12.03.2026
Zoll-Portal, EU-Trader-Portal, Newsletter Zoll
Das Zoll-Portal wurde ausgebaut, ebenso das EU-Trader-Portal. Ab 17. März 2026 erfolgt der Zugang zur IAA Plus über das Zoll-Portal. Für den Zugang zum EU-Traderportal und CBAM gibt es Änderungen.
1. Deutsches Zoll-Portal
Das deutsche Zoll-Portal ist der zentrale Zugang zu einer Vielzahl von Zolldienstleistungen.
Aktuell:
Neue Dienstleistung “Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus)” im Zoll Portal
Mit Atlas-Info 0896/2026 vom 5. Januar wurde bekannt gegeben, dass ab dem 17. März 2026 die Nutzung der IAA-Plus nur noch möglich ist, wenn man sich zuvor über das Zoll-Portal eingeloggt hat.
Die Anwendung IAA-Plus selbst bleibt auch nach der Anbindung an das Zoll-Portal unverändert. Der Zoll hat nun einige Neuerung veröffentlicht. So ändern sich der Login-Prozess und einzelne Ausfuhrvorgänge werden in der Vorgangsübersicht im Zoll-Portal aufgelistet. Mit jeder Statusänderung wird zudem eine Postfachnachricht generiert, die im Zoll-Portal angezeigt wird. Eine Auflistung aller Änderungen finden Sie in Atlas-Info 0923/2026.
Neue Dienstleistung “Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus)” im Zoll Portal
Mit Atlas-Info 0896/2026 vom 5. Januar wurde bekannt gegeben, dass ab dem 17. März 2026 die Nutzung der IAA-Plus nur noch möglich ist, wenn man sich zuvor über das Zoll-Portal eingeloggt hat.
Die Anwendung IAA-Plus selbst bleibt auch nach der Anbindung an das Zoll-Portal unverändert. Der Zoll hat nun einige Neuerung veröffentlicht. So ändern sich der Login-Prozess und einzelne Ausfuhrvorgänge werden in der Vorgangsübersicht im Zoll-Portal aufgelistet. Mit jeder Statusänderung wird zudem eine Postfachnachricht generiert, die im Zoll-Portal angezeigt wird. Eine Auflistung aller Änderungen finden Sie in Atlas-Info 0923/2026.
- ab 17. März 2026: alleiniger Zugang zur IAA Plus (Internetausfuhranmeldung Plus) ATLAS Info 0896/2026
- Beantragung und Verwaltung der EORI
- Beantragung Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)
- AEO/Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
- Warenursprung und Präferenzen: Beantragung Ermächtigter Ausführer, REX, buchmäßige Trennung
- Ursprungsauskunft
- Verlagerung der Buchführung
- Stundung, Vollstreckungsaufschub, Erstattung/Erlass aus Billigkeitsgründen
- Antrag auf kostenpflichtige Amtshandlung (u.a. Gestellung außerhalb des Amtsplatzes)
- Kfz-Steuer
- Verbrauchsteuern/EMCS: weitere Steuerarten, generell Bewilligungen, Meldungen und Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
- Bestellung steuerlicher Beauftragter
- Zugang zum EU-Trader-Portal (u.a. für Bewilligungen, die in mehreren Mitgliedsstaaten gelten und hilfsweise für CBAM)
Sämtliche zollrechtliche Bewilligungen sowie die Teilnahme und Zertifizierung für ATLAS und EMCS kann (bald) über das Zoll-Portal beantragt werden.
Zugang: Unternehmenskonto, Elsterzertifikat und/oder Zoll-Ident-App
Erforderlich ist ein Unternehmenskonto sowie ein Elster-Zertifikat. Je nach Unternehmensgröße benötigen mehrere Mitarbeitende einen Zugang. Es können unterschiedliche Berechtigungen für die einzelnen Mitarbeitenden festgelegt werden. Die Ausstellung und Zuteilung unterschiedlicher Elster-Zertifikate ist relativ aufwändig und unbeliebt. Dieses Problem löst die Zollverwaltung mit der seit Mai 2024 verfügbaren Zoll-Ident-App. Damit benötigt nur noch der Hauptbenutzer im Unternehmen ein Elster-Zertifikat. Für die weiteren Nutzer können individuelle Nutzer-Codes generiert werden, die Nutzer erhalten damit dann einen Zugang zum Zoll-Portal. Die Zoll-Ident-App ist in den jeweiligen App-Stores (App Shop bzw. App Store) enthalten.
Auch die Anmeldung über den Personalausweis ist möglich, dies ist vermutlich eher für Privatpersonen geeignet. Die bisherige Papier-Antragstellung bleibt möglich, die Abwicklung über das Zoll-Portal dürfte aber im Vergleich deutlich schneller sein.
2. EU-Trader-Portal: Zugriff auf EU-Dienste
Über das EU-Trader-Portal werden Bewilligungen beantragt, die in mehreren EU-Mitgliedsstaaten gelten. Neben einigen sehr speziellen Bewilligungen ist das insbesondere die Zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr und neu auch für die Einfuhr. Weitere Bewilligungen wie der “zugelassene Aussteller (ACP)” laufen ebenfalls über das Trader-Portal: Diese sind für die vereinfachte Ausstellung von Statusnachweisen (PoUS/T2L) von Sendungen in steuerliche Sondergebiete innerhalb der EU erforderlich, beispielsweise für die Kanarischen Inseln. Auch der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) läuft über das Berechtigungsmanagement des EU-Trader-Portals.
In der ATLAS Info 0416/23 werden die Einzelheiten zum EU-Trader-Portal geschildert. Für den Zugang zum EU-Trader-Portal ist zunächst ein Zugang zum deutschen Zoll-Portal (Bürger- und Geschäftskundenportal) erforderlich. Dieser erfolgt über die Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ im Zoll-Portal (siehe 1.)
Achtung:
Seit 26. Februar 2026 ist für den Zugang zu CBAM und EU-Trader-Portal ebenfalls eine höhere Vertrauensstufe (Elster/IdentApp) erforderlich! Zugang mit Mail und Passwort reicht auch hier nicht mehr aus.
Seit 26. Februar 2026 ist für den Zugang zu CBAM und EU-Trader-Portal ebenfalls eine höhere Vertrauensstufe (Elster/IdentApp) erforderlich! Zugang mit Mail und Passwort reicht auch hier nicht mehr aus.
3. Newsletter-Angebot des Zolls
Der Zoll bietet auch einen Newsletter-Service für zahlreiche Themengebiete an. Anmeldung und Konfiguration auf der Seite des Zolls.
4. eZOLL-App
Die eZOLL-App ist eine benutzerfreundliche App für Privatpersonen und Unternehmen, die eine Zollanmeldung für Post- und Kuriersendungen bis 150 Euro abgeben möchten. Voraussetzung für die gewerbliche App-Nutzung ist das Vorhandensein eines Geschäftskundenkontos im Zoll-Portal sowie einer EORI-Nummer.
Privatpersonen können mit der eZOLL-App Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro anmelden.
Vorteile:
- Mithilfe eines KI-gestützten Tools können zollrelevante Daten mittels Fotoaufnahme oder durch das Importieren z.B. einer handelsüblichen Rechnung in die Zollanmeldung übernommen sowie die Warennummer aus dem Zolltarif ermittelt werden.
- In der App ist die Bezahlung über ePayBL (ePayment Bund-Länder) möglich. Hierbei handelt es sich um eine Plattform zur Integration von Zahlverfahren, wie z.B. der Kreditkartenzahlung.
- Bei Fragen besteht die Möglichkeit, den Chatbot AURA zu nutzen.
Weitere Informationen zur eZOLL-App sowie ein Erklärvideo zur Erstellung einer Zollanmeldung in der App finden Sie auf der Homepage des Zolls.