21.03.2024
Welche Ziele umfasst die EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie-Verordnung von 2020 beinhaltet die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig eingestuft werden kann und ist Herzstück in der Sustainable Finance Regulierung.
Environment – die 6 Umweltziele:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zur Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität
Bisher sind die Ziele “Klimaschutz” und “Anpassung an den Klimawandel” durch die EU-Kommission ausformuliert. Bereits seit 1. Januar 2022 gelten über diese Berichtspflichten für große Unternehmen. Die weiteren vier Umweltziele werden durch die EU-Kommission aktuell ausgearbeitet.
Damit eine Maßnahme nach der EU-Taxonomie als nachhaltig gilt, muss sie eine der drei Bedingungen erfüllen:
- Es wird ein wesentlicher Beitrag zu mindestens einem der sechs Klimaschutzziele geleistet.
- Durch die Maßnahme wird keinem anderen Ziel ein erheblicher Schaden zugefügt.
- Soziale Mindeststandards werden eingehalten.
Es soll Transparenz hergestellt und im Ergebnis die Finanzierung von klima- und umweltfreundlichem Wirtschaften begünstigt werden.