01.03.2024

Freie Berufe

Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit ist oftmals schwierig. Freie Berufe werden in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert.
Ausschlaggebende Abgrenzungskriterien sind die im Vordergrund stehende geistige und schöpferische Arbeit. Hierunter fallen insbesondere wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische und unterrichtende Tätigkeiten die sogenannten Katalogberufe: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Dolmetscher, beratende Betriebs- und Volkswirte, Ingenieure usw.
Verschiedene Kategorien von “Freiberuflern” lassen sich unterscheiden:
  • Freie Heil- und Pflegeberufe, Gesundheitswesen z. B. Heilpraktiker, Podologe
  • Freie rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe z. B. Steuerberater
  • Freie naturwissenschaftliche sowie technische Berufe z. B. IT-Ingenieur 
  • Freie künstlerische, publizistische und pädagogische Berufe z. B. Grafiker
Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbeanzeigepflicht und nicht der Gewerbesteuer.
Die IHK Heilbronn-Franken bietet in Kooperation mit dem Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB), welches langjährige Erfahrung in der Beratung von Existenzgründern der Freien Berufe hat, kostenfreie Sprechtage für Freiberufler an.