10.05.2022

Betrügerische Anfragen und Anweisungen aus China

Die Corona Pandemie und die damit einhergehenden Lieferschwierigkeiten zwangen viele Unternehmen, sich auf die Suche nach alternativen Lieferbeziehungen zu machen. In diesem Zusammenhang erreichen uns in letzter Zeit immer mehr Betrugsmeldungen im Chinageschäft. Opfer sind nicht nur Opportunitätskäufer von vermeintlich günstigen Waren, sondern immer häufiger auch Unternehmen mit langjährigen Geschäftserfahrungen.

1. Betrügerische Bestellungen aus China

In letzter Zeit häufen sich Betrugsmeldungen deutscher Unternehmen bei den AHK-Büros in China. Während unvermittelte Anfragen mit hohen Auftragsvolumina die bisher typischen Tricks darstellen, sind mittlerweile auch neue Betrugsarten aufgetreten.
In den oben genannten Anfragen wird regelmäßig seitens der unter verschiedenen Firmennamen agierenden Absender eine konkrete Bestellung größeren Umfangs in Aussicht gestellt. Die Bestellung erfolgt in der Regel prompt nach Kontaktaufnahme und ohne nennenswerte Nachfragen oder Verhandlungen. Zur Besprechung und dem als wahrscheinlich dargestellten Abschluss eines entsprechenden Vertrages werden die deutschen Empfängerfirmen zugleich gebeten, kurzfristig nach China zu reisen.
Beispielsweise folgte in einem Fall ein deutsches Unternehmen dieser Aufforderung, woraufhin es dann auch zu einem Vertragsabschluss kam. Unmittelbar danach wurde dem deutschen Verkäufer von der chinesischen Seite nahegelegt, zur Feier der Vereinbarung in ein von der chinesischen Seite ausgesuchtes Restaurant zum Essen einzuladen. Die dabei angefallene und von der deutschen Seite beglichene Restaurantrechnung belief sich schließlich auf ca. zweitausend Euro, was weit über dem wahren Wert des Essens gelegen haben dürfte. Nach dem Essen ist es dem deutschen Unternehmen nicht mehr gelungen, Kontakt zu den vermeintlichen chinesischen Käufern aufzunehmen und der Vertrag wurde nicht umgesetzt. Der dem deutschen Unternehmer durch die Reise entstandene Schaden betrug mehrere tausend Euro.
In einem anderen Fall forderte der Vertreter des chinesischen Unternehmens vom deutschen Unternehmer, nachdem auch dieser der Einladung nach China gefolgt war, eine Kommissionszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Auch hier brach der Kontakt nach Zahlung des Betrages ab.
Glücklicher verlief ein anderer Fall, bei dem der deutsche Unternehmer bereits vor der Reise aufgefordert wurde, 5.000 Euro für die zu erwartende Restaurantrechnung mitzubringen, woraufhin das deutsche Unternehmen von der Reise Abstand genommen hat. Es wird von weiteren Fällen berichtet, in denen nicht Kommissionszahlungen oder Restaurantrechnungen bezahlen werden sollten, stattdessen aber teure Gastgeschenke von den deutschen Unternehmern abgefordert wurden.
Weitere Geldforderungen, die von den chinesischen Betrugsfirmen gestellt wurden beziehen sich z.B. auf angeblich notwendige Notargebühren, Garantieleistungen/-anzahlungen oder Bankgebühren, die angeblich nach chinesischem Recht vom ausländischen Kunden getragen werden solle. Es gilt hier, dass eine Zahlung auf ein in Aussicht gestelltes Geschäft immer erst dann erfolgen sollte, wenn eine Anzahlung in angebrachter Höhe durch den chinesischen Besteller erfolgt ist.
Nicht nur Geschenke und Kommissionszahlungen sind das Ziel der Betrüger. Oft ist es auch der vom deutschen Geschäftspartner unterschriebene Vertrag, der in der Regel eine Klausel über eine Vorauszahlung enthält. Mit diesem Vertrag kann das chinesische Unternehmen dann die Landeswährung in USD oder EUR umtauschen, was sonst nicht so ohne weiteres möglich ist, da die chinesische Landeswährung nicht frei konvertibel ist.
Wenngleich selbstverständlich der Großteil geschäftlicher Anfragen aus China seriös sind, ist zu befürchten, dass berufsmäßig agierende Gruppen versuchen, ausländische Firmen zu betrügen. Zahlreiche Anfragen deutscher Firmen nennen identische Firmennamen oder Kontaktdaten, sodass die AHK-Büros in China dringend zur besonderen Vorsicht bei derartigen Anfragen raten.
Da sich die Vorgehensweise häufig gleicht, soll Ihnen die nachfolgende Frageliste dabei helfen, entsprechenden Anfragen mit der gebotenen Vorsicht zu begegnen.
  1. Handelt es sich um einen Geschäftsabschluss mit hohem Auftragsvolumen auch im Verhältnis zu Ihrem Jahresumsatz? Kommt die Anfrage überraschend?
  2. Wurde Ihr Angebot relativ schnell und ohne nennenswerte Nachverhandlungen oder Forderungen nach Preisnachlass akzeptiert?
  3. Sind die Zahlungsbedingungen sehr günstig für Sie? (Vorauszahlung, frühe L/C Eröffnung)
  4. Benutzen die chinesischen Ansprechpartner E-mail Adressen von „Yahoo“, „Hotmail“, „163.com“, „sohu.com“, „vip.sina.com“ oder anderen kostenfreien Anbietern?
  5. Wird auf eine schnelle Vertragsunterzeichnung in China gedrängt?
  6. Erhielten Sie genaue Daten über die Bankverbindung des Geschäftspartners?
  7. Verläuft die Kommunikation mit den chinesischen Ansprechpartnern im Wesentlichen über E-mail, Fax und Mobiltelefonnummern (#86 138...)?
  8. Ist es Ihnen bisher gelungen, unter der von der chinesischen Seite angegebenen Festnetznummer jemanden zu erreichen?
  9. Verfügt das Unternehmen über einen eigenen Internetauftritt? Scheint die Firma mit vielen sehr unterschiedlichen Produkten zu handeln?
  10. Wurden technische Details / Spezifikationen besprochen oder abgefragt?
  11. Haben Sie Informationen zum genauen Verwendungszweck bzw. dem Endkunden für Ihre Produkte erhalten?
Auch Betrugsfälle im Bereich des Online-Shoppings sind keine Seltenheit. In diesen Fällen stoßen meist Einzelhändler oder Existenzgründer bei Internetrecherchen auf extrem günstige Angebote eines Online-Warenanbieters. Nach der Zahlung erhalten sie jedoch in der Regel Produktfälschungen oder überhaupt keine Waren. Auch die nachträgliche Geltendmachung eines vermeintlichen Exportzolles ist typischer Bestandteil dieser Vorgehensweise.
Sollten Sie den Verdacht haben, es handele sich um eine Anfrage mit betrügerischer Absicht, so empfiehlt es sich, das betreffende Unternehmen auf seine Existenz überprüfen zu lassen. Dies ist allgemein bei neuen Geschäftskontakten zu noch nicht persönlich bekannten chinesischen Unternehmen empfehlenswert.

2. Verkäufe durch chinesische Unternehmen

In letzter Zeit kam es zu Betrugsfällen, in denen chinesische Unternehmen als Verkäufer auftraten. Es handelt sich dabei um eine ältere Betrugsmasche, die gegenwärtig wieder angewandt wird. Hierbei bestellten jeweils deutsche Unternehmen in China Waren, die nach Deutschland verschifft und per Akkreditiv (L/C) zumindest teilweise bereits nach Verschiffung in China bezahlt wurden. Auch hier kam der Kontakt meist über Kontaktanfragen von Seiten der chinesischen Unternehmen zustande. Bei der Prüfung der Ware in Deutschland stellte sich heraus, dass die gelieferte Ware nicht mit der bestellten Ware übereinstimmte, sondern dass es sich um minderwertige oder wertlose Lieferungen handelte. Die für die Zahlungsanforderungen nach dem L/C der Bank u. a. vorzulegenden Waren- und Qualitätszertifikate waren gefälscht, was von den Banken nicht erkannt wurde. Für die Vernichtung der falschen Waren mussten die Käufer als Adressat der Lieferung teilweise noch kostenpflichtige Untersuchungen vornehmen lassen.
Das bedeutet, dass der L/C nicht in allen Fällen eine umfassende Absicherung vor Betrug darstellt. Idealerweise sollte daher die Ware unmittelbar vor der Verschiffung in China durch eine vom Käufer beauftragte Vertrauensperson geprüft werden. Die Zahlung sollte erst nach vollständiger Prüfung der Ware in Deutschland vorgenommen werden, auch um auszuschließen, dass gute mit schlechter Ware gemischt wurde.

3. Anfragen zur Domain-Registrierung in China / Vorgetäuschte Fremdregistrierung

Vor einer neuen Betrugsmasche im Zusammenhang mit der Registrierung von Domain-Namen in China warnt das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft (German Industry & Commerce, GIC) in Shanghai. Eine Vielzahl deutscher Unternehmen sei in letzter Zeit unaufgefordert von chinesischen Registrierungsfirmen angeschrieben worden, berichtet GIC. In diesen E-Mails werde darauf hingewiesen, dass entweder der Domain-Name oder ein für das deutsche Untenehmen interessantes Schlüsselwort durch eine chinesische Firma beantragt worden sei. Keine unerhebliche Information, wenn man bedenkt, dass China 1,3 Milliarden Einwohner hat und damit zu rechnen ist, dass das Länderkürzel „.cn“ mittelfristig zu einer der meistverbreiteten Domain-Endungen der Welt werden wird.
Allerdings handelt es sich nach Angaben des Delegiertenbüros bei diesen Schreiben meist um „Akquiseversuche“. Die versuchte Fremdregistrierung sei oft nur vorgetäuscht; zudem hätten die Versender der Mails häufig gar keine Befugnis, chinesische Domain-Namen zu registrieren. Die Zahl der von der nationalen Registrierungsbehörde CNNIC entsprechend autorisierten Anbieter sei begrenzt, so die Kammer.
Treten Domain-Streitigkeiten auf, gibt es laut GIC neben der gerichtlichen Klage die Optionen, sich (für .cn-Registrierungen) an das chinesische Schlichtungsorgan CIETAC in Peking oder (für .com-, .org- oder ähnliche Registrierungen) an das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) in Peking oder Hongkong zu wenden. Der Beschwerdeführer muss jedoch nachweisen, dass er im Gegensatz zum gegenwärtigen Domain-Inhaber ein rechtliches Interesse an der Eintragung und Nutzung des umstrittenen Namens hat.

4. Vorsicht bei Geldüberweisungen nach China

Seit geraumer Zeit häufen sich bei den AHK Büros in China Anfragen deutscher Unternehmen bezüglich falscher Kontoinformationen von Lieferanten. Es scheint sich dabei um Hackerangriffe zu handeln, die per Email gestellte Zahlungsanforderungen des Lieferanten abfangen und dann diese abgeändert mit gefälschten Kontoinformationen an den Käufer weiterleiten.
So machte beispielweise eine deutsche Firma eine Bestellung bei einem südchinesischen Schmucklieferanten mit Firmensitz in Hongkong, erhielt aber die Kontodaten eines komplett anderen Besitzers, auf dessen Konto der Rechnungsbetrag dann fälschlich überwiesen wurde. Erst später wurde der Fehler bemerkt, als die Hongkonger Firma beim deutschen Käufer wegen der noch ausstehenden Zahlung anfragte.
Folgendes sollte daher beachtet / geprüft werden:
  • Stammt die Zahlungsforderung von derselben Email-Adresse, mit der auch vorher bereits Kontakt bestand?
  • Selbst wenn dies der Fall ist, sollte besonders Vorsicht geboten sein, falls der Kontakt ohne SSL-Email Verschlüsselung läuft, was häufig bei kostenlosen Email Anbietern wie „Yahoo“, „Hotmail“, „163.com“, „Sohu.com“ u.a. der Fall ist.
  • Stimmt der Name des Kontoinhabers und der Ort des Bankkontos mit den ursprünglich übermittelten Kontakt- und Kontodaten des Lieferanten überein? Es sollten niemals Überweisungen an Privatkonten erfolgen.
  • Ist der Schreibstil der Email auffällig anders?
  • Deckt sich die (Proforma)-Rechnung mit den der von der Firma verwandten Schriftart, dem Stil und der Kontaktadresse?
  • Im Zweifelsfalle sollte unbedingt der Eingang der Rechnung und Details der Rechnung vom Lieferanten telefonisch noch einmal bestätigt werden.
Wenn Sie bereits eine Zahlung an ein falsches Konto getätigt haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen. Sofern die Überweisung noch nicht auf der Gegenseite gebucht wurde, lässt sich die Transaktion beispielsweise noch abbrechen. Die Bank in China oder Hongkong kann leider selten in solchen Fällen helfen. Falls es für einen Abbruch der Transaktion schon zu spät sein sollte, kann eventuell nur noch über eine Strafanzeige bei den örtlichen Behörden etwas erreicht werden.

5. Zahlungsaufträge aus China / Uganda

Bei verschiedenen Banken in Deutschland sind gefälschte Zahlungsaufträge aus China eingegangen, die mehrere zehntausend Euro von Konten heimischer Firmen auf chinesische Bankkonten transferieren sollten. Alle diese Betrugsversuche haben gemeinsam, dass bei den Banken schriftliche Zahlungsaufträge eingegangen sind. Diesen Fällen waren zunächst seriös erscheinende Geschäftsanfragen aus Uganda vorausgegangen.
Die Firmen erhielten zunächst Kaufanfragen aus Uganda mit vergleichsweise handelsüblichen Beträgen und Warenmengen. Der vermeintliche Kunde forderte daraufhin eine Pro-forma-Rechnung an, wie sie im internationalen Geschäftsverkehr üblich ist. Auf dieser wurden zusätzlich jedoch die Unterschrift des Geschäftsführers sowie die Kontodaten abgefragt. In einem Fall wurde zusätzlich auf einem weiteren Formular die Unterschrift des Geschäftsführers verlangt. Wenig später erreichte die Hausbank der betroffenen Unternehmen eine schriftliche Zahlungsaufforderung, auf der die Unterschrift des Geschäftsführers täuschend echt imitiert worden war.
Unternehmen sollten bei ihren Hausbanken veranlassen, dass schriftliche Zahlungsaufträge nicht – oder nur nach Rückfrage – ausgeführt werden.

6. Ein Container voller Schrott

Diese sehr häufig und schon seit sehr langer Zeit vorkommende Betrugsvariante zielt auf Gelegenheitskäufer von Waren und Rohstoffen aus China ab. Es handelt sich bei den Opfern fast ausschließlich um Erstkäufer, die den Kontakt zum Verkäufer auf Handelsplattformen im Internet gefunden haben. Vor der Bestellung werden i.d.R. Muster zu Testzwecken geliefert und vom Käufer für gut befunden und sodann die Bestellung getätigt. Die Zahlung erfolgt sodann per Vorkasse oder L/C gegen Vorlage der Ladepapiere am Ausgangshafen. Bei Ankunft der Ware stellt der Käufer dann fest, dass minderwertige Waren, Ausschuss oder gar andere Waren als bestellt (alle jedoch ohne wirtschaftlichen Wert) im Container enthalten sind. Sehr häufig handelt es sich bei den Gütern um Chemikalien oder Rohstoffe, bei denen durch bloße Inaugenscheinnahme die Fehlerhaftigkeit der Ware von einem Unkundigen nicht sofort erkennbar ist.
In den meisten Fällen existieren die als Verkäufer dargestellten Unternehmen gar nicht und die Bankkonten sind sehr häufig im Namen von Briefkastenfirmen aus Hong Kong eröffnet worden. Jeglicher Kontakt erfolgt zumeist per E-Mail und Mobiltelefon. Dies macht es sehr schwer, die Betrüger zu identifizieren und eine Rechtsverfolgung wird hierdurch meist aussichtslos. Hinzu kommt, dass die Transaktionswerte i.d.R. bei etwa USD 25.000 bis USD 50.000 liegen, was im Verhältnis zu gering ist um eine leicht sehr kostspielige Rechtsverfolgung mit ungewissem Ergebnis zu rechtfertigen.
Dies macht es umso wichtiger vor einer Transaktion das Risiko, Opfer eines Betruges zu werden, zu vermindern. So sollte der Verkäufer vor der Transaktion mit verhältnismäßig einfachen Mitteln etwas genauer unter die Lupe genommen werden. Hierzu ein paar Anhaltspunkte und Vorschläge:
  • Schöpfen Sie Verdacht, wenn die Anschrift des Partners unklar ist und der Ort des Sitzes nicht dem Ort der der Bankverbindung entspricht (bzw. die Bank nicht in der nächsten größeren Stadt, sondern in einer anderen Provinz oder gar in Hong Kong ist – ein Blick auf die Landkarte kann hier aufschlussreich sein).
  • Teilen Sie dem Verkäufer mit, dass Sie eine „Know-Your-Business-Partner“ Überprüfung durchführen und verlangen Sie Kopien der Registrierung („Business License“) der Gesellschaft und eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters.
  • Lassen Sie sich einen simplen Kreditbericht über den Verkäufer anfertigen und überprüfen Sie, ob die von dritter Seite erforschten Informationen mit den Ihnen vom Verkäufer mitgeteilten Informationen übereinstimmen (ein solcher Report von etablierten Anbietern kostet um die 200 Euro und ist in etwa 2 Wochen auch auf Englisch erstellt).
  • Idealerweise sollte die Ware von eigenen Mitarbeitern oder einem Dienstleister direkt vor der Verschiffung geprüft werden.
  • Zumindest ein einfaches Vertragsdokument sollte verwendet werden, sodass die wesentlichen Elemente der Vereinbarung (Art und Spezifikation/Qualität der Güter, Preis, Zahlungsweise, Namen und Sitz der Parteien und deren Vertreter, sowie Bankinformationen, Rechtswahl und Schiedsvereinbarung) in einem Dokument festgehalten sind, welches auch unterzeichnet (und bei Gesellschaften in der Volksrepublik vom Verkäufer gestempelt) sein sollte.
Diese einfachen und verhältnismäßig kostengünstigen Maßnahmen sind zwar kein 100%iger Schutz gegen Betrüger, haben jedoch auf etwaige schwarze Schafe eine erhebliche abschreckende Wirkung, sodass diese aus Scheu vor dem für die Betrüger erhöhten Risiko zumeist die Verhandlungen unter einem Vorwand beenden werden und sich leichtere Beute suchen.

7. Das „geheime China Projekt“ / „CEO-Fraud“

Diese recht neue Form des Betruges ist sehr komplex und es sind in den letzten Monaten mindestens vier Fälle zu unserer Kenntnis gelangt, bei denen Betrüger – teils erfolgreich – Gelder in der Größenordnung von EUR 1,5 Millionen bis EUR 15 Millionen erschwindelt haben. Es scheint, dass die höheren Werte den hohen Aufwand für die Betrüger rechtfertigen. Opfer werden hier meist Unternehmen mit einer etwas komplexeren Organisation, also etwa größere KMU.
Die Täter wenden hierbei einige Zeit und Energie auf, um die Interna einer Gesellschaft (in der Regel mit einem existierenden oder geplanten Geschäftszweig in China) auszuspähen. Hierbei wird sodann ein Mitarbeiter identifiziert, der selbst in einer wichtigen Assistenz oder Weisungsempfänger Position ist, aber selbst keine große eigene Entscheidungsbefugnis hat. Dieser Mitarbeiter erhält sodann unvermittelt dringende Emails – vermeintlich von einem der leitenden Manager der Gesellschaft (der zu dieser Zeit zumeist auf Geschäftsreise oder im Urlaub und damit nicht leicht erreichbar ist). Danach müsse zur Rettung eines Geschäfts in China oder zur Sicherung einer Investition unbedingt schnell ein großer Betrag nach China oder Hong Kong überwiesen werden. Da die Sache sehr vertraulich sei (oder Wahlweise die Steuerbehörden nichts davon wissen dürften) wird der Mitarbeiter zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet. Es wird sodann avisiert, dass ein externer Berater, der die Transaktion betreue, sich wegen der Details melden würde. Dieser vermeintliche externe Berater meldet sich sodann meist telefonisch und gelegentlich auch per Email und vermittelt den Eindruck erheblicher Dringlichkeit. Sodann werden die Autorisierungen für den Geldtransfer (etwa Überweisungsträger) mit den (gefälschten) Unterschriften der Manager per Email übersandt, welche der Mitarbeiter sodann zur Bank tragen soll (je nach Art der Zahlung und Stellung des Mitarbeiters gibt es hier unterschiedliche Spielarten).
Sobald das Geld überwiesen ist verstummt i.d.R. die Kommunikation, wobei uns auch Fälle bekannt sind, in denen nach erfolgreicher Überweisung versucht wurde auf gleichem Wege weitere Überweisungen auszulösen. Die Empfängerkonten wurden oft mit gefälschten Dokumenten von nicht oder nicht mehr existierenden Unternehmen eröffnet und eine Identifizierung der Täter ist nicht leicht.
Nur wenn solche Zahlungen schnell erkannt werden, besteht eine Chance für die Bank die Auszahlung der Gelder an den Empfänger zu verhindern.
Ein Schutz ist hier nur durch klare interne Strukturen und die Vereinbarung strenge Prozesse mit den befassten Banken, sowie auch hier einem System der Rückbestätigung bestimmter Entscheidungen möglich. Die geeigneten Prozesse sollten hier präventiv mit den eigenen Bankern besprochen werden, denen solche Fälle wahrscheinlich nicht unbekannt sind.

8. Warnung vor Betrug mit elektronischen Bauteilen 

In letzter Zeit erreichen das AHK Büro Hong Kong mehrfach Anfragen von Unternehmen aus Deutschland betreffend die Nichtleistung von ausstehenden Lieferungen durch vermeintliche Vertragspartner in Hong Kong oder Festlandchina. 
Bei der wiederkehrenden Betrugsmasche mit elektronischen Bauteilen bestellen deutsche Unternehmen über eine Website elektronische Bauteile („electronic components“). Oft handelt es sich um Bauteile, die regulär weltweit schwer oder gar nicht zu liefern sind, auf der entsprechenden Website aber zum Kauf angeboten werden und vermeintlich vorrätig sind. Nach einer Bestellung liefern die Händler die bezahlte Ware nicht und sind nicht erreichbar. Eine Rechtsverfolgung ist angesichts der Auftragshöhe und der ggf. anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Nähere Informationen finden sich in dem Merkblatt “Warnung vor Betrug mit elektronischen Bauteilen” (PDF-Datei · 349 KB)der AHK China.
Quellen: AHK Greater China, DIHK, Deutsche Botschaft China und Beiten Burkhardt Shanghai