EU-Entwaldungsverordnung: Verschiebung um ein Jahr
Die Umsetzung beginnt 12 Monate später. Der Rat sowie das Europäische Parlament haben der Verschiebung zugestimmt.
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) führt die EU neue Vorschriften zu entwaldungsfreien Lieferketten ein. Die Verordnung ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten; die Umsetzung erfolgt schrittweise. Der bisherige Geltungsbeginn verschiebt sich um jeweils ein Jahr. Somit gelten folgende neue Umsetzungsfristen:
- 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und Händler
- 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen
Mehr Zeit für die Umsetzung
Mit der Verschiebung haben Drittstaaten, Mitgliedsstaaten sowie Wirtschaftsbeteiligte mehr Zeit, sich auf die Anforderungen vorzubereiten und die Sorgfaltspflichten umzusetzen. Inhaltliche Änderungen gibt es nicht, lediglich der Zeitplan für die Umsetzung ändert sich.
Die Verordnung sieht Sorgfaltspflichten für den Handel mit bestimmten Erzeugnissen vor. Betroffen sind Rinder, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk sowie daraus hergestellte Waren. Die Verpflichtungen hängen vom Risiko für Entwaldung und Waldschädigung im Herkunftsland der Erzeugnisse ab. Dazu legt die EU-Kommission bis spätestens 30. Juni 2025 das Benchmarking von Ländern in Niedrig-, Standard- und Hochrisiko-Länder vor.
Sorgfaltserklärungen werden digital in einem EU-Informationssystem eingereicht. Wirtschaftsbeteiligte können das System seit Dezember nutzen.
Registrierung im Informationssystem
Künftig müssen betroffene Wirtschaftsakteure ihre Berichte in einem Informationssystem der EU einreichen. Die zugeteilte Referenznummer ist für die Ein- und Ausfuhren der betreffenden Erzeugnisse notwendig.
Die finale Version des EU-Informationssystems steht seit November zur Verfügung. Seit Dezember können Sorgfaltserklärungen eingereicht werden. Die Registrierung und Anmeldung ist hier möglich.
Die EU-Kommission hat zur Unterstützung Erklärvideos mit deutschem Untertitel veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Verordnung (EU) 2024/3234 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich der Bestimmungen zum Geltungsbeginn; ABl. L vom 23. Dezember 2024
- Leitlinien; ABl. C vom 13. November 2024
- aktualisiertes FAQ der EU-Kommission
- Informationen für KMU
- OECD/FAO‑Unternehmenshandbuch zu Entwaldung und Sorgfaltspflichten in landwirtschaftlichen Lieferketten
- Einhaltung der EUDR - Darstellung Ihrer Unternehmensposition in Rind-, Kakao-, Kaffee-, Palmöl-, Kautschuk-, Soja und Holz-Lieferketten
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist in Deutschland die zuständige Behörde und stellt ebenfalls ausführliche Informationen zur EUDR zu Verfügung.
Quelle: GTAI, IHK Pfalz