Bürgschaften und Beteiligungen
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L-Bank unterstützen etablierte Unternehmen und Existenzgründungen mit Bürgschaften. Damit wird bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten eine tragfähige Gründungs-, Wachstums- oder Investitionsfinanzierung durch die Hausbank ermöglicht. Kapitalbeteiligungen der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg verbessern die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens.
1. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Wer wird gefördert
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Existenzgründer, Betriebsübernehmer, Freie Berufe.
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Existenzgründer, Betriebsübernehmer, Freie Berufe.
Was wird gefördert
Absicherung von Förderkrediten und Hausbankdarlehen für alle notwendigen Investitionen und Betriebsmittel, Avale und Auftragsvorfinanzierung. Forschungs-, Entwicklungs- und Markteinführungskosten innovativer Produkte, Unternehmensnachfolge.
Absicherung von Förderkrediten und Hausbankdarlehen für alle notwendigen Investitionen und Betriebsmittel, Avale und Auftragsvorfinanzierung. Forschungs-, Entwicklungs- und Markteinführungskosten innovativer Produkte, Unternehmensnachfolge.
Wie wird gefördert
Bürgschaften bis 2,0 Mio. € (maximal 80 % des Kredits). Laufende Bürgschaftsprovision; in der Regel 1 % des valutierenden Kreditbetrags. Bearbeitungsgebühr: 1,0 % der genehmigten Bürgschaft.
Bürgschaften bis 2,0 Mio. € (maximal 80 % des Kredits). Laufende Bürgschaftsprovision; in der Regel 1 % des valutierenden Kreditbetrags. Bearbeitungsgebühr: 1,0 % der genehmigten Bürgschaft.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut). Eine Bürgschaftsvoranfrage kann über das elektronische Finanzierungsportel ermoeglicher.de der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut). Eine Bürgschaftsvoranfrage kann über das elektronische Finanzierungsportel ermoeglicher.de der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
2. Kooperationsprogramme der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Wer wird gefördert
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Existenzgründer, Betriebsübernehmer, Freie Berufe.
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Existenzgründer, Betriebsübernehmer, Freie Berufe.
Was wird gefördert
Die folgenden Förderprogramme der L-Bank können in einem vereinfachten Verfahren durch Bürgschaften zu Sonderkonditionen abgesichert werden:
Die folgenden Förderprogramme der L-Bank können in einem vereinfachten Verfahren durch Bürgschaften zu Sonderkonditionen abgesichert werden:
-
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)
-
Innovationsfinanzierung
-
Digitalisierungsfinanzierung
-
Liquiditätskredit
-
Kombi-Darlehen Mittelstand
-
ELR-Kombi-Darlehen
-
Investitionsfinanzierung
-
Tourismusfinanzierung Plus
Wie wird gefördert
Bürgschaft in Höhe von 50 % (bis max. 2,0 Mio. €) des Kreditbetrags zu Sonderkonditionen (laufende Provision 0,3 bis 1,5 % des valutierenden Kreditbetrags, abhängig vom Vorhaben und der Bonität). Bearbeitungsgebühr: 1,0 % der genehmigten Bürgschaft.
Bürgschaft in Höhe von 50 % (bis max. 2,0 Mio. €) des Kreditbetrags zu Sonderkonditionen (laufende Provision 0,3 bis 1,5 % des valutierenden Kreditbetrags, abhängig vom Vorhaben und der Bonität). Bearbeitungsgebühr: 1,0 % der genehmigten Bürgschaft.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut) im Rahmen der Antragstellung für eines der genannten L-Bank-Darlehen. Eine Bürgschaftsvoranfrage kann über das elektronische Finanzierungsportel emoeglicher.de der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut) im Rahmen der Antragstellung für eines der genannten L-Bank-Darlehen. Eine Bürgschaftsvoranfrage kann über das elektronische Finanzierungsportel emoeglicher.de der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
3. Bürgschaften der L-Bank
Wer wird gefördert
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige.
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige.
Was wird gefördert
Risikoübernahme bei:
- Investitionen zur Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung, Rationalisierung
- Betriebsübernahmen, Nachfolgeregelungen, Gesellschafterwechsel
- Betriebsmittelkrediten (in Verbindung mit Wachstumsinvestitionen)
- Kombi-Bürgschaft 50 (zu besonderen Konditionen) für folgende Förderdarlehen der L-Bank: Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW), Investitionsfinanzierung, Innovationsfinanzierung, Digitalisierungsfinanzierung, Kombi-Darlehen Mittelstand, Energiefinanzierung, ELR-Kombi-Darlehen, Liquiditätskredit.
Wie wird gefördert
Bürgschaften ab 2,0 Mio. € (i. d. R. 50 % der Finanzierung, maximal 15,0 Mio. €). Höhe der laufenden Bürgschaftsprovision ist abhängig von der Bonität des Unternehmens und der Besicherung des Kredits.
Bürgschaften ab 2,0 Mio. € (i. d. R. 50 % der Finanzierung, maximal 15,0 Mio. €). Höhe der laufenden Bürgschaftsprovision ist abhängig von der Bonität des Unternehmens und der Besicherung des Kredits.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank; ein Vorgespräch mit der L-Bank wird empfohlen.
Vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank; ein Vorgespräch mit der L-Bank wird empfohlen.
4. Beteiligungen der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
Wer wird gefördert
Gewerbliche Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Gewerbliche Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Was wird gefördert
Mitfinanzierung eines Vorhabens, u. a. bauliche Investitionen, Betriebsverlagerung, Rationalisierung, Modernisierung, Kapazitätserweiterung, Markterschließung; Ablösung eines Gesellschafters; Existenzgründung; Unternehmensnachfolge. Konsolidierung; Umstrukturierung; Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie; Innovationen.
Mitfinanzierung eines Vorhabens, u. a. bauliche Investitionen, Betriebsverlagerung, Rationalisierung, Modernisierung, Kapazitätserweiterung, Markterschließung; Ablösung eines Gesellschafters; Existenzgründung; Unternehmensnachfolge. Konsolidierung; Umstrukturierung; Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie; Innovationen.
Wie wird gefördert
Stille Beteiligung bis 1,5 Mio. €; die Höhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens; in Kooperation mit der Hausbank bis insgesamt 2,5 - 3,0 Mio. €.
Stille Beteiligung bis 1,5 Mio. €; die Höhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens; in Kooperation mit der Hausbank bis insgesamt 2,5 - 3,0 Mio. €.
Beteiligungsentgelt: Festentgelt: 3,75 - 7,75 % zzgl. 1,75 - 4,00 % gewinnabhängig je nach der individuellen Bonitätsklasse des Unternehmens.
Antragsweg
Direkt bei der MBG oder über die Hausbank.
Direkt bei der MBG oder über die Hausbank.
5. Mikromezzaninfonds Deutschland
Wer wird gefördert
Klein- und Kleinstunternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Jahresbilanz unter 10 Mio. €), Existenzgründer.
Klein- und Kleinstunternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Jahresbilanz unter 10 Mio. €), Existenzgründer.
Was wird gefördert
Investitionen in Wachstum, Arbeitsplätze und Ausbildung; Betriebsmittel; Eigenkapitalstärkung;
Existenzgründungen, insbesondere auch Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit oder von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet werden; Unternehmensnachfolgen.
Investitionen in Wachstum, Arbeitsplätze und Ausbildung; Betriebsmittel; Eigenkapitalstärkung;
Existenzgründungen, insbesondere auch Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit oder von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet werden; Unternehmensnachfolgen.
Wie wird gefördert
Kapitalbeteiligung zwischen mindestens 10.000 € und maximal 100.000 €. Feste Vergütung in Höhe von 8,00 % p.a..Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten.
Kapitalbeteiligung zwischen mindestens 10.000 € und maximal 100.000 €. Feste Vergütung in Höhe von 8,00 % p.a..Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten.
Antragsweg
MBG Baden-Württemberg (die MBG setzt den Mikromezzaninfonds in Baden-Württemberg um; eine elektronische Antragstellung ist möglich).
MBG Baden-Württemberg (die MBG setzt den Mikromezzaninfonds in Baden-Württemberg um; eine elektronische Antragstellung ist möglich).