De-minimis-Verordnung und AGVO

Beide Verordnungen betreffen im Wesentlichen das Beihilferecht und damit EU-Recht.

1. Was ist eine Beihilfe?

Beihilfen sind - vereinfacht ausgedrückt - staatliche Zuwendungen oder Subventionen, die dem begünstigten Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen verschaffen, die eine solche Zuwendung nicht erhalten. Diese Zuwendungen können unter anderem in Form von Zuschüssen, Beteiligungen, zinsverbilligten Darlehen oder Bürgschaften/Garantien gewährt werden. Aus diesem Grund sind Beihilfen in der EU grundsätzlich verboten bzw. streng geregelt, um Marktverzerrungen zu vermeiden und den Wettbewerb zu schützen.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, ihre Unternehmen in bestimmten Bereichen oder in bestimmter Höhe zu unterstützen. Diese Ausnahmen werden im Beihilferecht geregelt. Dazu gehören die AGVO und die De-minimis-Verordnung.

2. Was sind De-minimis-Beihilfen?

De-minimis-Beihilfen gehören zu den zulässigen staatlichen Förderungen von Unternehmen. Sie sind Beihilfen von so geringer Höhe, dass ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb in der EU als unwesentlich angesehen werden. Damit die Nutzung einer Vielzahl von De-minimis-Beihilfen nicht trotzdem zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führt, ist die Summe aller De-minimis-Beihilfen mit 300.000 € über einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Bei der Beantragung muss angegeben werden, welche De-minimis-Beihilfen bereits erhalten wurden, wobei auch alle Beihilfen innerhalb des Unternehmensverbunds berücksichtigt werden.

3. Was ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)?

Eine AGVO ist eine EU-Verordnung, die bestimmte Kategorien von staatlichen Beihilfen von der vorherigen Anmeldungs- und Genehmigungspflicht bei der Europäischen Kommission freistellt. Das bedeutet, dass Mitgliedstaaten staatliche Fördermaßnahmen durchführen können, ohne dass diese vorher von der Kommission genehmigt werden müssen, solange sie bestimmte Kriterien und Bedingungen erfüllen.
AGVOs sollen es den Mitgliedstaaten erleichtern, effizienter staatliche Unterstützung zu gewähren, insbesondere in Bereichen wie Umweltschutz, Forschung, Entwicklung und Innovation, KMU-Förderung und Beschäftigung. Für zulässige Beihilfen sind in der AGVO auch Rahmenbedingungen festgelegt, die zu beachten sind, wie z. B. maximal zulässige Beihilfeintensität und Anmeldeschwellen von Einzelbeihilfen.

4. Woher weiß ich, nach welcher Regelung ich eine Förderung erhalte?

Auf welcher Beihilferegelung ein Förderprogramm basiert, können Sie dem Merkblatt oder der Förderrichtlinie des jeweiligen Programms entnehmen. Nach welcher Beihilferegelung eine Förderung für Ihr Unternehmen konkret bewilligt wurde, geht z. B. aus dem Vertrag für ein öffentliches Darlehen oder aus dem jeweiligen Bewilligungsbescheid hervor.

5. Wie bestimmt sich die Beihilfehöhe?

Bei Zuschüssen entspricht der gesamte Zuschussbetrag dem Beihilfewert.
Bei einem zinsverbilligten Kredit bestimmt sich die Höhe der Beihilfe aus dem Vorteil der Zinsverbilligung. Dieser Vorteil wird bestimmt durch die Differenz zwischen dem gültigen EU-Referenzzinssatz bei Kreditzusage und dem Zinssatz des gewährten Kredites.
Bei der Bestimmung der Beihilfehöhe eines Förderkredites hilft Ihnen der Beihilferechner der L-Bank.