KfW erhöht Förderbetrag beim ERP-Gründerkredit
Der Förderhöchstbetrag wird deutlich von bisher 125.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Auch der maximale Anteil für Betriebsmittel steigt – von 50.000 Euro auf 80.000 Euro. Zudem wird die Abruffrist für zugesagte Mittel von 9 auf 12 Monate verlängert.
Damit reagiert die KfW auf die gestiegenen Investitions- und Betriebskosten, die viele Unternehmensgründungen heute mit sich bringen. Die Anpassung schafft mehr finanziellen Spielraum – besonders in der sensiblen Anfangsphase.
Diese Änderungen gelten für alle Gründerinnen und Gründer, Freiberufler sowie kleine Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind (maßgeblich ist das Datum der ersten Umsatzerzielung).
Zinsgünstig, einfach und ohne Eigenkapital
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld überzeugt weiterhin durch attraktive Konditionen: Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen mit langer Laufzeit, tilgungsfreien Anlaufjahren und einer 100%-Haftungsfreistellung für die Hausbank. Damit ist der Kredit auch für Gründer ohne umfangreiche Sicherheiten zugänglich.
Fazit: Mehr Möglichkeiten für einen erfolgreichen Start
Mit der Anhebung des Förderbetrags passt die KfW ihr Angebot an die aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen an. Gründer erhalten damit mehr finanziellen Spielraum, um ihre Geschäftsidee in Deutschland erfolgreich umzusetzen – sei es für Investitionen, Betriebsmittel oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens.