18.09.2023

Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr

1. Genehmigungserfordernis

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies ist das Landratsamt, bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Welche Beförderungen ausgenommen sind, können Sie der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz entnehmen.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben
  • der Zuverlässigkeit und
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.
Unsere IHK-Information „Existenzgründung Straßenpersonenverkehrsunternehmen“ unter “Weitere Informationen” enthält eine Übersicht über die Genehmigungsarten im Straßenpersonenverkehr.

2. Fachliche Eignung

2.1. Nachweis der fachlichen Eignung mit Prüfung
Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen. Die Prüfung umfasst inhaltlich die maßgeblichen Sachgebiete (s. u. “Weitere Informationen”) und besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit insgesamt zwei Stunden) und einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil.
2.2. Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen,
  • wenn Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- bzw. Mietwagenverkehrs nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs erforderlichen Kenntnisse (Merkblatt „Maßgebliche Sachgebiete“) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie ist der IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Unternehmer seinen Sitz hat, grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen,
  • wenn Sie den Abschluss einer der folgenden Ausbildungen/Studienabschlüsse nachweisen können:
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/ Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt(in)
    • Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn 
    • Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden. 

3. Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Eine Liste der Schulungsveranstalter finden Sie unter “Weitere Informationen”. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Veranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern. Wenn Sie sich über einen Veranstalter auf die Prüfung vorbereiten, empfehlen wir Ihnen, das erforderliche Lehrmaterial mit dem diesem abzusprechen.
Fachbücher zur Prüfungsvorbereitung
Über den Buchhandel oder direkt zu beziehen:
„Fachkunde und Prüfung - Lehrbuch“
für den Taxi- und Mietwagenunternehmer
Autor: Thomas Grätz, Bestell-Nr. 24032
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 089 203043-1600 
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
„Fachkunde und Prüfung - Prüfungstest“
für den Taxi- und Mietwagenunternehmer
Autor: Thomas Grätz, Bestell-Nr. 24033
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 089 203043-1600 
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
“Fragenkatalog Allgemeine Themen”
ISBN 978-3000730931
“Fragenkatalog Betriebsleiter Taxi- /Mietwagenverkehr”
ISBN 978-3000730962
AVB-Medienverlag GmbH & Co. KG
Internet www.avb-medienverlag.de
“Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer”
Autoren: Gergin, Ufuk/Kollar, Herwig
Artikel-Nr.: 28123000000
Huss Verlag, München, 
Telefon 089 32391-317
Internet www.huss-shop.de
„Taxi und Mietwagen“
Lehrbuch mit Fragenkatalog:
Autorin: Christiane Helf-Marx, 
ISBN 978-3-930581-05-4
“Lösungsbuch”: ISBN 978-3-930581-06-1
“Fahrzeugkostenrechnung Taxi & Mietwagen”
ISBN 978-930581-20-7
“Lernkarteikarten Taxi & Mietwagen”
ISBN: 978-3-930581-25-2
ABSV Hema UG, Dorsten
Telefon 02362 9740960
Internet www.verkehrsverlag-hema.de 
“Unternehmerprüfung Taxi- und Mietwagen”
Lehrbuch zur Vorbereitung auf die gesamte Fachkundeprüfung
Autorin: Carolin Orth
Internet www.carolin-orth.de/lehrbuecher
„Betriebliches Rechnungswesen“
Güter- und Personenbeförderung
Autor: Siegfried W. Kerler
Bestell-Nr. 26027
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 089 203043-1600 
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
„BOKraft: Kommentar“
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Autor: Dr. Gerhard Hole, Bestell-Nr. 24015
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 089 203043-1600
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
„Taxi-Handbuch“
Leitfaden für zukünftige und praktizierende
Taxi- und Mietwagenunternehmer
Artikel-Nr.: 28125000000
Autor: Gergin, Ufuk/Kollar, Herwig
Huss Verlag, München
Telefon 089 32391-317
Internet www.huss-shop.de
„Handbuch Personenbeförderungsrecht“
Autor: Horst Krämer, 
ISBN 978-3-87841-941-9
Verkehrs-Verlag Fischer, Düsseldorf
Telefon 0211 99193-0
Internet www.verkehrsverlag-fischer.de
„Rechnen im Verkehrsgewerbe“
Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege    
Autor: Rudolf Wagner, Bestell-Nr. 26024    
Verlag Heinrich Vogel, München    
Telefon 089 203043-1600 
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
“Unternehmerprüfung Taxi- und Mietwagen”
Arbeitsbuch zur Vorbereitung auf den mathematischen Teil
Autorin: Carolin Orth
Internet www.carolin-orth.de/lehrbuecher

4. Anmeldung zur Prüfung

Die IHK Region Stuttgart ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in den Bezirken der Industrie- und Handelskammern Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg und Region Stuttgart haben.
Anmelden können Sie sich über die Online-Anmeldung. Dort finden Sie auch die Prüfungstermine. Die Einladung wird 14 Tage vor dem Prüfungstermin versandt. Falls Sie einen darin genannten Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte umgehend die IHK. Ihre Prüfungsanmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Bei einem Rücktritt aus wichtigem Grund ermäßigt sich die Prüfungsgebühr auf 50 Prozent der vollen Gebühr.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem endgültigen Prüfungsbescheid nach dem Termin der mündlichen Prüfung. Vorher sind keine Zahlungen gegenüber der IHK zu leisten. Wenn beispielsweise Ihr Arbeitgeber oder eine andere Person die Gebühren übernehmen und somit Adressat des Gebührenbescheides sein soll, geben Sie uns dies bitte möglichst gleich mit der Anmeldung zur Kenntnis.
Bei Fragen zur Fachkundeprüfung wenden Sie sich bitte an die:
Industrie- und Handelskammer
Region Stuttgart

Claudia Bürkle
Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Telefon 0711 2005-1281
Telefax 0711 2005-601281
E-Mail: claudia.buerkle@stuttgart.ihk.de

5. Ergänzende Hinweise

Hinweis zum Ausländerrecht

Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.
Bei Fragen zur Erlaubnis-/Genehmigungserteilung wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Erlaubnisbehörde. Erlaubnisbehörden in der Region Heilbronn-Franken sind:
Stadt Heilbronn
- Ordnungsamt -
Weststr. 53, 74072 Heilbronn
Telefon 07131 56-3285
Telefax 07131 56-3197
Landratsamt Heilbronn
Bauen, Umwelt und Planung
Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn
Telefon 07131 994-372, -5327, -346
Telefax 07131 994-83 346
Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Mobilität
Karl-Kurz-Straße 44, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon 0791 755-6151
Telefax 0791 755-96199
Landratsamt Hohenlohekreis
- Ordnungs- und Verkehrsamt -
Allee 17, 74653 Künzelsau
Telefon 07940 18-210
Telefax 07940 18-475
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
- Verkehrsamt -
Gartenstr. 1, 97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 82-5863
Telefax 09341 82-5860