22.01.2024

Warennummer, Zolltarifnummer, Codenummer und mehr

Gemeint ist eigentlich immer die gleiche Nummer. Aber was ist diese Nummer? Für was wird sie benötigt? Wo und wie findet man sie?

1. Bedeutung

Die deutsche Zollbehörde spricht von Zolltarifnummer, Nomenklaturnummer, Codenummer, HS-Position, das Statistische Bundesamt von der Warennummer, international hört man von HS-Code, Customs Tariff Code / Number, Product Code. Gemeint ist immer die gleiche Nummer, nur in verschiedenen Längen je nach Anwendung.
Die Warennummer ist das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel: Waren werden immer nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer.
Anhand dieser Nummer kann man:
  • Ein- und Ausfuhren beim Zoll anmelden
  • Die Einfuhrabgaben weltweit ermitteln
  • Die Außenhandelsstatistik (Intrastat) erstellen

2. Aufbau

Die Weltzollorganisation (WZO/WCO) verwaltet und überarbeitet regelmäßig das Harmonisierte System (HS), das derzeitige Verzeichnis der Warennummern, das 21 Abschnitte, 99 Kapitel und über 5.000 Unterpositionen umfasst. Dieses Harmonisierte System beinhaltet die ersten 6 Stellen der Warennummer und wird derzeit in ca. 200 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen, also praktisch weltweit, angewendet.
Deshalb wird international öfters auch vom HS-Code gesprochen.
Dieser 6-stellige HS-Code wird auf EU-Ebene um weitere 2 Stellen durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) der Europäischen Union erweitert. Auf der Basis dieser 8-stelligen Nummer können bei der Einfuhrabfertigung Zollsätze, Textilkategorien, Verbote und Beschränkungen oder Einfuhrgenehmigungstatbestände zugeordnet werden. Die jeweils gültige Kombinierte Nomenklatur wird jährlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die 9. und 10. Stelle (der so genannte TARIC = Integrierter Tarif der Europäischen Union) verschlüsselt gemeinschaftliche Maßnahmen, wie z.B. Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontigente.
Die 11. Stelle wird für nationale Zwecke verwendet und dient z.B. der Verschlüsselung der Umsatzsteuersätze oder nationaler Verbote und Beschränkungen.
Für die Ausfuhranmeldung bzw. die Intrastat-Anmeldung wird die 8-stellige, für die Einfuhranmeldung die 11-stellige Warennummer benötigt.

Übersicht über die förmliche Gliederung der 11-stelligen Codenummer

Beispiel für gebundenes Kinderbuch
Codenummer
4901 9900 009
Weltweit gültig
49
Kapitel – Harmonisiertes System
Weltweit gültig
4901
Position – Harmonisiertes System (HS-Position)
Weltweit gültig
490199
Unterposition – Harmonisiertes System
EU-weit gültig
49019900
Unterposition – Kombinierte Nomenklatur
EU-weit gültig
4901990000
Unterposition – TARIC (gemeinschaftliche Besonderheiten)
Deutsche Ebene
49019900009
Codenummer – Elektronischer Zolltarif (nationale Besonderheiten)

3. Fundquellen

  • „Das Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik“, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden. Dieses Verzeichnis wird jährlich aktualisiert. Wir empfehlen Ihnen, die relevanten Kapitel aus dem Internet kostenlos herunterzuladen. Sie können das Verzeichnis auch in Buchform oder als CD-ROM beziehen. Zum Download gelangen Sie hier.
  • Warenverzeichnis Suchmaschine” vom Statistischen Bundesamt.
  • Der elektronische Zolltarif „EZT-Online“ wird von der deutschen Zollverwaltung kostenlos angeboten. Er enthält die Daten des TARIC der EU, ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer). Zur Unterstützung der Arbeit mit der Auskunftsanwendung steht auch ein Benutzerhandbuch zur Verfügung
  • Der Integrierte Tarif der Europäischen Union (TARIC) auf der Internetseite der EU-Kommission

4. Ermittlung der richtigen Warennummer

Die Zuordnung von Waren zu Warennummern (Fachsprache: Einreihung) ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist und auch die Klassifikation von Waren ermöglichen muss, die neu entwickelt wurden.
Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich – häufig unbeachtet – am Beginn des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Die 6 sogenannten Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses (AV) führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung. Dort finden sich Regelungen zu:
  • unvollständigen Waren
  • Mischungen
  • Verpackungen
  • Zweifelsfällen, wenn mehrere Warennummern in Frage kommen:
    • Verwendungszweck sticht Material (Zweck vor Stoff)
    • genauere Beschreibung sticht allgemeine Beschreibung
    • größere Warennummer sticht kleinere
Eine weitere Hilfestellung bieten die sogenannten Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union. Allerdings sind diese nicht rechtsverbindlich.
Außerdem hilft die EU mit einer Datenbank, in der alle in der EU bereits erteilten verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTA) zur Verfügung gestellt werden. Nach der Eingabe eines Stichworts oder einer Waren-beschreibung werden die jeweiligen vZTAs anonymisiert, also ohne Angabe des dahinter stehenden Unternehmens, in dieser vZTA-Abfrage angezeigt. Erläuternde Hinweise und Abbildungen der Waren zeigen, welcher Ware die jeweilige Zolltarifnummer zugeordnet wurde.
Die GTAI, die Außenhandelsagentur der Bundesrepublik Deutschland, bietet auf Ihrer Interseitseite ebenfalls Hilfe zur Einreihung von Waren.

5. Auskünfte zur richtigen Warennummer

Hinweis:
Diese IHK-Information soll – als Service Ihrer Kammer – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Rechtlich verbindlich sind nur die amtlichen Texte.
Seminare zu diesem Thema werden bei zahlreichen Veranstaltern, auch bei den IHKs, angeboten.
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