Bürgschaften und Beteiligungen

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L-Bank unterstützen etablierte Unternehmen und Existenzgründungen mit Bürgschaften. Damit wird bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten eine tragfähige Gründungs-, Wachstums- oder Investitionsfinanzierung durch die Hausbank ermöglicht. Kapitalbeteiligungen der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg verbessern die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens.

1. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Wer wird gefördert
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Existenzgründer, Betriebsübernehmer, Freie Berufe.
Was wird gefördert
Absicherung von Förderkrediten und Hausbankdarlehen für alle notwendigen Investitionen und Betriebsmittel, Avale und Auftragsvorfinanzierung. Forschungs-, Entwicklungs- und Markteinführungskosten innovativer Produkte, Unternehmensnachfolge.
Wie wird gefördert
Bürgschaften bis 2,0 Mio. € (maximal 80 % des Kredits). Laufende Bürgschaftsprovision; in der Regel 1 % des valutierenden Kreditbetrags. Bearbeitungsgebühr: 1,0 % der genehmigten Bürgschaft.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut). Eine Bürgschaftsvoranfrage kann über das elektronische Finanzierungsportel ermoeglicher.de der Bürgschaftsbanken gestellt werden.

2. Kooperationsprogramme der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Wer wird gefördert
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Existenzgründer, Betriebsübernehmer, Freie Berufe.
Was wird gefördert
Die folgenden Förderprogramme der L-Bank können in einem vereinfachten Verfahren durch Bürgschaften zu Sonderkonditionen abgesichert werden:
  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)
  • Innovationsfinanzierung
  • Digitalisierungsfinanzierung
  • Liquiditätskredit
  • Kombi-Darlehen Mittelstand
  • ELR-Kombi-Darlehen
  • Investitionsfinanzierung
  • Tourismusfinanzierung Plus
Wie wird gefördert
Bürgschaft in Höhe von 50 % (bis max. 2,0 Mio. €) des Kreditbetrags zu Sonderkonditionen (laufende Provision 0,3 bis 1,5 % des valutierenden Kreditbetrags, abhängig vom Vorhaben und der Bonität). Bearbeitungsgebühr: 1,0 % der genehmigten Bürgschaft.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut) im Rahmen der Antragstellung für eines der genannten L-Bank-Darlehen. Eine Bürgschaftsvoranfrage kann über das elektronische Finanzierungsportel emoeglicher.de der Bürgschaftsbanken gestellt werden.

3. Bürgschaften der L-Bank

Wer wird gefördert
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige.
Was wird gefördert
Risikoübernahme bei:
  • Investitionen zur Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung, Rationalisierung
  • Betriebsübernahmen, Nachfolgeregelungen, Gesellschafterwechsel
  • Betriebsmittelkrediten (in Verbindung mit Wachstumsinvestitionen)
  • Kombi-Bürgschaft 50 (zu besonderen Konditionen) für folgende Förderdarlehen der L-Bank: Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW), Investitionsfinanzierung, Innovationsfinanzierung, Digitalisierungsfinanzierung, Kombi-Darlehen Mittelstand, Energiefinanzierung, ELR-Kombi-Darlehen, Liquiditätskredit.
Wie wird gefördert
Bürgschaften ab 2,0 Mio. € (i. d. R. 50 % der Finanzierung, maximal 15,0 Mio. €). Höhe der laufenden Bürgschaftsprovision ist abhängig von der Bonität des Unternehmens und der Besicherung des Kredits.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank; ein Vorgespräch mit der L-Bank wird empfohlen.

4. Beteiligungen der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg

Wer wird gefördert
Gewerbliche Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Was wird gefördert
Mitfinanzierung eines Vorhabens, u. a. bauliche Investitionen, Betriebsverlagerung, Rationalisierung, Modernisierung, Kapazitätserweiterung, Markterschließung; Ablösung eines Gesellschafters; Existenzgründung; Unternehmensnachfolge. Konsolidierung; Umstrukturierung; Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie; Innovationen.
Wie wird gefördert
Stille Beteiligung bis 1,5 Mio. €; die Höhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens; in Kooperation mit der Hausbank bis insgesamt 2,5 - 3,0 Mio. €.
Beteiligungsentgelt: Festentgelt: 3,75 - 7,75 % zzgl. 1,75 - 4,00 % gewinnabhängig je nach der individuellen Bonitätsklasse des Unternehmens.
Antragsweg
Direkt bei der MBG oder über die Hausbank.

5. Mikromezzaninfonds Deutschland

Wer wird gefördert
Klein- und Kleinstunternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Jahresbilanz unter 10 Mio. €), Existenzgründer.
Was wird gefördert
Investitionen in Wachstum, Arbeitsplätze und Ausbildung; Betriebsmittel; Eigenkapitalstärkung;
Existenzgründungen, insbesondere auch Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit oder von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet werden; Unternehmensnachfolgen.
Wie wird gefördert
Kapitalbeteiligung zwischen mindestens 10.000 € und maximal 100.000 €. Feste Vergütung in Höhe von 8,00 % p.a..Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten.
Antragsweg
MBG Baden-Württemberg (die MBG setzt den Mikromezzaninfonds in Baden-Württemberg um; eine elektronische Antragstellung ist möglich).