18.12.2024

Leasing

Die sich verändernden Rahmenbedingungen der Unternehmensfinanzierung durch internationale Regulierungsmaßnahmen (Basel III) und bankinterne Ratingverfahren haben Auswirkungen auf die Kreditvergabe bzw. die Kreditversorgung der Unternehmen. Dadurch gewinnen Alternativen zur Fremdkapitalversorgung an Bedeutung. Hierzu gehört das Leasing. Das Merkblatt zeigt diese Finanzierungsalternative auf.

1. Was ist Leasing?

Leasing ist die zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung eines Investitionsgutes (Mobilien oder Immobilien) zu konstanten, vorab festgelegten Raten. Die Investitionsgüter können nach einer gewissen Dauer zum Restkaufpreis übernommen oder an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Begehrte Leasingobjekte sind Fuhrpark, Industrie-, EDV- und Telekommunikationsanlagen sowie Betriebsgebäude. In der Regel bleibt die Leasinggesellschaft während der Dauer des Leasingvertrages rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts und bilanziert den Gegenstand. Folge davon ist, dass der Leasingnehmer die Leasingraten in voller Höhe als steuerlichen Aufwand behandeln kann.

2. Formen des Leasings

Operating-Leasing

Beim Operating-Leasing steht die Nutzung eines vorübergehend benötigten Gegenstands und der Service des Leasinggebers im Vordergrund. Gekennzeichnet ist Operating-Leasing durch kurzfristige Verträge, die durch den Leasingnehmer unter Einhaltung vereinbarter Fristen jederzeit gekündigt werden können. Operating-Leasingverträge können für kurze Zeiträume - wenige Stunden, einige Tage, Wochen oder Monate - geschlossen werden. Das Investitions- bzw. Restwertrisiko verbleibt beim Leasinggeber; auch Instandhaltungspflichten wie z. B. Wartung, Versicherung und Reparaturen liegen meist beim Leasinggeber.

Finanzierungsleasing

Beim Finanzierungsleasing besteht die Absicht des Leasingnehmers in der Vermeidung von Investitionsmittelabflüssen durch den Kauf teurer Maschinen oder Immobilien. Finanzierungsleasing ist vor allem durch mittel- bis langfristige Vertragslaufzeit sowie kündigungsfreie Grundmietzeit charakterisiert.
Im Gegensatz zum Operating-Leasing trägt der Leasingnehmer bei den meisten Vertragsformen die volle Verantwortung für das Leasingobjekt und damit das Risiko. Aus den oben genannten Grün-den bestehen Leasinggeber auf die kündigungsfreie Grundmietzeit, da die Mietobjekte in der Regel nach den individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen der Mieter angekauft oder hergestellt werden. In der Praxis liegt die Grundmietzeit in der Größenordnung von 60 bis 80 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (z. B. bei Fahrzeugen und EDV ca. 2 bis 4 Jahre, bei Maschinen 4 bis 9 Jahre und bei Immobilien 10 bis zu 22 Jahre).
Mitunter werden die Objektrisiken durch entsprechende Vertragsklauseln weitgehend auf den Leasingnehmer abgewälzt. Dies geschieht zum Beispiel durch die Verpflichtung, eventuell auftretende Defekte auf eigene Kosten zu beheben oder entsprechende Objektversicherungen abzuschließen. Der Mieter hat häufig ein Kaufrecht am Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Immobilien-Leasing

Beim Immobilien-Leasing wird zumeist eine Einzelobjektgesellschaft gegründet, die als Leasinggeber fungiert und deren Eigentümer die Leasinggesellschaft ist. Der Leasinggeber benötigt entweder das Eigentum oder ein langfristiges Erbbaubrecht an dem zu bebauenden bzw. bebauten Grundstück. Der Leasingnehmer erhält in der Regel ein im Grundbuch eingetragenes Ankaufsrecht zum steuerlichen Restbuchwert, das zum Ende der Vertragslaufzeit oder zu fest vereinbarten Optionszeitpunkten ausgeübt werden kann, sofern die Gesamtinvestitionskosten nicht während der Laufzeit vollständig zurückgeführt worden sind. Alternativ kann eine Option zum Erwerb der Anteile an der Objektgesellschaft festgelegt werden.

Sale-and-lease-back

Diese Sonderform bietet die Möglichkeit, eine eigene Immobilie an eine Leasinggesellschaft zu verkaufen und gleichzeitig wieder zurück zu mieten. In der Regel handelt es sich um zum Verkehrswert gehandelte Immobilien. Der Kaufpreis, den die Leasinggesellschaft zahlt, orientiert sich am Ertragswert des Objektes (bei Immobilien bspw. an der nachhaltig erzielbaren Miete) abzüglich von Bewertungsabschlägen durch die finanzierende Leasinggesellschaft. Der Verkaufspreis des Objektes wird Berechnungsgrundlage für die Leasingrate, die zukünftig anfällt. Zweck dieser Transaktion ist, dass der Leasingnehmer bisher in dem Objekt gebundenes Kapital freisetzen und damit die Liquidität verbessern kann.

3. Vertragsformen

Vollamortisationsvertrag

Bei einem Vollamortisationsvertrag liegt die Grundmietzeit, also die Vertragsdauer, während der bei vertragsgemäßer Erfüllung beider Vertragspartner grundsätzlich nicht gekündigt werden kann, zwischen 40 Prozent und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Leasingraten sind so kalkuliert, dass während dieses Zeitraumes der von der Leasinggesellschaft für den jeweiligen Leasinggegenstand gezahlte Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten durch die vom Leasingnehmer zu zahlenden Leasingraten vollständig abgedeckt werden. Bei dieser Vertragsart kann dem Leasingnehmer eine Kaufoption für den Leasinggegenstand zum Ablauf der Grundmietzeit eingeräumt werden. Neben der möglichen Ausübung dieser Kaufoption besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Leasingvertrages.

Teilamortisationsvertrag

Beim Teilamortisationsvertrag wird eine feste Laufzeit vereinbart. Wie beim Vollamortisationsvertrag liegt sie zwischen 40 Prozent und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Leasingraten sind so bemessen, dass der geschätzte Verkehrswert zum Vertragsende nicht gedeckt wird. Daher sind sie niedriger als beim Vollamortisationsvertrag.
Auf den also nicht vollständig getilgten Restbetrag wird zum Vertragsablauf zunächst der Veräußerungserlös des Leasinggegenstandes angerechnet. Wird ein höherer Verkaufserlös als zur Resttilgung erforderlich erzielt, geben viele Leasinggesellschaften einen Teil des Mehrerlöses an ihre Kunden weiter. Liegt der Verkaufserlös unter dem Tilgungsbetrag, werden die Leasinggesellschaften in der Regel von ihrem vertraglich vereinbarten Andienungsrecht Gebrauch machen. Der Leasingnehmer muss den Leasinggegenstand dann zum festgelegten Restwert kaufen. Das Restwertrisiko liegt hier beim Leasingnehmer.

4. Vorteile des Leasings

  • Die besondere Attraktivität dieser Finanzierungsform besteht darin, dass Unternehmen Investitionsgüter nicht mehr selbst anschaffen müssen, sondern von speziellen Gesellschaften leasen können. Hiermit wird eine Eigenmittel schonende Kapazitätserweiterung möglich, da die beschafften Wirtschaftsgüter nicht in die Bilanz des Leasingnehmers eingehen.
  • Da der Leasinggegenstand zum Anschaffungszeitpunkt nicht bezahlt werden muss, können die monatlichen Raten aus dem Ertrag geleistet werden, die der Einsatz des Objektes erbringt.
  • Die Leasingraten bilden eine klare Kalkulationsgrundlage, da sie über die komplette Vertragslaufzeit konstant sind. Insbesondere beim Operating-Leasing ist eine schnelle und weitgehend risikofreie Anpassung an den technischen Fortschritt möglich.
  • Kreditspielräume bei der Hausbank können anderweitig genutzt werden. Dadurch bleibt die Liquidität erhalten.

5. Nachteile des Leasings

  • Leasing sollte nicht als Allheilmittel betrachtet werden, sondern dient als Ergänzung oder Alternative zur Bankfinanzierung. Auch Leasinggesellschaften stellen an ihre Kunden ähnliche Bonitätsanforderungen wie Kreditinstitute.
  • Nachteilig ist die verhältnismäßig hohe und laufende Ratenbelastung, welche je nach Vertragsdauer 20 Prozent bis 40 Prozent über der Kaufsumme des Leasinggegenstandes liegen kann. Tendenziell sind die Kosten bei einer Leasingtransaktion höher als bei einer Kreditfinanzierung.
  • Zudem muss berücksichtigt werden, dass während der Grundmietzeit mangels fehlender Kündigungsmöglichkeit eine starke Bindung an den Leasinggeber besteht. Dadurch ist die Flexibilität erheblich eingeschränkt. Kommt es für das Unternehmen zu rückläufigem Umsatz oder Ertrag, können die mit dem Leasing verbundenen Fixkosten zu einer Gefahr werden.
  • Während der Grundmietzeit ist trotz eventueller Rückgabe des Leasingobjektes in der Regel keine Reduzierung der Ratenverbindlichkeit möglich. Des Weiteren besteht das Risiko der technischen Überalterung des geleasten Gegenstandes.

6. Beurteilung im Hinblick auf Basel III/Rating

Eine wesentliche Auswirkung des Leasings ist die Bilanzverkürzung. Dieser Effekt resultiert aus dem Wegfall eines Vermögenspostens auf der Aktivseite bei gleichzeitiger Verringerung der Verbindlichkeiten auf der Passivseite. Eine geringere Bilanzsumme führt zu einer Erhöhung wichtiger Leistungskennzahlen der Unternehmensbewertung, etwa der Gesamtkapitalrendite oder der Eigenkapitalquote. Dies kann sich positiv auf das Kreditrating auswirken.
Insbesondere die Sonderform Sale-and-lease-back verfolgt das Ziel der Kapitalfreisetzung. Das im Anlagevermögen gebundene Kapital steht zur Verfügung, ohne die entsprechenden Anlagegüter abgeben zu müssen. Zudem werden das Eigenkapital und die Kreditlinien des Unternehmens geschont. Das Unternehmen kann die durch den Verkauf freigesetzte Liquidität für andere Aufgaben nutzen. Dennoch ist zu beachten, dass Kreditinstitute vor neuerlicher Kreditvergabe Leasingverbindlichkeiten in ihren Rating-Kriterien implementieren.

7. Abwicklung eines Leasingvertrags

  1. Der Leasingnehmer wendet sich nach Prüfung der jeweiligen Angebote an einen Leasinggeber. Dieser benötigt Unterlagen, die eine Beurteilung des Leasinggegenstandes und der Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers ermöglichen.
  2. Der Leasinggeber führt die Objekt- und Bonitätsprüfungen durch.
  3. Der Leasingnehmer erhält die verbindliche Vertragsannahme.
  4. Der Leasinggeber wendet sich an den Lieferanten und bestellt den Leasinggegenstand, der unmittelbar an den Leasingnehmer geliefert wird.
  5. Nach der Lieferung sendet der Leasingnehmer die Übernahmebestätigung bzw. die Abnahmeerklärung an den Leasinggeber zurück.
  6. Die Lieferantenrechnung wird vom Leasinggeber bezahlt.
  7. Der Leasingnehmer erhält den Leasingvertrag mit den entsprechenden Details wie Rechnungsbetrag, Leasingraten, Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit.
  8. Zum Vertragsende erfolgt entweder die Objektrückgabe an den Leasinggeber oder der Verbleib beim Leasingnehmer.

8. Wer bietet Leasing an?

Freie Leasinggesellschaften kaufen auf Veranlassung des künftigen Leasingnehmers das Objekt und vermieten es weiter. Der Vorteil eines solchen Leasinganbieters kann in günstigen Einkaufskonditionen („Großabnehmerrabatt“) liegen, der an den Leasingnehmer als Endkunden weitergegeben werden kann.
Hersteller eines Wirtschaftsgutes bieten oft günstigere Angebote als unabhängige Leasinggesellschaften, weil sie Leasing als Vertriebsform nutzen und den Spielraum zwischen den Herstellungskosten und dem Verkaufspreis zur Ermäßigung der Leasingkosten einsetzen.Viele Leasinggesellschaften gehören zu einem Konzernverbund von Banken/Sparkassen. Hier können Sie von Großabnehmerkonditionen bzw. von günstigen Refinanzierungskonditionen bei der Konzernmutter profitieren.
Informationen zu Leasinggesellschaften und zum Thema Leasing gibt es u. a. auf der Homepage des Bundesverbandes Deutscher Leasingunternehmen e. V. (BDL).

9. Checkliste Leasing

Vor Abschluss eines Leasingvertrages:

  1. Ist der Leasinggegenstand genau beschrieben?
  2. Auf welcher Kalkulationsbasis (Kaufpreis) werden die Leasingraten berechnet?
  3. Sind Rabatte eingerechnet?
  4. Wie lange ist die Laufzeit des Vertrages?
  5. Wie hoch ist die Leasing-Sonderzahlung?
  6. Wie hoch ist die Leasingrate? Wird sie monatlich oder vierteljährlich berechnet?
  7. Gibt es Bearbeitungsgebühren außerhalb der Leasingkalkulation?
  8. Handelt es sich um einen Voll- oder Teilamortisationsvertrag?
  9. Wie und zu welchen Konditionen kann der Vertrag vorzeitig beendet werden?
  10. Welche Rechte und Pflichten enthält der Leasingvertrag für Sie?
  11. Wie sind die juristischen und wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse geregelt?
  12. Wie wird sichergestellt, dass bei einem Immobilien-Leasingvertrag das Objekt nicht zur Konkursmasse gehört, falls der Leasinggeber in Konkurs geht?

Nach Ablauf des Leasingvertrags:

  1. Muss der Leasingnehmer das Objekt kaufen? Zu welchen Konditionen?
  2. Wie hoch ist die Beteiligung am Mehr- oder Mindererlös, wenn das Objekt nach Vertragsablauf an einen Dritten verkauft wird?
  3. Besteht die Möglichkeit der Verlängerung? Wie hoch sind die Raten?
  4. Gibt es die Möglichkeit der Rückgabe?
  5. Welche Kosten entstehen zum Vertragsende - z. B. durch Schlusszahlung, Transport- oder Abbaukosten?