01.07.2025
BAFA - Handlungsempfehlungen für indirekt betroffene KMU
Das BAFA hat einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten für KMU und kompakte Hinweise zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Darüber hinaus hat es eine Handreichung mit Beispielen aus der Praxis veröffentlicht. Dies hilft KMU bei der Entwicklung ihrer Strategien in Zusammenarbeit mit den verpflichteten Unternehmen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Sie müssen unter anderem ihre direkten Lieferanten überprüfen, bei denen sie ein Risiko vermuten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von den Regelungen ausgenommen. In vielen Fällen beliefern sie jedoch direkt Unternehmen, die dem LksG unterliegen, und kommen somit mit dem Gesetz in Berührung.
Mit dem FAQ-Katalog und der Zusammenfassung der Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ erhalten KMU eine wertvolle Hilfestellung im Umgang mit verpflichteten Unternehmen. Die Papiere zeigen unter anderem auf, wo das Gesetz eine Zusammenarbeit vorsieht und was die verpflichteten Unternehmen nach dem LkSG von ihren Lieferanten nicht verlangen dürfen. Darüber hinaus hat das BAFA in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte eine Handreichung mit Praxisbeispielen und weiterführenden Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern erstellt.
Quelle: BAFA