Finanzierungshilfen für Innovationen und Digitalisierung

Intensive Forschung und Entwicklung (FuE) sowie Innovationen und Digitalisierung sind Voraussetzung dafür, dass Deutschland auf dem weltweiten Technologiemarkt auch in Zukunft erfolgreich ist. Das Land Baden-Württemberg und der Bund bieten eine Vielzahl von Förderangeboten zur Entwicklung neuer Produkte, Geschäftsmodelle und Verfahren, die auch von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) genutzt werden können.

1. ERP-Förderkredit Innovation

Wer wird gefördert
Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. €.
Was wird gefördert
Finanzierungsbedarf (Investitionen und Betriebsmittel) im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben sowie der gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen, wie z. B. Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, inkl. Marketing-, Organisations- und Geschäftsmodellinnovationen
Wie wird gefördert
Gefördert wird in 3 Stufen:
Stufe 1 Basisinnovation: einfache Produktverbesserung und Markteinführung sowie Investitionen und Betriebsmittel innovativer Unternehmen; Kredit bis 7,5 Mio. € pro Vorhaben
Stufe 2 LevelUp-Innovation: Entwicklung von Innovationen selbst oder im Auftrag & Investitionen in Umsetzung; Kredit bis 25 Mio. € pro Vorhaben
Stufe 3 HighEnd-Innovation: Entwicklung / Umsetzung von KI Innovationen; Kredit bis 25 Mio. € Vorhaben;
Kreditlaufzeiten: 2 - 10 Jahre, tilgungsfrei 1 - 2 Jahre je nach Kreditlaufzeit
Zusätzlicher Zuschuss: 3 % (Level-Up) bzw. 5 % (High-End) des Kreditbetrags, max. 200.000 €.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

2. ERP-Förderkredit Digitalisierung

Wer wird gefördert
Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. €.
Was wird gefördert
Finanzierungsbedarf (Investitionen und Betriebsmittel) im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsvorhaben; der Erwerb und die Implementierung von Hard- und Software sowie die damit verbundenen Personalkosten inklusive Beraterkosten
Wie wird gefördert
Gefördert wird in 3 Stufen:
Stufe 1 Basisdigitalisierung: Erwerb/Ersatz notwendiger Hard- und Softwarelösungen mit Ausstattung und Mitarbeiterfortbildung; Kredit bis 7,5 Mio. € pro Vorhaben
Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung: Digitale Transformation mit Vernetzung digitaler Systeme, IT-Sicherheit, Mitarbeiterweiterbildung; Kredit bis 25 Mio. € pro Vorhaben
Stufe 3 HighEnd-Digitalisierung: Einsatz Big Data Anwendungen, Integration Künstlicher Intelligenz (KI) i Kredit bis 25 Mio. € Vorhaben;
Kreditlaufzeiten: 2 - 10 Jahre, tilgungsfrei 1 - 2 Jahre je nach Kreditlaufzeit
Zusätzlicher Zuschuss: 3 % (Level-Up) bzw. 5 % (High-End) des Kreditbetrags, max. 200.000 €.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

3. Innovationsfinanzierung (L-Bank)

Wer wird gefördert
Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme; Unternehmen bis 500 Mio. € Umsatz die mehrheitlich in Privatbesitz sind.
Was wird gefördert
Gefördert wird die Entwicklung und Einführung von Innovationen wie Produkt- und Dienstleistungs- oder Prozessinnovationen, aber auch Marketing-, Organisations-, und Geschäftsmodellinnovationen. Auch der Aufwand zur Markteinführung oder zum Aufbau der Produktionskapazitäten nach Beendigung der Entwicklungsphase ist förderfähig.
Wie wird gefördert
Gefördert wird in 3 Stufen:
Stufe 1 Basisinnovation: Routinemäßige Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen, Markeinführung von Innovationen, Investitionen und Betriebsmittelbedarf von innovativen Unternehmen; Kredit bis 7,5 Mio. € pro Vorhaben
Stufe 2 LevelUp-Innovation: Entwicklung neuer Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen, Investitionen zur Umsetzung von entwickelten Innovationen , Innovative Geschäftsmodelle ; Kredit 5 Mio. EUR (für KMU), bis zu 25 Mio. EUR (für Nicht-KMU) pro Vorhaben
Stufe 3 HighEnd-Innovation: FuE-intensive Entwicklung von neuen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen. Eine FuE-intensive Entwicklung liegt vor, wenn der Darlehensbetrag 5 % des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe übersteigt. Entwicklung von KI-Innovationen , Investitionen zur Umsetzung von entwickelten KI-Innovationen; Kredit 5 Mio. EUR (für KMU), bis zu 25 Mio. EUR (für Nicht-KMU) pro Vorhaben
Kreditlaufzeiten: 5 - 10 Jahre, tilgungsfrei 1 - 2 Jahre je nach Kreditlaufzeit
Die L-Bank gewährt KMU einen Tilgungszuschuss für Darlehen der Förderstufen 2 und 3. Ergänzend bietet die KfW in diesen Stufen einen direkten ERP-Förderzuschuss an.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

4. Digitalisierungsfinanzierung (L-Bank)

Wer wird gefördert
Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme; Unternehmen bis 500 Mio. € Umsatz die mehrheitlich in Privatbesitz sind.
Was wird gefördert
Digitalisierungsvorhaben, Aufbau oder Modernisierung der IT-Infrastruktur, digitalisierten Geschäftsprozesse miteinander vernetzen oder die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz einzelne Prozessschritte oder einen gesamten Prozess automatisiert ausführen lassen wollen.
Wie wird gefördert
Gefördert wird in 3 Stufen:
Förderstufe 1: Basisdigitalisierung: Investitionen von KMU in die IT-Infrastruktur (Hardware, Software, Netzwerke, Cloud
Förderstufe 2: LevelUp-Digitalisierung (mit Tilgungszuschuss für KMU + ERP-Förderzuschuss): Digitalisierung von betrieblichen Prozessen mit gleichzeitiger Vernetzung sowie durch Digitalisierung ermöglichtes Angebot an neuen Produkten oder Dienstleistungen (digitale Transformation), IT-Sicherheit, Weiterbildung
Förderstufe 3: HighEnd-Digitalisierung (mit Tilgungszuschuss für KMU + ERP-Förderzuschuss): Große Digitalisierungsvorhaben der Förderstufe 2 (Darlehensbetrag übersteigt 3 % des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe, Einsatz von Zukunftstechnologien wie Big Data-Anwendungen und Künstlicher Intelligenz in der Wertschöpfungskette Personalschulungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software. Die Anschaffung reiner IKT-Grundausstattung ist von der Förderung ausgeschlossen.
Für Vorhaben bis 250.000 Euro in den Förderstufen 2 und 3 erhalten KMU einmalig einen zusätzlichen Tilgungszuschuss, die „Digitalisierungsprämie“ des Landes. In Förderstufe 3 erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen zusätzlichen Tilgungszuschuss aus Mitteln der L-Bank. Die KfW bietet als Ergänzung zum Darlehen der L-Bank in den Förderstufen 2 und 3 zudem den direkten Zuschuss (ERP-Förderzuschuss) an.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

6. Invest-BW Innovations- und Technologievorhaben

Wer wird gefördert
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert
FuE-Vorhaben, Prozessinnovationen, nichttechnische Innovationsprojekte im Dienstleistungsbereich, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen und Plattformen abzielen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von technologieoffenen Förderaufrufen. Anträge für die jeweiligen Förderaufrufe sind bis zu einem bestimmten Stichtag einzureichen.
Wie wird gefördert
Zuschüsse in Höhe bis 650.000 € (bei Einzelvorhaben) bzw. 1,3 Mio. € (bei Verbundvorhaben); die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße. Zuwendungsfähig sind bspw. Personalausgaben (Forscher, Techniker) sowie Fremdleistungen.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

7. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer wird gefördert
Je nach Projektform: KMU, Unternehmen unter 500 Mitarbeitern, Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (sofern sie mit einem KMU kooperieren).
Was wird gefördert
FuE-Aktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
ZIM-Projektformen:
  • Einzelprojekte von eigenständigen Unternehmen
  • Kooperationsprojekte von mindestens zwei Unternehmen
  • Kooperationsprojekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung
  • Management von Innovationsnetzwerken aus mindestens sechs Unternehmen
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Leistungen zur Markteinführung
Wie wird gefördert
Förderung durch Zuschüsse. Die Höhe ist abhängig von der Unternehmensgröße, dem Standort und der Art des Vorhabens (Höchstgrenzen bei den einzelnen ZIM-Projektformen).
Antragsweg
Formulare für die Antragsstellung sind unter www.zim.de verfügbar. Unternehmen können bis zu zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb von zwölf Monaten bewilligt werden. Bei den Webinaren zu ZIM haben Sie die Möglichkeit, sich zu verschiedensten Themenschwerpunkten zu informieren.

8. Innovationsgutscheine BW, Start-up BW und Hightech BW

Wer wird gefördert
Existenzgründung und junge Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiter und 20 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme mit Sitz in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen.
Wie wird gefördert
Gefördert werden ausschließlich Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. Die Förderung durch die Innovationsgutscheine deckt bis max. 50 Prozent dieser Ausgaben ab.
  • Innovationsgutschein BW: für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der eigentlichen Entwicklung, z.B. Machbarkeitsstudien, Material- und Designstudien, Recherchen (z.B. Technologien, Patente, Märkte). Der max. Zuschuss beträgt 7.500 Euro.
  • Innovationsgutschein Start-up BW: für junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach ihrer Gründung zur Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. Der max. Zuschuss beträgt 20.000 Euro.
  • Innovationsgutschein Hightech BW: für kleine und mittlere Unternehmen die seit mindestens fünf Jahren bestehen, zur Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. Der max. Zuschuss beträgt 20.000 Euro.
Antragsweg
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der L-Bank gestellt werden. Die Entscheidungsdauer über Bewilligung bzw. Ablehnung beträgt vier bis sechs Wochen. Der Vertragsabschluss mit dem FuE-Dienstleister darf in jedem Fall erst nach der Bewilligung erfolgen.

10. Förderprogramm „go-inno“

Wer wird gefördert
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Mitarbeiter und entweder max. 20 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme.
Was wird gefördert
Externes Management und Beratung zur Unterstützung von Produkt- und Verfahrensinnovationen:
  • Leistungsstufe 1 (Potenzialanalyse): Stärken-Schwächen-Profil; Marktfähigkeit; Kostenermittlung des Realisierungskonzepts; Zeitbedarf, Finanzplan, qualitative Erfolgseinschätzung.
  • Leistungsstufe 2 (Realisierungskonzept): Technologieberatung auf Grundlage von Markteinschätzung und -analyse, Entwicklung eines Realisierungskonzepts, Kreativworkshop u. a.
Wie wird gefördert
  • Zuschuss direkt an das Beratungsunternehmen (Innovationsgutschein); pro Jahr max. 5 Gutscheine mit Förderwert von max. 20.000 €.
  • 50 % der vorhabensbezogenen Ausgaben; förderfähig sind bis zu 1.100 € je Beratertag (mind. 8 Stunden); Potenzialanalyse maximal 10 Tage¸ Realisierungskonzept maximal 25 Tage.
Antragsweg
Vor Beginn der Maßnahme über das autorisierte Beratungsunternehmen (Beratung muss durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen erfolgen).

11. WIPANO - Förderung des Technologie- und Wissenstransfers

Wer wird gefördert
Gewerbliche Unternehmen und. Freie Berufe bis 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme (Förderschwerpunkt Patentierung).
Was wird gefördert
Förderschwerpunkt "Unternehmen - Patentierung" gliedert sich in zwei Module, wobei Modul 2 optional ist und ausschließlich nach Abschluss von Modul 1 durchgeführt werden kann. Sämtliche förderfähigen Leistungen müssen durch externe Dienstleister erbracht werden.
Modul 1 – Förderung von Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung
  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Stand-der-Technik-Recherchen (inkl. Prüfung auf Neuheit)
  • Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachmeldungen
  • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachmeldungen
  • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (z. B. Anmeldestrategie)
Modul 2 – Kosten-Nutzen-Analyse und Aktivitäten zur Verwertung von Patent- und Gebrauchsmustern
  • Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • Marken- und Designanmeldungen
  • Prototypen-Bau (keine Eigenleistung)
  • Ausgaben für rechtliche Beratung im Zuge einer Verwertung (z. B. Ausarbeiten von Lizenzverträgen)
  • Patentrechtsschutzversicherung
  • Erarbeitung Marketingkonzept für die Verwertung
Wie wird gefördert
Die Förderquote beträgt bis zu 50 %. Die Höhe des Zuschusses ist auf folgende Höchstbeträge begrenzt:
  • Modul 1: bis zu 10.000 Euro
  • Modul2: bis zu 6.000 Euro
Antragsweg
Vor Beginn der Maßnahmen (elektronische Antragstellung); Förderung wird am Ende des Projekts gewährt.
Antragstellung über das Elektronische Formular-System „easy-Online“ zu nutzen.

12. INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Wer wird gefördert
Natürliche Personen (private Investoren oder Business-Angel-Gesellschaften), die Gesellschaftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben.
Was wird gefördert
Kapitalbereitstellung für junge innovative Unternehmen (jünger als sieben Jahre) im Rahmen des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen. Das Unternehmen muss einer innovativen Branche angehören (weniger als 50 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme max. 10 Mio. €).
Wie wird gefördert
  • Erwerbszuschuss: 25 % des Kaufpreises für den Anteilserwerb (Kaufpreis mindestens 10.000 €). Die Beteiligung muss mindestens drei Jahre gehalten werden.
  • Exitzuschuss: 25 % des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils (Gewinn aus Veräußerung muss mind. 2.000 € betragen).
  • Je Investor werden pro Kalenderjahr maximal Anteilskäufe bis zu einem Betrag von 400.000 € bezuschusst (maximale Fördersumme 100.000 €); je Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 3 Mio. € pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Antragsweg
Vor Anteilserwerb beim BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (elektronische Antragsplattform).

13. Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Wer wird gefördert
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme, inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen.
Was wird gefördert
Marktorientierte Innovationsprojekte. Im Mittelpunkt stehen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösungen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen. Der aktuelle Call adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen in den Bereichen Gesundheit unc Pflege. Der nächste Call des IGP wird Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für die bessere Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) in den Fokus nehmen.
Wie wird gefördert
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die voraussichtlich ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden. Die Fördersätzen variieren je nach Projektform und Art der Antragsteller.
Es werden zwei frei wählbare Projektformen gefördert:
  • Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. (höchstens 12 Monate)
  • Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Es sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. (höchstens 24 Monate)
Antragsweg
Die Skizzen werden elektronisch über Plattform gestellt. Es gibt kostenlose Webinare zum Förderprogramm und zur Antragstellung.
Ausführliche Informationen zu Förderprogrammen bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen bietet die Online-Plattform Wirtschaft Digital BW.
Einen umfassenden Überblick über Forschung und Innovation bietet auch die Übersicht des Bundes: Förderberatung des Bundes Forschung und Innovation.