KMU-Fonds 2025: Förderzuschüsse für Patente
Ab 2. Juni 2025 können auch wieder Gutscheine für Patentanmeldungen beantragt werden. Der Gutschein 3 fördert eine professionelle Patentrecherche zur Neuheit einer Erfindung (Neuheitsrecherche), die von einem autorisierten Rechercheinstitut durchgeführt wird. Als Ergebnis erhalten Sie einen “Recherchebericht über den Stand der Technik”, der für Sie als wertvolle Entscheidungsgrundlage dient, ob die anschließende Investition in ein Patentierungsvorhaben Aussicht auf Erfolg haben kann.
Die Fördermittel werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben. Da der Fördertopf erfahrungsgemäß schnell vergriffen ist, raten wir zu einer zeitnahen Antragstellung. Weitere Informationen stellt dazu das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bereit.
Es werden 75 Prozent der Kosten für eine Neuheitsrecherche übernommen, maximal jedoch 1.000 Euro. Für eine europäische Patentanmeldung werden bis zu 50 Prozent der Kosten für den Patentanwalt (höchstens 1.500 Euro) sowie 75 Prozent der amtlichen Anmeldegebühren (höchstens 1.000 Euro) erstattet.
Wer kann den KMU-Fonds in Anspruch nehmen?
Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung. Anträge können von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem im Namen des KMU handelnden Bevollmächtigten eines KMU aus der EU eingereicht werden. Finanzhilfen werden stets direkt an das KMU überwiesen.
Das Antragsverfahren
Die Online-Antragstellung ist unkompliziert und erfordert nur wenige Unterlagen: ein Kontoauszug des Unternehmens, die Mehrwertsteuerbescheinigung und ggf. eine „ehrenwörtliche Erklärung“ für den Fall, dass der Antrag von einem externen Vertreter gestellt wird. Erst nach der Genehmigung können die gewünschten Aktivitäten im Bereich des geistigen Eigentums umgesetzt werden. Die Kosten für die Aktivitäten werden im Nachhinein zurückerstattet.
Aktuelle Informationen über die geförderten Aktivitäten und die Antragstellung finden Sie auf der Webseite KMU-Fonds 2025 . In einem kurzen Video wird der Prozess zur Einreichung des Antragsformulars erklärt. Untertitel in den Sprachen der EU können ausgewählt werden.