21.03.2024

Welche Ziele umfasst die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie-Verordnung von 2020 beinhaltet die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig eingestuft werden kann und ist Herzstück in der Sustainable Finance Regulierung.

Environment – die 6 Umweltziele:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität
Bisher sind die Ziele “Klimaschutz” und “Anpassung an den Klimawandel” durch  die EU-Kommission ausformuliert. Bereits seit 1. Januar 2022 gelten über diese Berichtspflichten für große Unternehmen. Die weiteren vier Umweltziele werden durch die EU-Kommission aktuell ausgearbeitet. 

Damit eine Maßnahme nach der EU-Taxonomie als nachhaltig gilt, muss sie eine der drei Bedingungen erfüllen:

  1. Es wird ein wesentlicher Beitrag zu mindestens einem der sechs Klimaschutzziele geleistet.
  2. Durch die Maßnahme wird keinem anderen Ziel ein erheblicher Schaden zugefügt.
  3. Soziale Mindeststandards werden eingehalten.
Es soll Transparenz hergestellt und im Ergebnis die Finanzierung von klima- und umweltfreundlichem Wirtschaften begünstigt werden.