11.12.2024

Finanzierungshilfen für Innovationen und Digitalisierung

Intensive Forschung und Entwicklung (FuE) sowie Innovationen und Digitalisierung sind Voraussetzung dafür, dass Deutschland auf dem weltweiten Technologiemarkt auch in Zukunft erfolgreich ist. Das Land Baden-Württemberg und der Bund bieten eine Vielzahl von Förderangeboten zur Entwicklung neuer Produkte, Geschäftsmodelle und Verfahren, die auch von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) genutzt werden können.

1. ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit

Wer wird gefördert
Unternehmen und Freiberufler mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. €.
Was wird gefördert
Finanzierungsbedarf (Investitionen und Betriebsmittel) im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie der gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Eine detaillierte Übersicht enthält das Merkblatt zum Förderprogramm.
Wie wird gefördert
Zinsgünstiges Darlehen, maximal 25 Mio. € pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben, maximal 7,5 Mio. € pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

2. Innovationsfinanzierung 4.0 (L-Bank)

Wer wird gefördert
Unternehmen und Freiberufler bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme; Unternehmen bis 500 Mio. € Umsatz die mehrheitlich in Privatbesitz sind.
Was wird gefördert
Das Programm besitzt vier Förderbausteine mit den Fördermöglichkeiten:
  • Innovative Vorhaben: Entwicklung von neuen oder substantiell verbesserten Produkten, Verfahren/Prozessen oder Dienstleistungen.
  • Digitalisierungsvorhaben: Digitalisierung von Produktionsprozessen und von Produkten, Entwicklung und Implementierung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung.
  • Innovative Unternehmen: Vorhaben von innovativen oder schnell wachsenden Unternehmen.
  • Innovative Geschäftsmodelle: Neuausrichtung des Unternehmens gegenüber seinen Kunden bzw. am Markt.
Wie wird gefördert
Zinsgünstiges Darlehen, maximal 5 Mio. € für KMU und bis 25 Mio. € für Nicht-KMU, im Schwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bis 7,5 Mio. €. Zusätzlicher Tilgungszuschuss bis 4 % möglich (die Höhe ist abhängig vom Förderbaustein).
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

3. Digitalisierungsprämie Plus (Landesförderung)

Wer wird gefördert
Unternehmen und Freie Berufe mit bis zu 500 Beschäftigten.
Was wird gefördert
Digitalisierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen von 5.000 € bis 100.000 € in den Bereichen:
  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren (z. B. 3D-Druck, E-Commerce, mobile Geräte zur Produktionssteuerung).
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen (z. B. digitale Plattformen, praktische KI-Anwendungen und Data Analytics).
  • Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung (z. B. IKT-Sicherheit, digitale Vertriebskanäle, Cloudtechnologie).
Wie wird gefördert
Antragsteller können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
  • Bei Investition in Höhe von 5.000 € bis 15.000 €: Zuschuss in Höhe von 30 % der Ausgaben, maximal 3.000 €.
  • Bei Investition in Höhe von 15.000 € bis 100.000 €: Zinsverbilligtes Darlehen bis 100.000 €; zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt (aktuell 4 % des Bruttodarlehensbetrags).
Personalschulungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software. Die Anschaffung reiner IKT-Grundausstattung ist von der Förderung ausgeschlossen..
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens. Zuschussvariante direkt bei der L-Bank; Darlehensvariante über die Hausbank.

4. Digital jetzt (Bundesförderung)

Wer wird gefördert
Gewerbliche Unternehmen und freie Berufe, die zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen.
Was wird gefördert
Gefördert wird die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, um den Unternehmen neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen:
  • Modul 1: Investitionen in digitale Technologien, insbesondere Hard- und Software, die der Vernetzung dienen (datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Sensorik, 3D-Druck).
  • Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter zum Umgang mit digitalen Technologien.
Wie wird gefördert
Zuschuss; maximale Fördersumme für ein einzelnes Unternehmen 50.000 €, für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken max. 100.000 € pro Antragsteller. Die maximale Förderquote richtet sich nach Unternehmensgröße. Untergrenze für Förderung im Modul 1: 17.000 €, im Modul 2: 3.000 €.
Antragsweg
Die Förderrichtlinie zu “Digital Jetzt” ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen! Eine Bewerbung auf ein Antragskontingent nicht mehr möglich. Sobald die Förderung wieder verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

5. Invest-BW Innovations- und Technologievorhaben

Wer wird gefördert
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert
FuE-Vorhaben, Prozessinnovationen, nichttechnische Innovationsprojekte im Dienstleistungsbereich, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen und Plattformen abzielen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von technologieoffenen Förderaufrufen. Anträge für die jeweiligen Förderaufrufe sind bis zu einem bestimmten Stichtag einzureichen.
Wie wird gefördert
Zuschüsse in Höhe bis 650.000 € (bei Einzelvorhaben) bzw. 1,3 Mio. € (bei Verbundvorhaben); die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße. Zuwendungsfähig sind bspw. Personalausgaben (Forscher, Techniker) sowie Fremdleistungen.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

6. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer wird gefördert
Je nach Projektform: KMU, Unternehmen unter 500 Mitarbeitern, Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (sofern sie mit einem KMU kooperieren).
Was wird gefördert
FuE-Aktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
ZIM-Projektformen:
  • Einzelprojekte von eigenständigen Unternehmen
  • Kooperationsprojekte von mindestens zwei Unternehmen
  • Kooperationsprojekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung
  • Management von Innovationsnetzwerken aus mindestens sechs Unternehmen
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Leistungen zur Markteinführung
Wie wird gefördert
Förderung durch Zuschüsse. Die Höhe ist abhängig von der Unternehmensgröße, dem Standort und der Art des Vorhabens (Höchstgrenzen bei den einzelnen ZIM-Projektformen).
Antragsweg
Formulare für die Antragsstellung sind unter www.zim.de verfügbar. Unternehmen können bis zu zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb von zwölf Monaten bewilligt werden. Bei den Webinaren zu ZIM haben Sie die Möglichkeit, sich zu verschiedensten Themenschwerpunkten zu informieren.

7. Innovationsgutscheine BW, Start-up BW und Hightech BW

Wer wird gefördert
Existenzgründung und junge Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiter und 20 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme mit Sitz in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen.
Wie wird gefördert
Gefördert werden ausschließlich Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. Die Förderung durch die Innovationsgutscheine deckt bis max. 50 Prozent dieser Ausgaben ab.
  • Innovationsgutschein BW: für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der eigentlichen Entwicklung, z.B. Machbarkeitsstudien, Material- und Designstudien, Recherchen (z.B. Technologien, Patente, Märkte). Der max. Zuschuss beträgt 7.500 Euro.
  • Innovationsgutschein Start-up BW: für junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach ihrer Gründung zur Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. Der max. Zuschuss beträgt 20.000 Euro.
  • Innovationsgutschein Hightech BW: für kleine und mittlere Unternehmen die seit mindestens fünf Jahren bestehen, zur Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. Der max. Zuschuss beträgt 20.000 Euro.
Antragsweg
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der L-Bank gestellt werden. Die Entscheidungsdauer über Bewilligung bzw. Ablehnung beträgt vier bis sechs Wochen. Der Vertragsabschluss mit dem FuE-Dienstleister darf in jedem Fall erst nach der Bewilligung erfolgen.

8. Förderprogramm „go-digital“

Wer wird gefördert
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Mitarbeiter und entweder max. 20 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme.
Was wird gefördert
Fachliche Begleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau der IT-Systeme. Gefördert werden Leistungen autorisierter Beratungsunternehmen in fünf Modulen:
  • Digitalisierungsstrategie
  • IT-Sicherheit
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Datenkompetenz
  • Digitale Markterschließung
Die Beratungsleistung besteht aus einer Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts sowie der Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts.
Wie wird gefördert
Zuschuss zu den Beratungskosten (begünstigte Unternehmen zahlen ihren Eigenanteil an das Beratungsunternehmen). Beratungsleistungen in einem ausgewählten Modul mit ggf. erforderlichen weiteren Modulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro netto gefördert. Die Höchstfördersumme beträgt 16.500 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.
Antragsweg
Über das autorisierte Beratungsunternehmen an Projektträger (EuroNorm). Das Förderprogramm wird nach Auslaufen der derzeit geltenden Förderrichtlinie ab dem 1. Januar 2025 nicht fortgeführt

9. Förderprogramm „go-inno“

Wer wird gefördert
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Mitarbeiter und entweder max. 20 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme.
Was wird gefördert
Externes Management und Beratung zur Unterstützung von Produkt- und Verfahrensinnovationen:
  • Leistungsstufe 1 (Potenzialanalyse): Stärken-Schwächen-Profil; Marktfähigkeit; Kostenermittlung des Realisierungskonzepts; Zeitbedarf, Finanzplan, qualitative Erfolgseinschätzung.
  • Leistungsstufe 2 (Realisierungskonzept): Technologieberatung auf Grundlage von Markteinschätzung und -analyse, Entwicklung eines Realisierungskonzepts, Kreativworkshop u. a.
Wie wird gefördert
  • Zuschuss direkt an das Beratungsunternehmen (Innovationsgutschein); pro Jahr max. 5 Gutscheine mit Förderwert von max. 20.000 €.
  • 50 % der vorhabensbezogenen Ausgaben; förderfähig sind bis zu 1.100 € je Beratertag (mind. 8 Stunden); Potenzialanalyse maximal 10 Tage¸ Realisierungskonzept maximal 25 Tage.
Antragsweg
Vor Beginn der Maßnahme über das autorisierte Beratungsunternehmen (Beratung muss durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen erfolgen).

10. WIPANO - Förderung des Technologie- und Wissenstransfers

Wer wird gefördert
Gewerbliche Unternehmen und. Freie Berufe bis 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme (Förderschwerpunkt Patentierung).
Was wird gefördert
Förderschwerpunkt "Unternehmen - Patentierung" gliedert sich in zwei Module, wobei Modul 2 optional ist und ausschließlich nach Abschluss von Modul 1 durchgeführt werden kann. Sämtliche förderfähigen Leistungen müssen durch externe Dienstleister erbracht werden.
Modul 1 – Förderung von Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung
  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Stand-der-Technik-Recherchen (inkl. Prüfung auf Neuheit)
  • Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachmeldungen
  • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachmeldungen
  • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (z. B. Anmeldestrategie)
Modul 2 – Kosten-Nutzen-Analyse und Aktivitäten zur Verwertung von Patent- und Gebrauchsmustern
  • Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • Marken- und Designanmeldungen
  • Prototypen-Bau (keine Eigenleistung)
  • Ausgaben für rechtliche Beratung im Zuge einer Verwertung (z. B. Ausarbeiten von Lizenzverträgen)
  • Patentrechtsschutzversicherung
  • Erarbeitung Marketingkonzept für die Verwertung
Wie wird gefördert
Die Förderquote beträgt bis zu 50 %. Die Höhe des Zuschusses ist auf folgende Höchstbeträge begrenzt:
  • Modul 1: bis zu 10.000 Euro
  • Modul2: bis zu 6.000 Euro
Antragsweg
Vor Beginn der Maßnahmen (elektronische Antragstellung); Förderung wird am Ende des Projekts gewährt.
Antragstellung über das Elektronische Formular-System „easy-Online“ zu nutzen.

11. INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Wer wird gefördert
Natürliche Personen (private Investoren oder Business-Angel-Gesellschaften), die Gesellschaftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben.
Was wird gefördert
Kapitalbereitstellung für junge innovative Unternehmen (jünger als sieben Jahre) im Rahmen des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen. Das Unternehmen muss einer innovativen Branche angehören (weniger als 50 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme max. 10 Mio. €).
Wie wird gefördert
  • Erwerbszuschuss: 25 % des Kaufpreises für den Anteilserwerb (Kaufpreis mindestens 10.000 €). Die Beteiligung muss mindestens drei Jahre gehalten werden.
  • Exitzuschuss: 25 % des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils (Gewinn aus Veräußerung muss mind. 2.000 € betragen).
  • Je Investor werden pro Kalenderjahr maximal Anteilskäufe bis zu einem Betrag von 400.000 € bezuschusst (maximale Fördersumme 100.000 €); je Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 3 Mio. € pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Antragsweg
Vor Anteilserwerb beim BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (elektronische Antragsplattform).

12. Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Wer wird gefördert
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme, inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen.
Was wird gefördert
Marktorientierte Innovationsprojekte. Im Mittelpunkt stehen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösungen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen. Der aktuelle Call adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen in den Bereichen Gesundheit unc Pflege. Der nächste Call des IGP wird Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für die bessere Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) in den Fokus nehmen.
Wie wird gefördert
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die voraussichtlich ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden. Die Fördersätzen variieren je nach Projektform und Art der Antragsteller.
Es werden zwei frei wählbare Projektformen gefördert:
  • Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. (höchstens 12 Monate)
  • Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Es sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. (höchstens 24 Monate)
Antragsweg
Die Skizzen werden elektronisch über Plattform gestellt. Es gibt kostenlose Webinare zum Förderprogramm und zur Antragstellung.

13. ERP-Mezzanine für Innovation

Wer wird gefördert
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme, inklusive Selbständigen und Unternehmen bis 500 Mio. Umsatz
Was wird gefördert
Marktnahe Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen, die sich vom internationalen Stand der Technik abheben oder für das Unternehmen neu sind.
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel wie z.B. zurechenbare Personalkosten, Reise-, Material- und EDV-Kosten, Kosten für F&E-Aufträge, Beratungsleistungen und ähnliche externe Kosten, Kosten für Testreihen und Qualitätssicherung.
Wie wird gefördert
Zinsverbilligtes Mezzanineprogramm: Finanzierungspaket aus klassischem Darlehen (Fremdkapitaltranche) und Nachrangdarlehen (Nachrangtranche)
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).