01.03.2023

Kambodscha - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Einfuhrgenehmigungen und/oder Produktregistrierungen sowie eine offizielle Rechnung sind u. a. aufgrund von Gesundheitsvorschriften für Lebensmittel, Arzneimittel und medizinische Geräte erforderlich. Es ist ratsam, einen lokalen Geschenkedienstleister zu beauftragen. Die Kosten sind in der Regel etwa 15-30 Prozent höher, die Versandzeit ist jedoch wesentlich geringer.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
Dokumente müssen je nach Wert hinzugefügt werden, dies funktioniert in Kambodscha auf zwei verschiedenen Wegen.
  • Wenn der Wert über 300 Euro liegt, muss ein Single Administration Document im kambodschanischen ASYDUCA system erstellt werden.
  • Wenn es sich um einen Wert unter 300 Euro handelt muss eine "Proforma Rechnung" und eine sogenannte "Summary Declaration" im E-Customs System erstellt werden. 
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Ja, aber nur teilweise. Die zuständigen Zollbeamten werden trotzdem eine Kontrolle durchführen, sowie die Angaben zu CN23 und CN22 des Pakets überprüfen.
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Benötigt werden der vollständiger Name, die Adresse, die erforderliche Einfuhrgenehmigung sowie die Zollanmeldung (SAD/Summary Declaration).

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  • Wenn es sich um ein nicht-kommerzielles Paket handelt, dessen Wert unter 50 Euro geschätzt wird, dann ist das Paket abgaben- und steuerfrei. Freimengen sind uns nicht bekannt.

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • Jede Art von Alkohol, nicht mehr als 2 Liter
  • Nicht mehr als 200 Zigaretten,
  • Nicht mehr als 50 Zigarren
  • Nicht mehr als 200 Gramm Tabak
    Parfüm und Kosmetika nicht mehr als 350 Milliliter
  • Eine angemessene Anzahl von Gegenständen und Geräten, die für die Reise benötigt werden und nicht verboten sind.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Dies kann sich regelmäßig ändern. Daher sollte dies mit der jeweiligen Zollstelle besprochen werden. Es gibt keine besonderen Auflagen als die obigen Wertgrenzen. 
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
  • Dies kann sich regelmäßig ändern. Daher sollte dies mit der jeweiligen Zollstelle besprochen werden. 

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Wenn es sich bei der Postsendung um ein Expresspaket nichtkommerzieller Art oder ähnlicher Art handelt, dessen geschätzter Wert 50 US-Dollar oder weniger beträgt, werden die Steuern und Abgaben auf die Sendung erlassen. Bei gewerblicher Nutzung wird eine Steuer von 20 Prozent erhoben, wenn die Sendung als gewerblich abgestempelt ist.

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Ausschlaggebend ist der Wert des Gegenstands; liegt der Wert unter 300 Euro, ist keine schriftliche Anmeldung erforderlich. Bei einem Wert über 300 Euro werden 20 % Steuern aufgeschlagen. Trotzdem ist Vorsicht geboten, legen Sie vorsichtshalber eine offizielle Rechnung hinzu. Denn die Gesetze können sich jederzeit ändern. Fragen Sie sicherheitshalber bei der kambodschanischen Zollstelle nach.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Preclearance mit einer offiziellen Rechnung und in besonderen Fällen Zollanmeldung, wenn der Warenwert über 300 Euro liegt.

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  • Freimengen sind uns nicht bekannt.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • Jede Art von Alkohol nicht mehr als 2 Liter
  • Nicht mehr als 200 Zigaretten
  • Nicht mehr als 50 Zigarren
  • Nicht mehr als 200 Gramm Tabak
  • Parfüm und Kosmetika nicht mehr als 350 Milliliter
  • Eine angemessene Anzahl von Gegenständen und Geräten, die für die Reise benötigt werden und nicht verboten sind.

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Dies kann sich regelmäßig ändern. Daher sollte dies mit der jeweiligen Zollstelle besprochen werden. Es gibt keine besonderen Auflagen als die obigen Wertgrenzen. 
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Dies kann sich regelmäßig ändern. Daher sollte dies mit der jeweiligen Zollstelle besprochen werden. 

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Bitte erkundigen Sie sich vor der Abreise bei der Zollbehörde, da die Handhabung variieren kann. Eine gelegentliche Einfuhr von Waren durch einen Passagier, die als nicht kommerziell angesehen wird, unterliegt der Erfüllung der Zollverfahren und erfordert, dass der Importeur seinen Pass vorlegt, der die Einreise in das Land und die Ausreise aus dem Land von den zuständigen Behörden am Kontrollpunkt bescheinigt. Die Zollquittung muss mit dem Stempel oder dem Vermerk "nicht gewerblich - für den persönlichen Gebrauch" versehen sein. Die Verwendung eines Zollverschlusses ist nicht erforderlich. Im Falle von Passagieren, die gelegentlich Waren zu kommerziellen Zwecken einführen, wird der Zollwert um 20 Prozent auf den bestehenden Zollwert erhöht und auf der Zollquittung mit einem Stempel oder dem Vermerk "für kommerzielle Zwecke" versehen, wenn die Waren unter Zollverschluss auf dem Markt in Umlauf gebracht werden sollen.

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Während des Neujahrsfestes ist es Tradition, beim ersten Treffen nach Neujahr kleine Geschenke auszutauschen. Wenn Sie jemanden besuchen, sollten Sie ein kleines Geschenk wie einen Obstkorb mit Schokolade/Wein oder einen Blumenstrauß mitbringen, um Ihre Gastfreundschaft zu zeigen.
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Nein, nicht für Weihnachten, sondern für das kambodschanische Neujahr.

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

Kambodschanisches Neujahr (Chaul Chnam), 
Geburtstage sind keine so großen Ereignisse wie im Westen, kleine Geschenke wie schön präsentierte Früchte, Süßigkeiten, Gebäck und Blumen werden überreicht, wenn man zu jemandem nach Hause eingeladen wird, andere wichtige Anlässe/Feiertage: 
  • Neujahrsfest (1. Januar)
  • Tag des Sieges über den Völkermord (7. Januar)
  • Khmer-Neujahr (variiert jedes Jahr, normalerweise zwischen dem 13. und 15. April)
  • Königliche Pflugzeremonie (9. Mai)
  • Geburtstag des Königs - Norodom Sihamoni (13.-15. Mai)
  • Tag der kambodschanischen Kinder (1. Juni)
  • Geburtstag der Mutter des Königs - Norodom Monineath Sihanouk (18. Juni)
  • Tag der Verfassung (24. September)
  • Krönungstag des Königs - Norodom Sihamoni (29. Oktober)
  • Geburtstag des Königsvaters - Norodom Sihanouk (31. Oktober)
  • Unabhängigkeitstag (9. November)
  • Wasserfest (27.-29. November)

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Geschenke werden in helles/buntes Papier eingepackt und nicht in der Gegenwart des Gastes geöffnet. Vermeiden Sie die Verwendung von weißem Papier, da es mit Trauer und Tod assoziiert wird. Verschenken Sie niemals ein Messer oder einen scharfen Gegenstand. Das gilt als Unglücksbringer. Geschenke werden mit beiden Händen überreicht.

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • 100€-200€ für Geschäftspartner, dies hängt aber von der Situation und den Umständen ab. Es kann hilfreich sein einen lokalen Geschenkversender zu benutzen, um die >Zollbestimmungen und Regularien zu umgehen.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.