Finanzierungshilfen und Förderprogramme für Existenzgründungen
Für eine Existenzgründung oder Existenzfestigung können zinsgünstige Finanzierungshilfen, Zuschüsse, Bürgschaften und Kapitalbeteiligungen beantragt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, kostenfreie bzw. bezuschusste Beratungen zu erhalten.
- Grundsätzliche Voraussetzungen
- 1. Startfinanzierung 80
- 2. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)
- 3. ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
- 4. ERP-Gründerkredit StartGeld
- 5. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
- 6. Beteiligungen der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
- 7. Gründungszuschuss der Arbeitsagentur
- 8. Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte
- 9. Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- 10. Start-up BW Pre-Seed (Frühphasenfinanzierung)
Grundsätzliche Voraussetzungen
- Existenzgründer müssen sowohl fachlich als auch kaufmännisch ausreichend qualifiziert sein. Die als erforderlich anzusehende Qualifikation hängt vom jeweiligen Vorhaben ab und ist daher nur im Einzelfall zu beurteilen.
- Das Gründungsvorhaben muss Aussicht auf dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg bieten.
- Darlehensanträge sind grundsätzlich über ein Kreditinstitut eigener Wahl (in der Regel die Hausbank) an die jeweiligen Förderinstitute zu stellen. Die Anträge müssen vor Beginn der beabsichtigten Investitionsmaßnahme eingereicht werden.
- Antragsteller sollten sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen.
- Die öffentlichen Finanzierungshilfen müssen nach banküblichen Gesichtspunkten abgesichert werden. Bei fehlenden Sicherheiten können Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragt werden.
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von öffentlichen Förderhilfen und Bürgschaften besteht nicht.
Finanziert wird die Neugründung, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (bspw. Einstieg als geschäftsführender Gesellschafter in eine GmbH). Auch für Gründungen im Rahmen des Franchising können i. d. R. Förderdarlehen beantragt werden. Förderfähig sind alle betrieblichen Sachinvestitionen (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark, Gebäude, Grundstücke usw.), Markterschließungs- und Werbeaufwendungen, das erste Warenlager und sonstige Betriebsmittel wie Personal-, Werbe- und Mietkosten, die in den ersten Monaten anfallen.
Förderanträge müssen über ein Kreditinstitut gestellt werden. Da hier bereits eine Vorprüfung erfolgt, sollte der Antragsteller einen fundierten Businessplan vorlegen. Hierzu gehören eine ausführliche Vorhabensbeschreibung, der berufliche Werdegang, die Rentabilitätsvorschau (Umsatz- und Ertragserwartung) sowie der Kapitalbedarfsplan. Fundierte Hilfestellung zur Erarbeitung eines Businessplans bietet die IHK mit der Unternehmenswerkstatt Baden-Württemberg.
Existenzgründungen können durch verschiedene Förderprogramme finanziert werden. Die IHK hilft Ihnen gerne bei der Ausarbeitung eines Finanzierungsplans. Zudem gibt es regelmäßige Finanzierungssprechtage mit der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.
1. Startfinanzierung 80
Wer wird gefördert
Existenzgründer aus Gewerbe und Freie Berufe mit Gesamtkapitalbedarf bis 250.000 € (bei Teamgründung bis eine Million €); bis 5 Jahre nach Gründung.
Existenzgründer aus Gewerbe und Freie Berufe mit Gesamtkapitalbedarf bis 250.000 € (bei Teamgründung bis eine Million €); bis 5 Jahre nach Gründung.
Was wird gefördert
Neugründung, Betriebsübernahme, tätige Beteiligung, Existenzfestigung (innerhalb von 5 Jahren); Investitionen (Bau- u. Umbauvorhaben, Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge), Waren-, Material, Betriebsmittel (Gehälter, Miete, Markteinführung); Erwerbspreis oder Gesellschaftsanteil.
Neugründung, Betriebsübernahme, tätige Beteiligung, Existenzfestigung (innerhalb von 5 Jahren); Investitionen (Bau- u. Umbauvorhaben, Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge), Waren-, Material, Betriebsmittel (Gehälter, Miete, Markteinführung); Erwerbspreis oder Gesellschaftsanteil.
Wie wird gefördert
Darlehen, max. 175.000 € je Gründer oder Unternehmer; insgesamt maximal 700.000 € je Unternehmen. Obligatorische Bürgschaft der Bürgschaftsbank in Höhe von 80 %.
Darlehen, max. 175.000 € je Gründer oder Unternehmer; insgesamt maximal 700.000 € je Unternehmen. Obligatorische Bürgschaft der Bürgschaftsbank in Höhe von 80 %.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Startfinanzierung 80.
2. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)
Wer wird gefördert
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen sowie etablierte Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme; Freie Berufe.
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen sowie etablierte Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme; Freie Berufe.
Was wird gefördert
Gründung (auch Nebenerwerb), Existenzfestigung, Übernahme, Modernisierung, Erweiterung, Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Nutzfahrzeuge, Geräte, Maschinen, Einrichtungen; Warenlager, Betriebsmittel.
Gründung (auch Nebenerwerb), Existenzfestigung, Übernahme, Modernisierung, Erweiterung, Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Nutzfahrzeuge, Geräte, Maschinen, Einrichtungen; Warenlager, Betriebsmittel.
Wie wird gefördert
Darlehen ; mindestens i. d. R. 10.000 €, maximal 5 Mio. €.
Zusätzliche Zinsverbilligung für Gründer und maximal fünf Jahre alte Unternehmen.
Unternehmen mit einer Klimaschutzstrategie werden mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.
Darlehen ; mindestens i. d. R. 10.000 €, maximal 5 Mio. €.
Zusätzliche Zinsverbilligung für Gründer und maximal fünf Jahre alte Unternehmen.
Unternehmen mit einer Klimaschutzstrategie werden mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
3. ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Wer wird gefördert
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
Was wird gefördert
Gründung, Existenzfestigung, Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung; Modernisierung, Erweiterung, Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Nutzfahrzeuge, Geräte, Maschinen, Einrichtungen; Warenlager, Betriebsmittel.
Gründung, Existenzfestigung, Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung; Modernisierung, Erweiterung, Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Nutzfahrzeuge, Geräte, Maschinen, Einrichtungen; Warenlager, Betriebsmittel.
Wie wird gefördert
Darlehen bis zu 500.000 € je Gründer oder Unternehmer; insgesamt maximal 35 % des Gesamtvorhabens. 100 % Garantieübernahme durch die Bürgschaftsbank. Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen.
Darlehen bis zu 500.000 € je Gründer oder Unternehmer; insgesamt maximal 35 % des Gesamtvorhabens. 100 % Garantieübernahme durch die Bürgschaftsbank. Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
4. ERP-Gründerkredit StartGeld
Wer wird gefördert
Natürliche Personen sowie Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter und 10 Mio.€ Umsatz oder Bilanzsumme), die weniger als fünf Jahre bestehen, und Freie Berufe.
Natürliche Personen sowie Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter und 10 Mio.€ Umsatz oder Bilanzsumme), die weniger als fünf Jahre bestehen, und Freie Berufe.
Was wird gefördert
Existenzgründung (Errichtung, Erwerb eines Betriebes, tätige Beteiligung); auch für Nebenerwerb, der mittelfristig auf Haupterwerb ausgerichtet ist; Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren.
Existenzgründung (Errichtung, Erwerb eines Betriebes, tätige Beteiligung); auch für Nebenerwerb, der mittelfristig auf Haupterwerb ausgerichtet ist; Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren.
Wie wird gefördert
Darlehen; maximal 125.000 € je Existenzgründer, davon bis zu 50 T€ für Betriebsmittel; bei Gründungen im Team kann jeder Gründer bis 125 T€ beantragen. Haftungsfreistellung in Höhe von 80 % für die durchleitende Hausbank.
Darlehen; maximal 125.000 € je Existenzgründer, davon bis zu 50 T€ für Betriebsmittel; bei Gründungen im Team kann jeder Gründer bis 125 T€ beantragen. Haftungsfreistellung in Höhe von 80 % für die durchleitende Hausbank.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
5. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Wer wird gefördert
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Existenzgründer, Freie Berufe.
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Existenzgründer, Freie Berufe.
Was wird gefördert
Alle notwendigen Investitionen und Betriebsmittel, Avalrahmen, Auftragsvorfinanzierung. Forschungs-, Entwicklungs- und Markteinführungskosten innovativer Produkte, Unternehmenskauf.
Alle notwendigen Investitionen und Betriebsmittel, Avalrahmen, Auftragsvorfinanzierung. Forschungs-, Entwicklungs- und Markteinführungskosten innovativer Produkte, Unternehmenskauf.
Wie wird gefördert
Bürgschaften bis 2,0 Mio. € (maximal 80 % des Kredits).
Bürgschaften bis 2,0 Mio. € (maximal 80 % des Kredits).
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut). Eine Bürgschaftsvoranfrage kann über das elektronische Finanzierungsportal ermoeglicher.de der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut). Eine Bürgschaftsvoranfrage kann über das elektronische Finanzierungsportal ermoeglicher.de der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
6. Beteiligungen der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
Wer wird gefördert
Existenzgründer in der gewerblichen Wirtschaft (Neugründung, Festigung bis drei Jahre, tätige Beteiligung, Betriebsübernahme).
Existenzgründer in der gewerblichen Wirtschaft (Neugründung, Festigung bis drei Jahre, tätige Beteiligung, Betriebsübernahme).
Was wird gefördert
Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. -festigung entstehenden Kosten (Investitionen, Betriebsmittel); auch bei Übernahme bzw. einer tätigen Beteiligung.
Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. -festigung entstehenden Kosten (Investitionen, Betriebsmittel); auch bei Übernahme bzw. einer tätigen Beteiligung.
Wie wird gefördert
Stille Beteiligungen bis 1,0 Mio. € (bis 250.000 € zu besonders günstigen Konditionen, bei Unternehmensnachfolge bis 750.000 €); die Höhe orientiert sich u. a. am Eigenmitteleinsatz. In Einzelfällen sind höhere Engagements möglich.
Stille Beteiligungen bis 1,0 Mio. € (bis 250.000 € zu besonders günstigen Konditionen, bei Unternehmensnachfolge bis 750.000 €); die Höhe orientiert sich u. a. am Eigenmitteleinsatz. In Einzelfällen sind höhere Engagements möglich.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (oder der MBG).
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (oder der MBG).
7. Gründungszuschuss der Arbeitsagentur
Wer wird gefördert
Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine Selbständigkeit beenden und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine Selbständigkeit beenden und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Was wird gefördert
Sicherung des Lebensunterhalts und soziale Sicherung nach Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
Sicherung des Lebensunterhalts und soziale Sicherung nach Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
Wie wird gefördert
Zuschüsse der Agentur für Arbeit, aufgeteilt in zwei Förderphasen:
Zuschüsse der Agentur für Arbeit, aufgeteilt in zwei Förderphasen:
- 1. Phase: Sechs Monate in Höhe des bislang bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich Pauschalbetrag in Höhe von monatlich 300 €.
- 2. Phase: Neun weitere Monate in Höhe von monatlich 300 € (auf erneuten Antrag bei der Arbeitsagentur).
Antragsweg
Vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit
Vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit
8. Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte
Wer wird gefördert
Personen, die noch nicht selbständig sind und ihre Selbständigkeit in Baden-Württemberg planen bzw. einen mittelständischen Betrieb übernehmen möchten.
Personen, die noch nicht selbständig sind und ihre Selbständigkeit in Baden-Württemberg planen bzw. einen mittelständischen Betrieb übernehmen möchten.
Was wird gefördert
- Beratung bei Neugründungen, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung in zwei Phasen: Kompaktberatung zur Klärung der Geschäftsidee, zur Überprüfung und Beurteilung des Businessplanes, zur Planung der ersten Schritte in die Selbständigkeit, zur Finanzierungsprüfung usw.
- Intensivberatung zur detaillierten Erarbeitung des Businessplans, zur Erstellung von Marktrecherchen sowie Marketing- und Vertriebskonzepten, Begleitung von Finanzierungsgesprächen, Prüfung von Übernahmevorhaben.
Wie wird gefördert
Kostenfreie Erst-/Kompaktberatungen; Zuschüsse bei Intensivberatungen (Umfang abhängig vom Beratungsanbieter bis zu 10 Tage).
Kostenfreie Erst-/Kompaktberatungen; Zuschüsse bei Intensivberatungen (Umfang abhängig vom Beratungsanbieter bis zu 10 Tage).
Antragsweg
Bei Projektträger der Beratungsförderung.
Bei Projektträger der Beratungsförderung.
9. Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen unabhängig vom Gründungsdatum. Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (z. B. IHK Heilbronn-Franken) führen.
Kleine und mittlere Unternehmen unabhängig vom Gründungsdatum. Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (z. B. IHK Heilbronn-Franken) führen.
Was wird gefördert
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen, organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie z. B. zur Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen, organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie z. B. zur Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Wie wird gefördert
Zuschuss zu den Beratungskosten; 50 %, maximal 1.750 €; maximal förderfähige Beratungskosten: 3.500 €.
Zuschuss zu den Beratungskosten; 50 %, maximal 1.750 €; maximal förderfähige Beratungskosten: 3.500 €.
Antragsweg
BAFA (Online-Antragstellung), über Leitstelle (u. a. DIHK-Service GmbH).
BAFA (Online-Antragstellung), über Leitstelle (u. a. DIHK-Service GmbH).
10. Start-up BW Pre-Seed (Frühphasenfinanzierung)
Wer wird gefördert
Existenzgründer und junge Unternehmen (KMU) in der frühen Gründungsphase, deren Eintragung in das Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt.
Existenzgründer und junge Unternehmen (KMU) in der frühen Gründungsphase, deren Eintragung in das Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt.
Was wird gefördert
Unterstützt werden wachstumsorientierte Start-ups mit einem überdurchschnittlichen Innovationsgrad. Das Start-up darf noch nicht von Dritten mit Eigenkapital in einem größeren Umfang finanziert worden sein.
Unterstützt werden wachstumsorientierte Start-ups mit einem überdurchschnittlichen Innovationsgrad. Das Start-up darf noch nicht von Dritten mit Eigenkapital in einem größeren Umfang finanziert worden sein.
Wie wird gefördert
Zinslose Zuwendung mit Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalt. Als Mezzanin-Finanzierung wird Start-up BW Pre-Seed im Verhältnis 80:20 (Land zu Kooperationspartner) gewährt. Das benötigte Finanzierungsvolumen muss zwischen 50.000 € und (i. d. R.) max. 200.000 € liegen.
Zinslose Zuwendung mit Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalt. Als Mezzanin-Finanzierung wird Start-up BW Pre-Seed im Verhältnis 80:20 (Land zu Kooperationspartner) gewährt. Das benötigte Finanzierungsvolumen muss zwischen 50.000 € und (i. d. R.) max. 200.000 € liegen.
Antragsweg
Über Kooperations-/Betreuungspartner.
Über Kooperations-/Betreuungspartner.
Mit der Förderdatenbank gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen vollständigen und aktuellen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU.