28.03.2023

Finanzierungshilfen für Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz

Das Land Baden-Württemberg und der Bund bieten eine Vielzahl von Förderprodukten für Investitionen in Energieeffizienz sowie für Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz an.

1. Landesprogramm “Unternehmen machen Klimaschutz”

Wer wird gefördert
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeder Größe sowie freiberuflich Tätige mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert
Gegliedert ist das Programm in zwei Förderbausteine:
  • Förderbaustein 1 Beratungsförderung: Ziel der Beratungsförderung ist es, Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz zu unterstützen, daraus einen Trans­formationspfad abzuleiten und Klimaschutzmaßnahmen auszumachen.
  • Förderbaustein 2 Investitionsförderung: Ziel ist die Umsetzung von Maßnahmen, die wesentlich zur Treibhausgasminderung oder -vermeidung beitragen. Das können etwa technologische Verfahren sein, die material- und energieeffizient arbeiten, Methoden, die eine Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie ermöglichen.
Wie wird gefördert
Bei der Beratungsförderung können bis zu 9.000 EUR als Zuschuss gewährt werden. Bei der Investitionsförderung können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 € bezuschusst werden.
Antragsweg
Der Antrag kann fortlaufend gestellt werden und erfolgt über das Antragsformular. Die Formulare für den Antrag steht auf der Webseite zur Verfügung.

2. KfW-Umweltprogramm

Wer wird gefördert
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeder Größe sowie freiberuflich Tätige; Contracting-Geber.
Was wird gefördert
Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit wie:
  • Klimaschutzmaßnahmen (insbesondere Projekte zur Dekarbonisierung in der Industrie).
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Schutz vor Starkregen oder Hitzebelastungen).
  • Firmengelände naturnah gestalten.
  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen, wie z. B. Ressourcen oder Material in der Produktion einsparen; Abfall vermeiden, behandeln und verwerten; Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden; Luftverschmutzungen oder Lärm vermindern oder vermeiden.
  • Umweltfreundliche Mobilität im Straßen- und Schienenverkehr sowie in der Schifffahrt.
  • Boden und Grundwasser schützen.
  • Altlasten bzw. Flächen sanieren.
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Investitionen); maximal in der Regel bis 25 Mio. € pro Vorhaben.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

3. KfW-Programm „Erneuerbare Energien - Standard“

Wer wird gefördert
Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller.
Was wird gefördert
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des EEG 2017 erfüllen, bspw. Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas, Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen.
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromangebot und -nachfrage, Digitalisierung der Energiewende.
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Investitionen); maximal 150 Mio. € pro Vorhaben.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

4. Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Wer wird gefördert
Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, Contractoren (unabhängig von der Umsatzhöhe).
Was wird gefördert
Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien (in den folgenden Modulen):
  • Querschnittstechnologien u. a. Elektromotoren, Antriebe, Pumpen, Ventilatoren.
  • Prozesswärme aus erneuerbaren Energien u. a. Solarkollektor- und Biomasseanlagen, Wärmepumpen.
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software.
  • Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (u. a. Prozess- und Verfahrensumstellungen).
  • Förderung von Transformationskonzepten.
  • Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Investitionen); maximal 25 Mio. € pro Vorhaben. Alternativ ist zu gleichen Förderbedingungen ein Investitionszuschuss möglich.
Bei der Förderung mit einem vergünstigten Kredit wird ergänzend ein Tilgungszuschuss gewährt (Höhe ist abhängig vom jeweiligen Modul).
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens.
  • Darlehen: Über die Hausbank an die KfW.
  • Zuschuss: BAFA (Online- Antrag).

5. KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse

Wer wird gefördert
Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, Contractoren (unabhängig von der Umsatzhöhe).
Was wird gefördert
Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse (auch im Ausland):
  • Investitionsmaßnahmen: Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik; Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik; elektrische Antriebe und Pumpen; Prozesskälte und -wärme; Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse; Mess-, Regel- und Steuerungstechnik; Informations- und Kommunikationstechnik; Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
  • Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre, führen.
Bei Neuinvestitionen ist die Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt maßgeblich.
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Investitionen); maximal 25 Mio. € pro Vorhaben.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

6. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wer wird gefördert
Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen und Sonstige.
Was wird gefördert
  • Bau und Kauf eines Effizienzgebäudes.
  • Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude.
Ausführliche Informationen zu den jeweils förderfähigen Maßnahmen enthält das Programm-Merkblatt der KfW.
Wie wird gefördert
Darlehen bis max. 10 Mio. € (abhängig vom jeweiligen Vorhaben) mit Tilgungszuschuss.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank an die KfW. In die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte (aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes) einzubinden.

7. Landesprogramm Kombi-Darlehen Mittelstand

Wer wird gefördert
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Was wird gefördert
  • Neubau von Betriebsgebäuden.
  • Sanierung von bestehenden Betriebsgebäuden.
  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei bestehenden Betriebsgebäuden.
Das Vorhaben muss gleichzeitig in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gefördert werden. In der Programmvariante „Flex“ können Unternehmen gefördert werden, die einen ELR-Zuschuss (Förderschwerpunkt Arbeiten und Grundversorgung) erhalten.
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der BEG-Förderung); max. 25 Mio. €; zusätzlich Klimaprämie (Tilgungszuschuss) für kleine und mittlere Unternehmen (Höhe abhängig von jeweiliger Maßnahme).
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank an die L-Bank.

8. Landesprogramm Energiefinanzierung 

Wer wird gefördert
Unternehmen, Freie Berufe, Sonstige.
Was wird gefördert
  • Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen
  • Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung von Erneuerbare-Energien-Anlagen
  • Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung  (Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas, Geothermie)
  • Erneuerbare-Energien-Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung
  • Netze oder Speicher für mit erneuerbaren Energien erzeugte Wärme oder Kälte
  • Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Speicherung von Strom, Flexibilisierung der Anlagen zur Stromerzeugung, überbetriebliches Lastmanagement, Installation von Messeinrichtungen und Messsystemen)
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten), maximal 10 Mio. € pro Vorhaben.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank an die L-Bank.

9. KfW-Programm „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“

Wer wird gefördert
Gewerbliche Unternehmen; Freiberufler.
Was wird gefördert
Investitionen in Herstellung und Nutzung klimafreundlicher Anlagen und Produkte mit hoher klimaschützender Wirkung:
  • Herstellung klimafreundlicher Technologien (u. a. Erneuerbare-Energien-Anlagen).
  • Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien.
  • Energieversorgung (Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Energiespeicher).
  • Wasser-, Abwasser- und Abfallmanagement.
  • Transport und Speicherung von CO².
  • Nachhaltige Mobilität.
  • Green IT.
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der Investitionskosten); maximal 25 Mio. € pro Vorhaben.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

10. Nachhaltige Mobilität

Wer wird gefördert
Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen, Sonstige.
Was wird gefördert
Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität:
Klimafreundliche Fahrzeuge für Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge.
Klimafreundliche Fahrzeuge für Güterbeförderung.
Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr.
Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für: “Datengesteuerte Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen” und “Digitale Vernetzung für eine bessere und effizientere Organisation von Mobilität”.
Wie wird gefördert
  • Standardvariante: Maximal 50 Mio. € pro Vorhaben. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
  • Individualvariante: Der Kreditbetrag kann ab einem Mindestbetrag von 25 Mio. € pro Vorhaben individuell angefragt werden. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank (Kreditinstitut) an die KfW.

11. Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Wer wird gefördert
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme; freie Berufe.
Was wird gefördert
  • Modul 1: Energieaudit (DIN EN 16247): Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes oder Systems, Ermittlung von Potenzialen für Effizienzverbesserungen.
  • Modul 2: Energieberatung (DIN V 18599): Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude oder Neubauberatung mit dem Ziel eines bundesgeförderten Effizienzhauses.
  • Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung:  Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie.
Wie wird gefördert
Zuschuss (80 % des förderfähigen Beraterhonorars) zu den Beratungskosten. Die Zuschusshöhe ist abhängig vom jeweiligen Beratungsmodul und richtet sich nach den jährlichen Energiekosten (Module 1 und 3) bzw. der Grundstücksfläche (Modul 2).
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens (Online-Antrag) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Beratung muss durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgen; die Beraterauswahl obliegt dem Unternehmen.

12. Landesprogramm Klimaschutz Plus (Teilprogramm CO2-Minderungsprogramm)

Wer wird gefördert
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Was wird gefördert
Nachhaltige Minderung der aus dem Energieverbrauch resultierenden CO2-Emissionen durch Maßnahmen mit großer Anwendungsbreite bei effizientem Materialeinsatz: Erneuerung von Heizungsanlagen (bspw. Ersatz von Elektroheizungen durch Warmwasserheizsysteme auf Basis von erneuerbaren Energien, Nutzung von Abwärme); Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes; Einsatz von regenerativen Energien zur Wärmeversorgung; Sanierung von Lüftungsanlagen u. a.
Wie wird gefördert
Zuschuss. Die Förderung beträgt 50 € je Tonne eingesparter CO2-Emissionen, maximal 30 % der förderfähigen Ausgaben. Zu- und Abschläge sowie Boni sind möglich. Der maximale Zuschuss beträgt 200.000 €; Zuschüsse unter 3.000 € werden nicht gewährt.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der L-Bank. Anträge können laufend bis 30.06.2023 gestellt werden. Zur Bearbeitung angenommen werden nur Förderanträge, die einen geplanten Beginn des Vorhabens innerhalb von 12 Monaten aufweisen.