EU verabschiedet VSME-Standard für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU
Die EU-Kommission hat den sogenannten „Voluntary SME Standard“ (VSME) verabschiedet. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Empfehlung (EU) 2025/1710 wurde nun im Amtsblatt der EU am 5. August 2025 veröffentlicht.
Der festgelegte Standard soll den Verwaltungsaufwand für KMU verringern, indem er es ihnen erleichtert, Anfragen nach Nachhaltigkeitsinformationen von großen Unternehmen und Finanzinstituten zu beantworten. Diese sind gemäß der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) zur Berichterstattung verpflichtet und haben KMU in ihren Wertschöpfungsketten.
Der eigentliche Standard ist in Anhang I zu finden. Anhang II enthält Leitlinien, die die Anwendung der Angabepflichten erleichtern sollen. Sie umfassen Erläuterungen, Rechenbeispiele/Formeln, Links zu Datenbanken usw.
Ergänzend stellt das technische Beratungsgremium der Kommission für Nachhaltigkeitsberichterstattung, EFRAG, auf seiner Homepage Schulungsmaterialien (u. a. Videos) zur Verfügung: https://www.efrag.org/en/smes-and-sustainability-reporting.
Die EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag zum sogenannten Omnibus-Verfahren, mit dem die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfacht werden soll, unter anderem auch aufgenommen, dass ein VSME künftig als Obergrenze für die Informationen in der Wertschöpfungskette in der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung selbst verankert werden soll.
Quelle: EU-Kommission, DIHK