Saudi-Arabien: Ausstellung von Carnets ATA ab dem 1. Juni 2024
Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris informiert, dass Carnets für das Königreich Saudi-Arabien ab dem 1. Juni 2024 ausgestellt werden dürfen.
Folgende Verwendungszwecke sind mittlerweile erlaubt:
- Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A)
- Messe- und Ausstellungsgüter (B.1), mit Vorbehalt des Artikels 5.1 (a)
- Berufsausrüstung (B.2)
- Warenmuster (B.3)
- Waren für den Unterricht,
für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke (B.5)
Quelle: DIHK