Philippinen: Ausstellung von Carnets ATA ab dem 15. Juli 2024

Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris informiert, dass Carnets für die Philippinen ab dem 15. Juli 2024 ausgestellt werden dürfen.
Folgende Verwendungszwecke sind erlaubt:
  • Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A)
  • Messe- und Ausstellungsgüter (B.1)
  • Berufsausrüstung (B.2)
  • Warenmuster (B.3)
  • Waren für ein Herstellungsverfahren (B.4)
  • Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke (B.5)
  • Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren (B.6)
  • Waren für humanitäre Zwecke (B.9)
  • Lebende Tiere (D)
Die entsprechenden Anpassungen im e-ata-System (www.e-ata.de/heilbronn) und bei den Formularen (über die Formularverlage) werden durchgeführt.
Quelle: DIHK