Förderung innovativer Unternehmen im ländlichen Raum

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum, die aufgrund ihrer Kompetenz und Innovationsfähigkeit das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten.

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Zusätzlich sollen nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden. Die Möglichkeit, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizienter und schneller zu produzieren, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist auf maximal 400.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie erhöht sich der Zuschuss auf maximal 500.000 Euro pro Projekt. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Weitere Informationen und Antragstellung

Die nächste Antragsfrist der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ endet am 31. August 2025. Der Förderantrag kann über die Gemeinde gestellt werden, in der das Investitionsvorhaben geplant ist. Die Antragsunterlagen sind unter www.2021-27.efre-bw.de abrufbar. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Weitere Informationen zum Förderprogramm und für die Antragstellung finden Sie unter dem Link “Spitze auf dem Land”.