01.01.2021

Carnet A.T.A. und Brexit

Seit 1. Januar 2021 kann für die vorübergehende Verwendung von Waren das Carnet ATA verwendet werden.
Im Rahmen des Carnet-Verfahrens können Waren mit der folgenden Verwendung vorübergehend ausgeführt werden:
  • Berufsausrüstung
  • Waren für Messen oder Ausstellungen
  • Warenmuster
Ausführliche Informationen zum Verfahren und zur Ausstellung des Zollpassierscheinhefts Carnet A.T.A. finden Sie unter Carnet ATA/CPD – IHK-Reisepass für Waren.