03.11.2026

EU-Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2027

Die EU-Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2027 gilt.
Die Kombinierte Nomenklatur (KN) bildet die Grundlage für die Anmeldung von Waren bei der Einfuhr oder Ausfuhr sowie für die Statistik des Warenverkehrs innerhalb der EU. Sie bestimmt den anzuwendenden Zollsatz sowie die statistische Behandlung der Waren. Die KN ist daher ein unverzichtbares Arbeitsinstrument sowohl für Unternehmen als auch für die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten.
Rechtsgrundlage der KN ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht.
Die neueste Version wurde als Durchführungsverordnung (EU) 2026/2163 der Kommission am 30. Oktober 2026 veröffentlicht und gilt ab dem 1. Januar 2027 (englische Version).
Quelle: EU-Kommission, DIHK