema an. Unternehmensvertreter können sich unter kontakt@helpdeskwimr.de direkt an seine Berater wenden.
Weitere Informationen & Kontaktdaten
Telefon: +49 (0)30 2130 8430-0
Website: Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung bietet mit ihrem Helpdesk kostenlose Beratung zu diesem Thema an. Unternehmensvertreter können sich unter kontakt@helpdeskwimr.de direkt an seine Berater wenden.
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Website: Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
1. Tools für Unternehmen zum Thema EUDR
- Unterstützungsplattform für die Gestaltung klimafreundlicher und entwaldungsfreier Lieferketten gemäß der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Entwaldungsfreie Lieferketten: Lieferketten gestalten, Wälder schützen (entwaldungsfreie-lieferketten.de)
- Informationsdatenbank zum nachhaltigen bzw. entwaldungsfreien Handel: Trase - Insights and analysis on commodity trade sustainability - Trase
- Datenbank zur Überwachung der globalen Entwaldung: Forest Monitoring, Land Use & Deforestation Trends | Global Forest Watch
- Der CSR Risiko-Check ist ein von dem niederländischen Außenministerium finanziertes Online-Tool zur Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen: Home | MVO Risico Checker
2. Registrierung im Informationssystem
Künftig müssen betroffene Wirtschaftsakteure ihre Berichte in einem Informationssystem der EU einreichen. Die zugeteilte Referenznummer ist für die Ein- und Ausfuhren der betreffenden Erzeugnisse notwendig.
Die finale Version des EU-Informationssystems steht seit November zur Verfügung. Seit Dezember können Sorgfaltserklärungen eingereicht werden. Die Registrierung und Anmeldung ist hier möglich.
Die EU-Kommission hat zur Unterstützung Erklärvideos mit deutschem Untertitel veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
3. FAQs der EU-Kommission zur EUDR
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat die FAQs der EU-Kommission in deutscher Sprache veröffentlicht. Unter dem gleichen Link finden Sie auch die englische Originalversion:
4. Weiterführende Informationen
- Präsentation der Europäischen Kommission „EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten“
- Präsentation der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung „Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)“
- WWF Step by Step Guide für Unternehmen zur Umsetzung der EUDR
Quelle: Helpdesk Menschen und Wirtschaftsrechte, BLE