18.03.2024

Entwurf des freiwilligen Berichtsstandards für KMU (VSME)

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden sich in Zukunft verstärkt mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen (müssen). Zum einen müssen große berichtspflichtige Unternehmen die Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bewerten und werden daher Daten von ihren Lieferanten einfordern.
Zum anderen werden Banken bei der Vergabe von Krediten und Fördermitteln Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Um KMU zu entlasten und die Datenanforderungen zu vereinheitlichen, hat die EU im Januar 2024 einen ersten Entwurf vorgelegt. Das freiwillige Instrument soll es KMU erleichtern, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte zu dokumentieren. 

Zum Inhalt des VSME-Entwurfs

Der VSME-Entwurf sieht drei Module vor (für das einzelne Unternehmen oder auf konsolidierter Basis): das Basismodul, das PAT-Modul (Policies, Actions and Targets) und das Business Partner Modul. Sie enthalten Nachhaltigkeitsinformationen zu Umwelt- und Sozialthemen sowie zur Unternehmenspolitik.
Ein Unternehmen kann das Basis Modul allein, das PAT Modul zusammen mit dem Basis Modul, das Business Partner Modul zusammen mit dem Basis Modul oder alle drei Module zusammen anwenden.

VSME-Standard könnte KMU entlasten

Ein europaweiter Standard könnte - bei entsprechender Akzeptanz der Geschäftspartner - die Chance bieten, die mittelbare Belastung der nicht direkt berichtspflichtigen KMU zu begrenzen. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit der Erarbeitung eines solchen Standards beauftragt. Ein erster Entwurf wurde am 22. Januar 2024 veröffentlicht.
Der VSME soll nicht verbindlich sein, sondern eine "freiwillige" Alternative zu den individuellen Fragebögen bieten, die viele KMU von berichtspflichtigen Unternehmen erhalten. Wichtig ist nun zu prüfen, ob der VSME-Entwurf einerseits die Informationsbedürfnisse der berichtspflichtigen Geschäftspartner und Finanzinstitute erfüllen kann und inwieweit die im VSME geforderten Informationen den KMU auch zur Verfügung stehen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein zukünftiger VSME-Standard dazu beitragen, die indirekten Belastungen für KMU zu reduzieren.

Noch keine deutsche Fassung verfügbar

Die VSME liegt bislang nicht in einer offiziellen deutschen Übersetzung der Kommission oder der EFRAG vor. Die DIHK hat daher im Rahmen eines Pilotprojekts in Zusammenarbeit mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) eine Übersetzung erstellt. Dabei wurde nicht der komplette VSME-Entwurf übersetzt, sondern nur die Datenpunkte aus den drei Modulen. Das Dokument soll als Hilfestellung zum Verständnis des VSME zur Vorbereitung oder zur aktiven Teilnahme an der Konsultation dienen. 
Unter www.josucon.de kann die inoffizielle Übersetzung der Datenpunkte im Excel-Format heruntergeladen werden. 
Der aktuelle VSME-Entwurf steht auf der Website von EFRAG als PDF zum Download zur Verfügung.

Konsultation des VSME-Entwurfs

Der VSME-Entwurf steht bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation. Der aktuelle VSME-Entwurf steht auf der Website der EFRAG als PDF zum Download zur Verfügung.
Im Rahmen der Konsultation sind die Einschätzungen und Bewertungen der KMU von großer Bedeutung.
EFRAG möchte das Urteil der nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen kennenlernen:
  • Ist der VSME-Entwurf aus ihrer Sicht ausreichend, um Anfragen ihrer Geschäftspartner zu beantworten?
  • Sind die KMUs in der Lage, die in der VSME geforderten Informationen zu erheben und zu berichten?
Alle Unternehmen sind eingeladen, ihre Einschätzungen und Antworten mit Hilfe unseres Fragebogens bis zum 26. April 2024 direkt an die DIHK per E-Mail an vsme@dihk.de zu senden. 
Sie haben auch die Möglichkeit, sich direkt an der Konsultation der EFRAG zu beteiligen. Den direkten Link zum Online-Fragebogen finden Sie auf der EFRAG-Website.