29.11.2023

Förderung von Intensivberatungen im stationären Einzelhandel

Durch geförderte Beratung sollen Unternehmen des stationären Einzelhandels dabei unterstützt werden, sich fit für die Zukunft zu machen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landeswirtschaftsministeriums hervor.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels mit Sitz in Baden-Württemberg. Das Beratungsförderprogramm umfasst die Themenfelder Digitalisierung, Personal, Strategie und Nachhaltigkeit. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Mit der Erhöhung des Fördersatzes auf 70 Prozent wird der Projektträger “Unternehmensberatung Handel” in die Lage versetzt, die Intensivberatungen für die Unternehmen bis Ende 2024 zu einem reduzierten Eigenanteil von 295 Euro (statt wie bisher 350 Euro) pro Tagewerk anzubieten. Pro Unternehmen können maximal 15 Tagewerke in Anspruch genommen werden, unabhängig von den möglichen Themenfeldern.
BWIHK – Döring: Wir brauchen Förder- und Coachingprogramm in allen Branchen
„Wichtig für die IHKs ist auch die Unterstützung und Förderung von Unternehmen in allen Branchen“, betont Elke Döring, Hauptgeschäftsführerin der IHK Heilbronn-Franken, die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) für die Gewerbeförderung federführend ist, in einer Presseinformation. Die aktuellen Krisen und Herausforderungen – schwache Konjunktur, hohe Energiepreise, globale Risiken, die digitale Transformation sowie die Nachwirkungen der Corona-Pandemie – setzten kleine und mittlere Unternehmen ganz besonders unter Druck. „Deshalb ist ein allgemeines Förder- und Coaching-Programm des Landes zur Unternehmenssicherung nicht nur hilfreich, sondern absolut notwendig", so Elke Döring, die in dem Zusammenhang an das im November 2020 ausgelaufenen Förderprogramm „Coaching für kleine und mittlere Unternehmen“ erinnert.
Mit diesem Coaching-Programm des Landes konnten im Rahmen der Unternehmensnachfolge auch Betriebsübergebende bei der Planung des Übergabeprozesses unterstützt und bei der Umsetzung begleitet werden. Elke Döring: „Bis 2026 stehen in Baden-Württemberg rund 27.000 Unternehmen zur Nachfolge an. Voraussetzung für eine erfolgreiche Nachfolgeregelung ist nach IHK-Erfahrung eine umfassende Unterstützung durch externe Berater. Die IHK-Organisation in Baden-Württemberg sieht das Land daher auch bei der Beratungsförderung von Unternehmen zur Betriebsübergabe in der Pflicht.