01.03.2023

Ecuador - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Ja, mit Ausnahme von gedruckten Dokumenten Kategorie A (siehe Frage 2) und Kategorie D (neue Kleidung, verarbeitete Textilien und neue Schuhe, für natürliche Personen und für Ware, die nicht für den Handel bestimmt ist) bei Ersteinfuhr und bis zu einem Wert von 500 USD im Jahr.
    Nach dem ecuadorianischen Zollgesetz wird eine Geschenksendung wie jede andere Warensendung, abhängig von ihrem Gewicht, angemeldet. In Ecuador gibt es 6 verschiedene Kategorien von Gütern bzw. eine von ihnen, Kategorie G ist eine Sonderregelung der Kategorie B für im Ausland lebende Ecuadorianer. Diese Kategorien werden im Unterpunkt A.2. näher beschrieben. Jedoch möchten wir an dieser Stelle bereits die Kategorie B 4x4 hervorheben. Unter dieser Kategorie fallen alle Pakete, die bis zu 4 Kilogramm (inklusive Verpackung) wiegen und die einen deklarierten Wert (FOB) bis zu 400 USD haben. 
    Innerhalb eines Jahres können Pakete bis zu einem Wert von insgesamt 1.600 USD empfangen werden. Diese Kategorie gilt nur für Produkte, die nicht der wirtschaftlichen Gewinnerzielung dienen. Deshalb fallen nur Paketsendungen von natürlichen Personen an natürliche Personen in diese Kategorie. Zollgebühren in Höhe von 42 USD werden fällig, falls die Dienstleistung von Boten bzw. Kurierdiensten in Anspruch genommen wird. 
    Der Kauf von neuer Kleidung und Schuhwerk und deren Einfuhr nach Ecuador per Post (Servicios Postales del Ecuador) unterliegt der Kategorie D (Siehe A.2.) der Zollverwaltung. Allerdings werden diese Sendungen limitiert bis zu einem Gewicht von 20kg bzw. einem Warenwert von max. USD 2.000 pro Jahr.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Erforderlich ist die Vorlage einer elektronischen Zollerklärung „Declaración Aduanera Simplificada de Exportación” (DAS) oder “Declaración Aduanera Simplificada de Exportación Consolidada” (DAS-C) 
  • Eine Warenrechnung, mit der Ausnahme der folgenden Waren:
    Dokumente oder Informationen wie: gewöhnliche Korrespondenz, Briefe, Drucksachen, Zeitungen, Presse, Fotografien, Titel, Zeitschriften, Kataloge, Bücher, Karten, Scheckbücher oder jede andere Art von Informationen, die in Audio-, Video-, magnetischen, elektromagnetischen oder elektronischen Medien enthalten sind und nicht für die Vermarktung bestimmt sind.
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Ja
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Geschenksendungen müssen nicht besonders gekennzeichnet werden. Es gibt keine Regel.

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

Paketsendungen und/oder Frachtstücke jeglicher Art der Post, sei es öffentlich oder privat, aus dem Ausland, die in der Kategorie A und B klassifiziert sind, und wenn es sich um Gebrauchswaren für das Zielland ohne Geschäftsabsichten handelt, sind immer steuerfrei. Waren aus der Kategorie E (Medikamente) sind immer dann steuerfrei, wenn die Notwendigkeit derselben gerechtfertigt wird, z.B. durch eine schriftliche, ärztliche Verordnung. Abhängig von Gewicht, Wert und Eigenschaften werden die versendeten Frachtstücke und/oder Pakete in 6 Kategorien unterteilt:
  •  Kategorie A: Briefe, Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Karten, magnetische und elektromagnetische Tonband-aufzeichnungen und Videoaufzeichnungen, die nicht lizenziert sind und solche, die von gerichtlicher, geschäftlicher, bankenmäßiger Natur, die nicht für den Handel bestimmt sind, und einem Einfuhrverfahren unterliegen. 
  • Kategorie B 4x4: Unter diese Kategorie fallen alle Pakete, die bis zu 4 Kilogramm schwer sind, einen Wert bis zu 400 USD haben, und es sich um Nutzwaren ohne Geschäftsabsichten handelt, weshalb die Kategorie B ausschließlich für natürliche Personen gilt. Innerhalb eines Jahres können Waren bis zu einem Gesamtwert von 1.600 USD empfangen werden. In dieser Kategorie kommt ein spezieller Zolltarif von 42 USD pro Import hinzu. Dies gilt jedoch nur für die Dienstleistung von Boten- und Kurierdiensten. Es dürfen keine alkoholischen Getränke versendet werden. 
  • Kategorie C: Alle Pakete, die bis zu 100 kg wiegen und einen Wert bis zu 5.000 USD haben.
    Neue Textilwaren und neue Schuhe sowie Pakete, deren Gewicht weder 100 kg noch den FOB Wert von 5.000 USD (oder das Äquivalent in anderer Währung) übersteigt und solche, die nicht in die vorige Kategorie fallen, fallen nicht in diese Kategorie.
    Handys und Smartphones dürfen nur von natürlichen Personen mit ecuadorianischem Personalausweis bis zu einem (1) neuen Gerät (Mobiltelefon) pro Steuerjahr eingeführt werden.
    Wenn es sich um Ersatzteile für die Industrie, medizinische Geräte oder dringende Fahrzeugteile handelt, wird ein Gewicht bis zu 200 kg zugelassen; der FOB Wert darf 5.000 USD (oder das Äquivalent in anderer Währung) aber nicht übersteigen. Die genannten Wert- und Gewichtsbegrenzungen gelten nicht für Waren, deren Anzahl 10 Stück nicht übersteigt.
  • Kategorie D: Alle neuen Kleidungsstücke, verarbeiteten Textilien und neues Schuhwerk, müssen verbindlich in dieser Kategorie verzollt werden; dabei darf weder die 20kg Gewichtsgrenze noch der Wert von 2.000 USD (oder das Äquivalent in anderer Währung) überschritten werden. Bei Ersteinfuhr von Waren, die nicht für den Handel bestimmt sind und von natürlichen Personen eingeführt werden, ist die Einfuhr bis zu einem Wert von 500 USD im Jahr steuerfrei.
    Ansonsten fallen in dieser Kategorie fallen u.a. an: 10% Ad Valorem, 12% Mehrwertsteuer und je nach Gewicht entsprechende Steuertarife.
  •  Kategorie E: Pakete, die Medizin enthalten und ohne Geschäftsabsichten verschickt werden, orthopädische Ausstattung, Instrumente, Webearbeiten, notfallchirurgische Instrumente; Ausstattung und Geräte für Menschen mit Behinderung, deren Notwendigkeit vor der Zollverwaltung begründet werden muss, sind frei von Abgaben. Es gibt keine Einschränkung bezüglich Gewichts und Wert. Aber wie oben bereits erwähnt, muss die Notwendigkeit der Einfuhr der Güter durch ein ärztliches Rezept nachgewiesen werden.
  •  Kategorie F: Bücher und ähnliches. Lehrbücher werden nicht besteuert, jedoch Bücher zum Ausmalen, Alben, Briefmarkenbücher, Steuerbücher, Hefte sowie Formulare sind steuerpflichtig. Hier werden u.a. die Ad-Valorem-Steuer mit 30% und der MwSt-Satz von 12% angesetzt.
    Die Einfuhr von Verkaufskatalogen und kommerziellen Unterlagen, die der Gewinnerzielung dienen, ist nicht erlaubt:
  • Kategorie G: Diese Kategorie können die Empfänger nur verwenden, wenn sie zur Kernfamilie des ecuadorianischen Migranten gehören, d. h. zu den in Ecuador wohnenden Familienangehörigen bis zum vierten Grad der Blutsverwandtschaft und zum zweiten Grad der Schwägerschaft, und wenn der im Ausland wohnende ecuadorianische Migrant sich zu diesem Zweck bei den ecuadorianischen Konsulaten oder diplomatischen Vertretungen angemeldet hat. In dieser Kategorie dürfen nur Pakete mit einem Gewicht von höchstens vier Kilogramm pro Paket und einem FOB-Wert von höchstens einem gesetzlichen Mindestlohn (425 USD) in das Land eingeführt werden, wobei die Anzahl der Sendungen nicht begrenzt ist.
    Ecuadorianische Migranten, die im Konsularregister eingetragen sind, sind von der Zahlung des Tarifs für die Kurierdienste von 42 Dollar für ecuadorianische Personen im Ausland zu befreien, solange das Gewicht gleich oder weniger als 4 kg pro Paket ist und der FOB-Wert kleiner oder gleich einem Mindestlohn ist, ohne Begrenzung der Anzahl der Sendungen. Dieses Recht wird für Sendungen anerkannt, die von ecuadorianischen Migranten mit Wohnsitz im Ausland durchgeführt werden, die sich zu diesem Zweck bei den ecuadorianischen Konsulaten oder diplomatischen Vertretungen haben registrieren lassen. Unbeschadet der allgemeinen Kontroll- und Überprüfungsmechanismen des Zolls führt die ecuadorianische Zollbehörde im Wege interner Vorschriften Folge- und Kontrollmaßnahmen zur ordnungsgemäßen Ausübung dieses Rechts durch, wenn die Zahl der von ein und derselben Person versandten Pakete vierundzwanzig (24) pro Jahr übersteigt.
    Das Konsularregister wird mit dem System der nationalen Zollbehörde (SENAE) verbunden, und die Migranten können sich über das virtuelle Konsulat online anmelden.

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • siehe vorherigen Punkt

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Gedrucktes Werbemateria
  • Dekoder
  • Bargeld
  • Waffen
  • Tiere
  • Gebrauchte Ersatzteile
  • Berauschende und psychotrope Substanzen
  • Explosive, entflammbare sowie radioaktive Materialien
  • Obszöne oder unmoralische Gegenstände
  • Objekte, die als National- oder Kulturgut deklariert sind
  • Münzgeld, Banknoten, Papiergeld oder jegliche andere Art von auf den Inhaber ausgestellten Wertpapieren. Reise-schecks, Platin, Gold, verarbeitetes oder unverarbeitetes Silber
  • Gebrauchtkleidung und Gebrauchtschuhe
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
Einfuhr der folgenden Waren vorbehaltlich einer Bescheinigung (entsprechend der deutschen Freiverkäuflichkeitsbescheinigung) vor dem Inverkehrbringen:
  • verarbeitete Lebensmittel
  • Lebensmittelzusatzstoffe
  • Kosmetika, Hygieneprodukte
  • nutrazeutische Produkte
  • homöopathische Produkte
  • Pestizide für den häuslichen und industriellen Gebrauch
  • Und andere Produkte für den menschlichen Gebrauch und Verzehr, wie von der nationalen Gesundheitsbehörde definiert

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Ja, s. oben (s. Zeile 18) in Kategorie B

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Wenn die steuerpflichtigen Waren der Vorlage von Genehmigungen, Erlaubnissen, Lizenzen und Registrierungen unterliegen, kann der Passagier sie ohne Vorlage derselben einführen, sofern der Wert dieser Waren bis zu 500,00 USD (fünfhundert Dollar) beträgt. Dies ist nur einmalig pro Jahr möglich.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Für die erste Einfuhr bis 500 USD bedarf es keiner Dokumente, bei späteren Einfuhren innerhalb des genannten Zeitraums muss der Reisende innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ankunft der Waren im Land die in den geltenden Vorschriften festgelegten Genehmigungen, Erlaubnisse, Lizenzen und Registrierungen vorlegen; andernfalls werden die Waren ins Ausland zurückgeschickt.
    Alle Waren über 500USD und bis maximal 2000 USD müssen angemeldet werden. In diesem Fall ist nur das Zollanmeldungsformular (FRA) zu verwenden und es sind alle anfallenden Steuern zu begleichen, sofern die Waren zur Einfuhr zugelassen sind und alle Förmlichkeiten erfüllt werden.

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

Wie oben genannt liegt die Grenze  bei einem Wert von 500USD und bei den folgenden Grenzen, die man als Flugzeugpassagier einführen kann:
  • Bei Fluggästen über 18 Jahren maximal 3 Liter alkoholische Getränke
  • 20 Packungen mit 20 Zigaretten, 1 Pfund Tabak und 25 Einheiten Zigarren oder Zigarillos.
  • Medikamente, Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel. Bei Arzneimitteln muss eine entsprechende nationale oder ausländische ärztliche Verschreibung beigefügt sein. Im Falle von Nahrungsergänzungsmitteln höchstens 4 kg.
  •  Kindernahrung
  •  Bücher, Zeitschriften, fotografisches Material und gedruckte oder handschriftliche Dokumente.
  • Verarbeitete Lebensmittel, ordnungsgemäß versiegelt oder vakuumverpackt.
  • Spielzeug und/oder dessen Zubehör, das normalerweise von einer Person transportiert werden kann.
  • Maximal 10 Videospiele, Kassetten, CDs oder ähnliches.
  • Küchenutensilien, sofern sie nicht elektrisch sind und von einer Person getragen werden können.
  •  Maximal 3 tragbare Elektrogeräte für den Hausgebrauch pro Passagier oder Familiengruppe.
  •  Maximal 300 Milliliter Parfüm pro Passagier oder 600 Milliliter Parfüm pro Familiengruppe, in neuen Flaschen.
  • Maximal 1.250 Milliliter insgesamt pro Passagier oder 3.000 Milliliter insgesamt pro Familiengruppe von Cremes, Körperlotionen, Spritzern und ähnlichem, die in neuen Flaschen enthalten sind.
  • Als persönliche Gegenstände gelten auch bis zu einer neuen und einer gebrauchten Einheit der folgenden Artikel: 
  • Mobiles Telefon. 
  • Fotokamera. 
  • Videorekorder oder Camcorder. 
  • Digitaler Multimedia-Receiver und/oder tragbarer Bild-/Video- oder Sound-Player für den Hausgebrauch. 
  • Satellitentelefon. 
  • Elektronisches Tagebuch oder Tablet-Computer. 
  • Tragbares globales Positionsbestimmungssystem (GPS) für den persönlichen Gebrauch. 
  • Tragbarer Computer und/oder seine Peripheriegeräte (Maus, Kopfhörer und ähnliches). 
  • Videospielkonsole und maximal 2 Zubehörteile, ob tragbar oder nicht. 
  • Elektronische Rechenmaschinen
Darüber hinaus sind als persönliche Gegenstände bis zu 1 Einheit, neu oder gebraucht der folgenden Artikel: 
  • Fernseher bis zu 32"
  • Computermonitor bis zu 24"
  • Desktop-Computer und/oder seine Peripheriegeräte (Maus, Kopfhörer, Kamera, Tastatur, Scanner und ähnliches), für den Hausgebrauch. 
  • Desktop-Drucker für den Hausgebrauch, dessen Wert 300,00 USD nicht übersteigt. 
  • Ferngläser
  • Teleskop
  • Projektionsgerät und/oder Leinwand für den Hausgebrauch. 
  • Drohne, deren Wert 500,00 USD nicht übersteigt.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • siehe oben

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  •  Berauschende und psychotrope Substanzen
  •  Explosive, entflammbare sowie radioaktive Materialien
  •  Objekte, die aufgrund ihrer Verpackung oder Beschaffenheit eine Gefahr für die Mitarbeiter  oder die anderen Sendungsstücke darstellen können (auslaufende Flüssigkeiten etc.)
  •  Objekte, die als National- oder Kulturgut deklariert sind
  •  Objekte, die während des Transports dauerhaft gekühlt werden müssen
  •  Feuerwaffen
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Lebende Tiere, es dürfen maximal 2 lebende Haustiere, die den Anforderungen der zuständigen Gesundheitsbehörde genügen, eingeführt werden

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Nein

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Kalender, Notizbücher, Schreibstifte, bedruckte Becher, Wein, oder zu einem bestimmten Unternehmensanlass (s. unten bei Anlässen)  z.B. auch Gedenktafeln (aus Glas oder Metall) als Erinnerung an den Anlass 
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Innerhalb Ecuadors ist es üblich sich bei seinen engsten Geschäftspartners mit Geschenkkörben mit z.B. Delikatessen, Süßwaren, Spirituosen oder Weinen für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Auch das Versenden von Weihnachtskarten ist sehr weit verbreitet (seit der Pandemie vorzugsweise digital)   

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Unternehmens-Jubiläum, Unternehmensfeiern (z.B. bei erfolgreich abgeschlossener Zertifizierung oder nach Erreichen eines spezifischen Unternehmensziels, o.ä.), Weihnachten

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • In Ecuador gibt es keine spezifischen Geschenke, die vermieden werden sollten, außer, dass man darauf verzichten sollte Geldgeschenke zu tätigen.

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Es existiert kein Gesetz, in dem der Betrag geregelt wird. Die Höhe des Betrags und ihre Angemessenheit wird unternehmensintern festgelegt und hängt auch von der Unternehmenstätigkeit ab (wenn man z.B. Produkte aus dem eigenen Portfolio verschenkt).
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.